E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
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Bisheriger Verlauf
17.09.2019
22.11.2019
04.10.2020
20.10.2020
Antrag Ortsbeirat
E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
Details im PARLIS OF_1475-1_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
Details im PARLIS OM_6714_202004.10.2020
Antrag Ortsbeirat
E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
Details im PARLIS OF_1475-1_202020.10.2020
Anregung Ortsbeirat
E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
Details im PARLIS OM_6714_2020 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.10.2020, OF 1475/1
Betreff: E-Scooter-Selbstverpflichtung - Auf Blinde Rücksicht nehmen
Vorgang: OM 5156/19 OBR 1; ST 2148/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat berichtete in der ST 2148 vom 22.11.2019, dass die Verhandlungen über eine freiwillige Selbstverpflichtung mit Anbietern von E-Scootern laufen würden. In einer erneuten Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020 berichtet der Magistrat erneut, dass er versucht bis zum Jahresende ein Ergebnis vorzulegen. Die Verhandlungen laufen nun schon über ein Jahr und es wäre wünschenswert, wenn bald ein Ergebnis vorliegen würde. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert bei den Verhandlungen die Bedürfnisse von sehbehinderten bzw. blinden Mitbürgern besonders zu beachten. Dazu soll in der Selbstverpflichtung aufgenommen werden, dass E-Scooter, die mitten auf dem Gehweg liegen oder stehen, umgehend durch das jeweilige Unternehmen weggeräumt werden müssen. Außerdem soll in der Mängelmelder-App der Stadt Frankfurt ("ffm.de") eine Kategorie für herumliegende und falsch abgestellte E-Scooter eingerichtet werden, so dass jeder Bürger schnell und unbürokratisch diese E-Scooter melden kann. Begründung:
E-Scooter, die auf dem Gehweg liegen oder stehen behindern Fußgänger. Sie sind ein Hindernis für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator oder Kinderwagen, aber eine ganz besondere Gefährdung stellen die E-Scooter für sehbehinderte Menschen dar. Diese nehmen die E-Scooter nicht oder zu spät wahr und stolpern über diese oder stoßen sich den Fuß an. Gerade in den Sommermonaten, in denen nur leichte Schuhe getragen werden, entsteht dadurch eine sehr große Verletzungsgefahr. Die Verantwortung liegt hier bei den E-Scooter-Anbietern. Sie sind verantwortlich dafür, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Im Zweifelsfall müssen sie Strafgebühren von ihren Nutzern verlangen; auf jeden Fall müssen sie aber dafür sorgen, dass falsch abgestellte E-Scooter UMGEHEND entfernt werden. Die Mängelmelder-App der Stadt Frankfurt kann hier ein hilfreiches Instrument sein, um diese E-Scooter schnell melden zu können. Die Stadt muss dann die Meldung schnellstmöglich an den Anbieter weiterleiten, damit dieser den E-Scooter umparken kann.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5156
Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6714 2020 Die Vorlage OF 1475/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI