Skip to main content

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern

Details im PARLIS OF_695-11_2020
20.01.2020

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern

Details im PARLIS EA_89_2020
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.01.2020, OF 695/11

Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden für den Haushalt 2020 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten.

Begründung:

Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft".
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 89 2020 Die Vorlage OF 695/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme