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Finanzielle Sicherstellung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 7 und Erstattung der durch die Pandemie entstandenen zusätzlichen Kosten

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Finanzielle Sicherstellung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 7 und Erstattung der durch die Pandemie entstandenen zusätzlichen Kosten

Details im PARLIS OF_535-7_2020
27.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Finanzielle Sicherstellung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 7 und Erstattung der durch die Pandemie entstandenen zusätzlichen Kosten Anregung des OBR 7 vom 10.09.2019, OA 448

Details im PARLIS OA_628_2020
Partei(en): SPD GRÜNE die_farbechten_-_LINKE. FDP fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.10.2020, OF 535/7

Betreff: Finanzielle Sicherstellung der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Ortsbezirk 7 und Erstattung der durch die Pandemie entstandenen zusätzlichen Kosten
Bereits in einem Etatantrag (OF 404/7) im August des vergangenen Jahres beantragte der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im kommenden Haushalt ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um den freien Trägern der offenen Jugendhilfe Zuschüsse in einer Höhe zu gewähren, die geeignet sind, die gestiegenen Personalkosten der letzten Jahre auszugleichen und für die Zukunft eine zeitnahe Erhöhung zu ermöglichen.


Die Gewährung dieser Mittel ist eine grundlegende Voraussetzung, damit eine Weiterarbeit mit den Kindern und Jugendlichen im gewohnten Umfang möglich ist, anderenfalls müsste eine Reduzierung des Angebots erfolgen. Damit würden jedoch wichtige Bausteine der Jugendhilfe und der Jugendarbeit empfindlich geschwächt nämlich - die Prävention in prekären Lebenssituationen, - die Hinführung zu gesellschaftlicher Verantwortung und die Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen, wie z. B. Selbstwertgefühl, Eigenverantwortlichkeit, sowie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Durch die Coronapandemie sind zusätzliche Kosten entstanden, bzw. werden ergänzende Investitionen notwendig werden, die nicht vorhersehbar waren. Die Stadtverordnetenversammlung wird deshalb gebeten zu beschließen: Dem Etatantrag 404/7 wird in vollem Umfang entsprochen. Der Magistrat wird beauftragt, durch die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendhilfe im Ortsbezirk 7 finanziell zu entlasten, indem er die zusätzlich entstandenen Kosten z. B. für die notwendige Erweiterung der digitalen Infrastruktur, durch Einnahmeausfälle, z.B. durch den Ausfall geplanter Veranstaltungen und dadurch fehlender Einnahmen, stattdessen zusätzlich entstandener Mietkosten erstattet, sowie ausreichende finanzielle Mittel bereitstellt, sodass auch zukünftig die Betreuung, Begleitung und Förderung der Kinder und Jugendlichen situationsunabhängig möglich ist. Darüber hinaus sollte ein Austausch zwischen Sozialverwaltung, Trägern und Kinder und Jugendlichen bezüglich bedarfsgerechter Lösungen erfolgen.

Begründung:

Die Einrichtungen der offenen Jugendhilfe mit ihren niedrigschwelligen Angeboten sind ein wichtiger Baustein im Rahmen der Hilfen für Kinder und Jugendliche, indem sie sowohl präventive Hilfe anbieten, als auch rechtzeitig erkennen können, wo ein größerer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien notwendig ist und hier helfend und beratend tätig werden können. Der lock-down stellte die dort Arbeitenden unvorbereitet vor eine völlig neue Aufgabe. Kreative Lösungen mussten kurzfristig gefunden werden, um bestehende Kontakte zu erhalten, bzw. nicht abbrechen zu lassen. Gleizeitig waren die Einrichtungen als Mittler zwischen Schule und Kind/Jugendlichen gefragt. Kopien mussten angefertigt, Unterrichtsmaterialien weitergereicht werden. Neues Equipment war hierfür notwendig, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können, gleichzeitig fielen notwendige Einnahmen weg. Dies verschärfte verständlicher Weise die ohnehin angespannte finanzielle Situation in den Einrichtungen. Ein umfassender finanzieller Ausgleich sollte nun endlich erfolgen, um damit die Arbeit im bisherigen Umfang abzusichern und den Einrichtungen damit die Möglichkeit zu geben, ihren - im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten - Auftrag zu erfüllen.
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 628 2020 Die Vorlage OF 535/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Vorlage durch den Satz "bereits in der Anregung OA 448 im August des vergangenen Jahres beantragte der Ortsbeirat, die Zuschüsse für die freien Träger der offenen Jugendhilfe den gestiegenen Personalkosten anzupassen" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU und Frau Lämmer (= Ablehnung); Herr Richter (= Enthaltung)