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Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.07.2019

Antrag Ortsbeirat

Leerstehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

Details im PARLIS OF_386-7_2019
13.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

Details im PARLIS OM_4875_2019
21.02.2020

Stellungnahme des Magistrats

Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

Details im PARLIS ST_340_2020
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 386/7 vom 25.07.2019

Betreff: Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wer der Besitzer der Liegenschaft Königsberger Straße 6 ist; - ob eine weitere Nutzung für diese Liegenschaft von diesem geplant ist, wenn ja, wofür und ab wann; - ob diese Liegenschaft für die Stadt Frankfurt oder eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben ist; - ob das Gebäude geeignet ist, um dem gewachsenen Bedarf an städtischen oder sozialen Einrichtungen im Industriehof gerecht zu werden; - ob auf dem Grund und Boden sozialer Wohnungsbau entstehen könnte.

Begründung:

Offensichtlich wird das Gebäude schon längere Zeit nicht genutzt, wie die Fotos zeigen. Da es sich nach Kenntnisstand des Ortsbeirates um Bundeseigentum handeln könnte, wäre das Angebot des Bundesfinanzministers zu nutzen, der zugesagt hat, Bundeseigentum für Kommunen kostengünstig bis gratis zur Verfügung zu stellen, um damit den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Gleichzeitig wird vonseiten des Magistrats immer wieder betont, dass man händeringend geeignete Grundstücke und Immobilien für den Bau neuer Schulen und Kindertagesstätten suche. Ein solcher Bedarf könnte bei der oben genannten Liegenschaft realisiert werden. Bilder: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 340
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 21