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Backhaus in der Kaufunger Straße 4

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

Details im PARLIS OM_3327_2018
16.11.2018

Stellungnahme des Magistrats

Areal des ehemaligen Tibethauses - Vorkaufsrecht nutzen

Details im PARLIS ST_2144_2018
11.10.2019

Antrag Ortsbeirat

Backhaus in der Kaufunger Straße 4

Details im PARLIS OF_920-2_2019
11.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Backhaus in der Kaufunger Straße 4

Details im PARLIS OF_957-2_2019
11.11.2019

Auskunftsersuchen

Backhaus in der Kaufunger Straße 4

Details im PARLIS V_1475_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.10.2019, OF 920/2

Betreff: Backhaus in der Kaufunger Straße 4
Vorgang: OM 3327/18 OBR 2; ST 2144/18 Der Ortsbeirat möchte beschließen: I. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. wer derzeit Eigentümer*in der Liegenschaft Kaufunger Straße 4 ist. 2. wann der Eigentümer*innenwechsel statt fand. 3. ob, und falls ja, wann die Eintragung ins Grundbuch erfolgte. 4. welche Absichten die*der neue Eigentümer*in mit der Liegenschaft verfolgt. 5. ob und falls ja seit wann für den Fall einer Wohnbebauung bereits eine Abwendungsvereinbarung vorliegt. 6. ob und in welcher Form die Stadt den Eigentümer*innenwechsel dafür genutzt hat für die Liegenschaft eine soziale Nutzung zuzuführen. 7. ob in Kooperation mit der Stadt eine Zwischennutzung des Objekts mit der*dem derzeitigen Eigentümer*in möglich ist. 8. ob, sofern 6. bejaht werden kann, die Initiative Social Hub für eine (Zwischen-)Nutzung in Frage kommt. 9. welche alternativen Räumlichkeiten der Initiative Social Hub entweder direkt seitens der Stadt oder durch die Stadt vermittelt werden können. Das offene Haus der Kulturen kann hierbei nicht als ewige Anlaufstelle für soziale Projekte herhalten. II. Darüber hinaus fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, mit der*dem derzeitigen Eigentümer*in Gespräche aufzunehmen, die 1. einen Erhalt des Backhauses sowie 2. eine möglichst vollständige aber mindestens teilweise Nutzung des Backhauses zum Ziel haben.

Begründung:

Im Zuge der Besetzung des Backhauses kamen von verschiedener Seite, u.a. Anwohner*innen Hinweise auf einen möglichen Eigentümer*innenwechsel. Dies wirft zum einen Fragen auf, gerade da besagt Liegenschaft eine bewegte Geschichte, was die Vorhaben und der Vorgehen vergangenen Eigentümer*innen anbelangt. Zudem ergeben sich dadurch neue Notwendigkeiten aber auch Möglichkeiten für die Stadt. I. Zu 1. - 5: Informationsbedarf aufgrund des Eigentümer*innenwechsels. Zu 6. & 7.: Der Ortsbeirat hatte seinerzeit im Zuge des letzten Eigentümer*innenwechsels bereits in einem interfraktionellen und einstimmig beschlossenen Antrag eine soziale Nutzung der Liegenschaft gefordert (OM 3327 vom 11.06.2018) und hat auch weiterhin ein starkes Interesse daran. Darüber hinaus zeigt nicht nur das stark besuchte Stadtteilfest auf dem Hülya-Platz der Initiative Social Hub sowie die breite Solidarisierung aus dem Stadtteil mit der Besetzung des Backhauses das Interesse und den Bedarf sozialer Begegnungsräume im Stadtteil. Im Zuge einer "Begehung" des Backhauses wurde u.a. auch von verschiedenen Vereinen die Eignung der Räumlichkeiten für soziale Projekte ausdrücklich hervorgehoben. Zu 8. & 9.: Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Initiative Social Hub eines sozialen Zentrums für alle, mit u.a. einem Umsonstladen, soziales Café, Kinderbetreuungsraum, Gartenprojekt mit rollstuhlgerechten Hochbeeten würde den Stadtteil gerade an dieser zentralen Lage deutlich sozialer und lebenswerter machen. II. Zu 1.: Das Backhaus ist eines der wenigen Zeugnisse Bockenheimer Baugeschichte aus dem 19. Jahrhundert, was das Gebäude als historisches Zeugnis erhaltenswert macht. Nicht zu vergessen ist es eines der letzten mit dem alten Schornstein auch als solches erkennbaren Industriebauten im Stadtteil. Es handelt sich um das erste Grasdach in Frankfurt, was insbesondere in Zeiten des Klimawandels und notwendiger Begrünung von Gebäuden ein erhaltenswertes historisches Zeugnis solcher Bauweise ist. Zu 2.: siehe Begründung zu I. Punkt 6 und 7.Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2019, OF 957/2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3327
Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2144
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 920/2 wird bis zur (außerordentlichen) Sitzung am 11.11.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 11.11.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1475 2019 1. Die Vorlage OF 920/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 957/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 957/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 1. bis 4.1, 5., 8. und 9.ersatzlos gestrichen werden und der Antragstenor um eine neue Ziffer "8. Inwieweit wurde durch eine 100-prozentige Übernahme der GmbH-Anteile ein Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt ausgelöst?" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP