Parkbevorrechtigung von Krankenhauspersonal analog Anwohnerparkausweisen
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.11.2021, OF 151/3 Betreff: Parkbevorrechtigung von Krankenhauspersonal analog Anwohnerparkausweisen Das Nordend hat in seinem Ortsbezirk 2 Krankenhausstandorte, demnächst kommt wieder ein weiterer dazu. Alle 3 Einrichtungen sind in privater Trägerschaft und arbeiten erfolgreich in ihren medizinischen Schwerpunkten. Diese innenstadtnahe Versorgung ist vielen Menschen sehr wichtig und für Frankfurt auch ein wichtiger Standortfaktor. Daraus ergeben sich allerdings für die Krankenhäuser auch einige Nachteile bei der Personalgewinnung. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt ist angespannt und natürlich möchte und kann auch nicht jeder in der Stadt wohnen. Im Gegensatz zu Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft, mit staatlicher Subventionierung muss ein privater Krankenhausträger u.a. auch die Kosten für ein Jobticket aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften, in Fallpauschalen sind diese Kosten nicht einbezogen. Die aktuell eingeführte Parkraumbewirtschaftung macht es für Pendlerinnen und Pendler unattraktiver öffentlichen Parkraum während der Arbeitszeit zu nutzen. Dies war durchaus ein Ziel des Konzeptes. Bei den Krankenhäusern führt dies allerdings zu einer Wettbewerbsverzerrung, die nicht im Sinn der Stadt Frankfurt sein kann. Es muss hier eine Möglichkeit gefunden werden die in pflegenden und medizinischen Berufen Tätigen in Frankfurt zu halten und sie nicht ans Umland zu verlieren. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern ein Konzept zu entwickeln, wie es den innerstädtischen Kliniken ermöglicht werden kann Parkbevorrechtigungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugeben mit denen sie im Umfeld der Krankenhäuser analog der aktuellen Anwohner*innenparkausweisregelung parken können.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 151/3 wird trotz der Maßgabe, dass im Antragstenor der Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung, die" durch den Wortlaut "Wettbewerbsverzerrung und einer Benachteiligung vieler Beschäftigter, was" ersetzt wird, abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme mit Zusatz)