Skip to main content

Haltezonen vor Kinderzentren

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.02.2020, OF 445/4 Betreff: Haltezonen vor Kinderzentren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Kinderzentren in der Straße An den Röthen und in der Rendeler Straße ein Halteverbot eingerichtet werden kann. Die Haltezone sollte zeitlich begrenzt sein von 7-17 Uhr und groß genug für einen Transporter des Behindertenfahrdienstes.

Begründung:

Die integrative Arbeit in den Kinderzentren ist sehr wichtig. Es werden vermehrt behinderte Kinder in den Kinderzentren betreut. Die Kinder werden entweder durch die Eltern oder durch einen Fahrdienst gefahren. Nicht selten müssen Sie vor dem Kinderzentrum in zweiter Reihe halten, dies erschwert die kindgerechte Übergabe im Kinderzentrum die bis zu einer halben Stunde dauern kann.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5905 2020 Die Vorlage OF 445/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "ein Halteverbot" durch die Worte "eine Haltezone" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme