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Thema

Stadtplanung

Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 9

Baustellenverkehr: Fehlende Information zur Belästigung durch Baufahrzeuge in der Bonameser Straße

17.08.2020 | Aktualisiert am: 10.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 843/9 Betreff: Baustellenverkehr: Fehlende Information zur Belästigung durch Baufahrzeuge in der Bonameser Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zu klären und dem Ortsbeirat IX zu berichten, wie lange die Anwohner mit starkem LKW-Verkehr durch die Bonameser Straße leben müssen und darauf hinzuwirken, dass die Anwohner bei zukünftigen ähnlichen Maßnahmen vorab darüber rechtzeitig informiert werden. Begründung: Der Baustellenverkehr seitens der Bahn soll Ende August beendet werden. Was bleibt ist jedoch der Durchgangsverkehr der Baumaßnahmen von Hessen Mobil. Die Anwohner haben z.Z. morgens Probleme, aus ihren Einfahrten zu fahren. Die Straße ist so schmal, dass immer nur 1 LKW fahren kann und alle PKW's dann warten müssen. Alles in Allem ist dies eine starke Beeinträchtigung der Wohnqualität. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 843/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee

02.08.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 1379/1 Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST 278/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Derzeit besteht auf der Europa-Allee aufgrund der Tunnelbaustelle für die U-Bahn Linie U5 ein intensiver LKW-Verkehr. Die LKW pendeln im 30-Minutentakt (oder häufiger) mit Erdaushub zwischen Europa-Allee und Osthafen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Logistikkonzept der U-Bahn-Baustelle in der Europa-Allee abändern zu lassen, um eine für Anwohnende und Gastronomen sinnvollere Verkehrsführung zu ermöglichen. 1. Dazu soll geprüft werden, ob die Zufahrt und Ausfahrt der pendelnden Baulaster bereits im Osten möglich ist, damit die LKW nicht über den gesamten Abschnitt der östlichen Europa-Allee und die Kreuzung Europa-Allee/Lissaboner Straße fahren müssen. Diese Kreuzung wird von den LKW immer wieder für einen 180°-Turn genutzt, obwohl dieser dort (bisher) nicht erlaubt ist. 2. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Zufahrt und Ausfahrt von Westen erfolgen kann, sei es a) über die Autobahn, indem die LKW nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren, sondern außen herum über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die Autobahnen BAB 648, BAB 5, BAB 3 und BAB 661 b) oder über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die B44 in Richtung Hauptbahnhof. Begründung: Derzeit drehen einfahrende LKW auf der Europa-Allee eine "Ehrenrunde", wenn sie zur Baustelle fahren: • Die LKW fahren von Osten her vom Skyline-Plaza auf die Europaallee auf und dann in Richtung Westen bis zur Kreuzung mit der Lissaboner Straße. Dort fahren die LKW einen 180°-Turn, obwohl dies dort (weiterhin) untersagt ist (- ST 278 ist leider zum Antragsschluss noch immer nicht umgesetzt -), um dann wieder in Richtung Osten zur Einfahrt der Baustelle zu fahren. Ein Umweg von fast 500 Metern. • Auf dem Rückweg verlassen die LKW die Baustelle in Richtung Osten, drehen dann wiederum (verkehrswidrig) an der Kreuzung Lissaboner Straße und fahren damit wiederum einen Umweg von fast 500 Metern. . Baustellen-LKW beim 180 Grad-Turn (Quelle: Manuel Denkwitz) Diese "Ehrenrunden" sind unnötig. Sie vermindern die Wohnqualität und stören den Einzelhandel und die Gastronomie. Alle Alternativen würden dazu führen, dass die Belastungen von Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen im Ortsbezirk verringert werden würden, ohne dass jemand stärker belastet werden würde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5351 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2020 Die Vorlage OF 1379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen

01.08.2020 | Aktualisiert am: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1377/1 Betreff: Europa-Allee verkehrsgerecht umgestalten - verkehrliche Maßnahmen wegen Lärmschutz, Baustellen, schweren Unfällen und Autoposern anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Europa-Allee im Umfeld der Baustellen umgehend Tempo 30 anordnen zu lassen. Die Maßnahme soll an geeigneten Stellen mit leichten Bremsschwellen unterstützt werden, um zu schnell fahrenden Fahrzeuge akustisch zu warnen und Raserei unattraktiv zu machen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dazu beizutragen, die Verkehrssituation für Fußgehende, Radfahrende und Autofahrende zu verbessern. Dazu ist folgendes umzusetzen: 1. Die Straße ist grundsätzlich einspurig in jede Richtung zu führen. a) Stadtauswärts vom Skyline Plaza bis zur Emser Brücke soll eine möglichst lange Rechtsabbiegespur die Zufahrt auf die Autobahn unterstützen. Dort soll auch die Straßenbreite für Rettungsfahrzeuge von der Feuer- und Rettungswache 2 angemessen gestaltet werden, sodass die Einsatzfahrzeuge zügig vorankommen. b) An den Tunnelenden vom Europagarten und am westlichen Ende der Europa-Allee (Kreuzung Am Römerhof), sowie an anderen Stellen, sollen die Abbiegespuren beibehalten werden, sofern dies aus fachlichen Gründen notwendig erscheint. 2. Es soll geprüft werden, ob durch die Einführung von Tempo 30 auf der gesamten Europa-Allee ein besserer Verkehrsfluss erreicht werden kann, indem auf die meisten Ampeln verzichtet wird. Derzeit stören die nicht getakteten Ampeln auf der Europa-Allee massiv den Verkehrsfluss. Durch den Abbau von Ampeln bei Tempo 30 könnte der Verkehrsfluss erheblich verbessert werden. Die Ampel an der Kreuzung Europa-Allee/Lissaboner Straße sollte jedoch grundsätzlich bestehen bleiben, um diese größere Verkehrskreuzung zu regeln. Auf die restlichen Ampeln könnte unter Umständen verzichtet werden. Sofern durch Tempo 30 keine Verbesserung des Verkehrsflusses eintreffen würde, soll grundsätzlich Tempo 40 (inklusive Ampeln) gelten. Im Europagartentunnel soll unabhängig davon Tempo 50 gelten. 3. Im Bereich von gastronomischen Betrieben mit Außengastronomie soll auf jeden Fall die Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden und mit Fahrbahnmarkierungen und Bremsschwellen optisch und akustisch unterstützt werden. 4. Die Wegeverbindungen für den Radverkehr sind nach sachverständigen Normen zu verbreitern und zu verbessern. Dies betrifft vor allem den Schutzstreifen im östlichen Teil der Europa-Allee. 5. Bei den Einfahrten aus Nebenstraßen, bspw. bei der Madrider Straße, Dubliner Straße, Londoner Straße, Warschauer Straße, Athener Straße, Stockholmer Straße, Kopenhagener Straße - als auch im mittleren und westlichen Teil der Europa-Allee - sind diese Kreuzungen im Kreuzungsbereich deutlich und farblich als Kreuzung zu markieren, damit auch Fahrende auf der Europa-Allee diese Kreuzungen wahrnehmen und Vorsicht walten lassen können. . . Zu enge Spuren zwingen zum Befahren mehrerer Spuren Sichtbarrieren an der Dubliner Straße beim Einbiegen (nahe der Emser Brücke) Begründung: Die Europa-Allee weist derzeit ein sehr niedriges durchschnittliches Fahrtempo auf. Die Baustellen und die sehr engen Fahrbahnen fordern ein langsames, umsichtiges Fahren. Die sieben stationären Ampeln und mehrere zeitweise Behelfsampeln sind nicht getaktet, zwingen immer wieder zum (unnötigen) Anhalten und hemmen dadurch den Verkehrsfluss erheblich. Weiterhin erfordert die uneinheitliche Anzahl an Fahrstreifen von den Fahrenden höchste Konzentration. Die Situation für Radfahrende ist insbesondere im östlichen Teil mit einem von Autos viel mitgenutzten Radschutzstreifen sehr gefährlich. Die Fahrzeuge kommen also - auch bei derzeitigen offiziell erlaubten Tempo 50 - nur sehr langsam und mühselig voran. Regelkonform Fahrende können bereits heute ihre Geschwindigkeit nur an wenigen Stellen und für kurze Zeit (bis zur nächsten Ampel) auf Tempo 50 bringen, ohne andere zu gefährden. Dies berücksichtigt beispielsweise auch der Routenplaner von GoogleMaps für die 2.000m lange Strecke auf der Europa-Allee, der derzeit eine Zeit von 5 Minuten ausweist. Dies entspricht gerade einmal einem Durchschnittstempo von 24 Kilometern pro Stunde. Und das, obwohl derzeit im Europagartentunnel "freie Fahrt" ist und oft schneller als erlaubt gefahren wird. Die Europa-Allee ist also in jeder Hinsicht sehr ineffizient, sehr langsam und an vielen Stellen eine Zumutung für die Fahrenden, Fußgehenden und Anwohnenden. Eine Geschwindigkeitsreduktion muss aus vier Gründen eingeführt werden. 1.) Lärmschutz Anwohner beschweren sich immer wieder über den Lärm auf der Europa-Allee. Zwar sind im Europagarten-Tunnel einige Lärmschutzmaßnahmen eingebaut. Diese Maßnahmen haben aber den Lärm nur geringfügig lokal rund um den Tunnel ein wenig reduziert. Die "Motorentests" der Autoposer und Motorräder im Tunnel als auch unter der Emser Brücke und in den Häuserschluchten stellen weiterhin eine enorme Lärmbelästigung dar. . Nicht markierte Baustellenausfahrten nahe Emser Brücke Es bestehen vielfältige Lärmquellen: • Autoposer, Raser und insbesondere auch lärmende Motorräder sorgen vor allem in den Abendstunden und am Wochenende für unnötigen Lärm. • Die Baustelle für die U5 im östlichen Teil der Europa-Allee sorgt rund um die Uhr für Baulärm und Dreck. • Der Baulärm und der LKW-Verkehr zu den sonstigen Hochbau-Baustellen rund um die Europa-Allee sorgt für zusätzlichen Lärm und Dreck. Die Schallentwicklung ist derzeit zwischen den Häusern sehr hoch. Leider sind viele Bäume derzeit aufgrund der Baustellen entfernt worden, oder haben - wie im westlichen Teil der Europa-Allee - noch eine sehr kleine Krone und/oder sind in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand. Dieser Mangel an Bäumen verhindert das effektivere Schlucken des Schalls. Der Autoverkehr und der Baulärm sind damit umso lauter. Wirkende Lärmschutzmaßnahmen (bis auf die geringfügigen Maßnahmen im Tunnel) gibt es also derzeit nicht. Eine Geschwindigkeitsreduktion wäre eine wirksame Maßnahme, um wenigstens die Lärmspitzen zu senken und ist deshalb allein aus diesem Grund dringend notwendig. . Nicht markierte Baustellenein- und -ausgänge mit Behelfsampeln 2.) Gefahrensituationen durch Baustellen Die begleitenden Verkehrsmaßnahmen rund um die Baustellen auf der Europa-Allee sind uneinheitlich geregelt. Ab und zu wurde in der Vergangenheit entlang von Baustellen punktuell Tempo 30 ausgeschildert, beispielsweise im mittleren Teil der Europa-Allee an der Baustelle für die DB-Zentrale. Meist ist jedoch keine Beschränkung vorgenommen. Diese Uneinheitlichkeit verwundert. Eigentlich müsste bei dieser massiven Baustellendichte flächendeckend Tempo 30 angeordnet werden, denn: • Die Baustellen sorgen für Dreck und Lärm. • Durch die Bauzäune und Container ist die Sicht eingeschränkt und die Straße optisch abgedunkelt. Die Baustellen engen die Straße optisch ein. • Beschäftigte der Baustellen gehen zu Fuß über die Straße zu den Einlässen für die Baustellen. Die dortigen Behelfsampeln sind nur ungenügend markiert und beschildert. • Baustellenausfahrten sind schlecht einzusehen und werden teilweise als Parkraum missbraucht, sodass weniger Platz für das Einfädeln auf die Straße verbleibt. • Die Verkehrsführung wird immer wieder geändert. Die Straßenführung ist vielfach behelfsmäßig und nicht logisch, sondern wird um die Baumaßnahmen herumgeführt. Dies kann selbst ortsansässige Fahrende verwirren, weil immer wieder die Verkehrsführung geändert wird und sich keine Routine einstellt. • Am Straßenrand stehendes Baumaterial versperrt teilweise die freie Sicht auf andere Verkehrsteilnehmende. • Die provisorischen Gestaltungen (beispielsweise mit den derzeit nicht genutzten Mittelstreifen für die U-Bahnen der U5 im westlichen Bereich) schaffen eine unnatürliche Umgebung und vermitteln einen ungepflegten und rohen Zustand, der dann um so hemmungsloser für Autorennen oder Motorradrennen genutzt werden kann. • Die Straßenführung ist derzeit viel zu eng und entspricht bei Weitem nicht sachverständigen Normen. Häufig passen bei den zweispurigen Strecken nicht zwei Autos plus Radfahrende nebeneinander. Auf den engen Fahrbahnen ist Tempo 50 völlig unverantwortlich! Allein aufgrund dieser unnatürlichen Einschränken durch die Baustellen und die provisorischen Zustände müsste Tempo 30 angeordnet werden. 3.) Häufung an schweren Unfällen Die Europa-Allee wird immer mehr ein Ort zahlreicher schwerer, lebensgefährlicher und tödlicher Unfälle. • Am 26.7.2019 starb ein Radfahrer nach einem Unfall mit einem LKW. • Am 20.5.2020 wurde ein Fußgänger von einem SUV schwer verletzt. • Am 6.6.2020 fuhren zwei Fahrzeuge ein Rennen, wobei beide ins Schleudern kamen und sich einer überschlug(!) und der Fahrer schwere Verletzungen erlitt. . Plötzliche Reduzierung von 2 auf 1 Spur im westlichen Europaviertel (Pariser Straße) Allein aufgrund der sich häufenden schweren Unfälle muss eine Geschwindigkeitsreduktion angeordnet werden. Links zu den Unfällen: https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-hessen-radfahre r-stirbt-unfall-gallus-zr-12862494.html https://www.fnp.de/frankfurt/mercedes-suv-frankfurt-un fall-fussgaenger-polizei-sperrung-gallus-schwer-verletzt-zr-13771412.html https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-unfall-porschef ahrer-schwer-verletzt-wegen-illegalem-rennen-zr-13790539.html 4.) Nutzung als Rennstrecke und Versuchsstrecke von Autoposern und lärmenden Motorrädern mit erheblichem Gefährdungspotential. Die Problematik der Autoposer und lärmenden Motorräder ist weiterhin nicht gelöst. Eine Vergrämung mit den Lärmschutzeinbauten im Tunnel war bisher nicht erfolgreich und auch gar nicht erwartbar. Weitere Maßnahmen wurden trotz fortwährender Beschwerden leider nicht explizit ergriffen. Dieser unnötige Krach ist nicht hinnehmbar. Zudem geht es hierbei nicht nur um die gesundheitliche Gefährdung der Anwohnenden durch zu viel Lärm. Es geht auch um die Selbstgefährdung dieser Verkehrssünder und weiterer Verkehrsteilnehmer durch ihre rücksichtslose Fahrweise. Eine geringere Geschwindigkeit würde damit nicht nur die Lärmspitzen reduzieren, sondern auch für mehr Sicherheit für alle Betroffenen sorgen. . Plötzliche Reduzierung von 2 auf 1 Spur unter der Emser Brücke (Quelle: Fotos: Manuel Denkwitz) Weitere Erläuterungen: Es ist ohne weiteres möglich, auf Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, die in den obigen Abschnitten erläutert sind (Lärm, Baustelle, Unfälle,...). Beispielsweise hat das Umweltbundesamt die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptstraßen umfassend untersucht. Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wir kungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf Negative Nebeneffekte für die Europa-Allee oder für andere Straßen sind nicht zu befürchten, wenn die Aufforderungen wie beantragt umgesetzt werden. Der Verkehr auf der Europa-Allee ist generell nicht so massiv, als dass andere Straßen von Verlagerungen betroffen sein könnten. Der Busverkehr ist durch Tempo 30 nicht nennenswert beeinflusst. Derzeit fährt der Bus sowieso bereits mit einem sehr niedrigen Durchschnittstempo, bei dem selbst Radfahrende hinterherfahren können. Aufgrund der nicht getakteten Ampel ist das Durchschnittstempo darüber hinaus bereits sehr gering. Die Breite der Radwege auf der Europa-Allee ist nicht ausreichend. Wenn sich morgens und abends an den Ampeln jeweils Gruppen von Radfahrern bei "Rot" ansammeln, dann führt dies häufig zu gefährlichen Überholsituationen nach der "Grünphase". Die Radwege müssen so breit sein, dass auch ein Überholvorgang möglich ist. Die Ampeln entlang der Europa-Allee stören vielfach den Verkehrsfluss, vor allem auch den Verkehrsfluss der Radfahrenden. Die Ampeln senken massiv das Durchschnittstempo. Daher sollte geprüft werden, ob bei Tempo 30 auf die Ampeln verzichtet werden kann. Kreuzungen sind derzeit häufig schlecht einsehbar. Gerade im östlichen Teil betont die monotone Fahrbahnmarkierung die Geradlinigkeit der Europa-Allee und suggeriert eine freie Fahrt zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza ohne jegliche Einflüsse durch Querverkehr. Dies führt jedoch dazu, dass einzelne Fahrzeuge mit "mutigen/übermütigen Fahrern" häufig die zulässige Geschwindigkeit weit überschreiten, weil sie keinen Querverkehr erwarten. Dem ist aber nicht so. Aus den Nebenstraßen wollen Fahrzeuge auf die Europa-Allee einbiegen. Die Sicht aus den Nebenstraßen auf die Europa-Allee ist aber oft schlecht und teilweise auch durch parkende Autos, Zweite-Reihe-Parker oder Baumaterialien versperrt. Wenn dann aber auf der Europa-Allee die Fahrzeuge mit Tempo 70 "angeschossen" kommen, dann schafft dies erhebliche Gefahrensituationen beim Einbiegen aus den Nebenstraßen. Die Kreuzungsbereiche müssen also auch auf der Straße konkret markiert werden, dass dort Kreuzungsbereiche bestehen und Verkehrsteilnehmer einbiegen könnten. An geeigneten Orten sind zudem Bremsschwellen einzulassen, um die Verkehrsteilnehmer an die Kreuzungsbereiche akustisch zu erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffer 1. und die Ziffern 2. bis 5. des Antragstenors der Vorlage OF 1377/1 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6339 2020 1. Die Ziffer 1. des Antragstenors der Vorlage OF 1377/1 wird abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. bis 5. des Antragstenors der Vorlage OF 1377/1 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt

18.02.2020 | Aktualisiert am: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1229/1 Betreff: Baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße hat sich bewährt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die temporär wegen einer Baustelle eingerichtete Einbahnstraßenregelung in der Schwalbacher Straße im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee in geeigneter Weise in eine dauerhafte Verkehrsregelung übergehen zu lassen. Zusätzlich sind Maßnahmen ergreifen zu lassen (verschwengte Parkplätze), die ein langsames Fahren in der Straße erforderlich machen. Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern beklagte Situation und chaotische Zustände haben sich deutlich gebessert. Offensichtlich liegt es an der für die Baustelle eingerichteten Einbahnstraßenreglung. Diese sollte daher dauerhaft beibehalten werden, allerdings müssen Vorkehrungen gegen zu schnelles Fahren getroffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE und Die PARTEI (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten

11.02.2020 | Aktualisiert am: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten

07.02.2020 | Aktualisiert am: 17.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2020, OF 1212/1 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der GS Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße DIE Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone Baustelle Zebra auf der Europaallee, ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und wiedereinbiegen in die Niederhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt um eine Lösung zu finden mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2020 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anhang) wurde die Zebra-Lösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lösung des Problems mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen "gelben Zebrastreifen" gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1. Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen "entbehrlich" seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstr. / Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ im 2.3. Absatz 3 von begründeten Ausnahmefälle gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 1212/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2020 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 691/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Volleinhausung der A 661 bei Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 werden notwendige Planungsmittel für die Volleinhausung für die A661 inklusive des Bereichs Seckbach bis zum Autobahndreieck Riederwald eingestellt. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat im Jahr 2019 die teilweise Einhausung der A661 auf den Weg gebracht. Dies reicht jedoch nicht aus. Die Einhausung der gesamten Autobahn im Bereich von bestehenden oder geplanten Wohngebieten ist die einzige und einmalige Möglichkeit auf Jahrzehnte für die dichtbesiedelten Stadtteile Bornheim und Seckbach und der dort ansässigen Wohnbevölkerung einen ausreichenden Lärm-, Umwelt- und Klimaschutz zu ermöglichen. Wenn die beschlossene Einhausung gebaut wird sollte eine weiter gehende Variante realisiert werden. Dies jetzt auf den Weg zubringen ermöglicht Synergieeffekte bei Planungs- und Baukosten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 691/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 656/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Trinkbrunnen am Lokalbahnhof, Buchrainplatz, Bruchfeldplatz

03.01.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1496/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Trinkbrunnen am Lokalbahnhof, Buchrainplatz, Bruchfeldplatz Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um öffentlichen Trinkbrunnen in den Stadtteilen Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad an folgenden Plätzen einzurichten: - Lokalbahnhof - Buchrainplatz - Bruchfeldplatz Begründung: Die aufgeführten Plätze werden von Frankfurter*innen und Pendlern und Touristen genutzt. Besonders im Sommer bieten Trinkbrunnen die Gelegenheit, sich durch das Wasser zu erfrischen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass im Rahmen der Vereinbarungen zur Klimaallianz Trinkbrunnen mit kostenloser Wasserentnahme zur Verfügung gestellt werden sollen und schlägt in seinem Bezirk die aufgeführten Plätze vor. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 27 2020 Die Vorlage OF 1496/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord

02.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 657/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutz entlang der A 66 in Höhe Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für geeignete Maßnahmen des Lärmschutzes entlang der A66 ausreichende Mittel in den in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind. Begründung: Durch den Bau des Riederwaldtunnels wird der Anschluss der A66 an die A661 erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die Wohngebiete Fechenheim-Nord vermehrt Emissionen durch den ansteigenden Verkehr ausgesetzt sein werden. Um dem entgegenzuwirken und den Erhalt der Wohn- und Lebensqualität beibehalten zu können, sind frühzeitig Planungen- und Planungsmittel im Haushalt zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 55 2020 Die Vorlage OF 657/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Klimaschutz - Verwendung von hellem Asphalt bei der Sanierung der Industriestraßen im Frankfurter Osten zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas

02.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 659/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Klimaschutz - Verwendung von hellem Asphalt bei der Sanierung der Industriestraßen im Frankfurter Osten zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: dass für die Straßensanierung mit hellem Asphalt ausreichende Mittel in den städtischen Haushalt ein- und bereitzustellen sind. Begründung: Neben Möglichkeiten der Entsiegelung, die bereits vom Grünflächenamt gefördert werden, ist die Verwendung von hellem Asphalt eine weitere Maßnahme, um die Erwärmung in den Städten im Sommer zu reduzieren. Gerade die Industriegebiete im Frankfurter Osten (Fechenheim/Seckbach) gehören laut aktuellem Klimaplanatlas zu den stark erhitzten Gebieten. Durch helle Asphaltdeckschichten kann nach Ansicht von Experten die Erwärmung der Straßenoberflächen um 6-8 Grad Celsius reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 57 2020 Die Vorlage OF 659/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen

22.12.2019 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 647/11 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: - Gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019 am FGÜ vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen. - Gemäß dem Protokoll vom 13.12.19 in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen. - den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen - nochmalige Überprüfung eines FGÜ über die Gustav Behringer Straße, eine Beleuchtung kann gewährleistet werden, da sich ein Strommast direkt am Überweg befindet. - Kontakt mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel aufzunehmen und zu vereinbaren das die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Des Weiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden. - An der Kreuzung Erlenbruch / Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße ein Blinklicht anzubringen, sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o.g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Eine zeitnahe Umsetzung ist notwendig. Die Situation an den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, in der Haenischstraße und vor der Schule hat sich durch die aktuellen Bautätigkeiten für den Riederwald deutlich verschlimmert. Die Schulkinder sind konkreten Gefahren ausgesetzt, Abhilfe ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2020, OF 742/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2020 1. Die Vorlage OF 647/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben

22.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 660/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum erwerben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden Investitions- und Planungsmittel eingestellt um im Riederwald Räumlichkeiten für ein Begegnungszentrum zu erwerben. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Konkret ist in Abstimmung mit der Kirchengemeinde, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagment zu klären ob Räumlichkeiten / Gebäude der Phillipusgemeinde zum Verkauf stehen oder Räume angemietet werden können. Begründung: Seit dem Abriss des Bürgerhauses im Riederwald fehlen Veranstaltungsräume in denen sich verschiedene Akteure und Gruppen treffen und größere Veranstaltungen planen können. Es ist bekannt, dass es Bestrebungen gibt, die katholische und die evangelische Kirche zu einer ökumenischen Gemeinde zusammenzuführen. Gemeinsame Gottesdienste würden dann voraussichtlich in der katholischen Kirche stattfinden. Gleichzeitig ist der Presse zu entnehmen dass der evangelische Regionalverband plant Kirchengebäude abzugeben. Im Gespräch sind auch andere Räumlichkeiten im Stadtteil die ggf. ab Sommer 2020 zur Anmietung bereit stünden, die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Da es im Riederwald keine geeigneten Räume für ein Begegnungszentrum gibt, sollen die sich bietenden Möglichkeiten genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2020 Die Vorlage OF 660/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten

26.11.2019 | Aktualisiert am: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5459 entstanden aus Vorlage: OF 1125/1 vom 10.11.2019 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und darauf hinzuwirken, dass der jeweilige Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll befreit werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle angrenzenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der jeweilige Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten, wird der Magistrat aufge fordert, in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem jeweiligen Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, das sich auf der Straße befindet, eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, sodass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen, und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 620 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang

22.11.2019 | Aktualisiert am: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5409 entstanden aus Vorlage: OF 1470/5 vom 03.11.2019 Betreff: Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen, die in den öffentlichen Raum ragen, für eine ausreichend sichere Fußgängerführung zu sorgen: 1. Wenn kein angemessener Gehweg bleibt, muss jeweils ein Teil der Straße durch Gitter vorübergehend als Gehweg gesichert werden. 2. Städtische Mitarbeiter, die die Genehmigungen vornehmen, müssen für die Belange von Fußgängern sensibilisiert und für die Einrichtung von sicheren Fußgängerführungen geschult werden. 3. Dringend ist eine Absicherung zurz eit auf dem Schweizer Platz vor der Rabenapotheke vorzunehmen. Fußgänger werden dort auf die Straße geleitet, müssen auf der Straße bis zum Zebrastreifen gehen, um die Straße überqueren zu können. Gleichzeitig meinen abbiegende Autofahrer, die Straße stünde hier vollständig für Ausweichmanöver und Gegenverkehr zur Verfügung. Begründung: Es werden immer wieder, zurzeit auf dem hoch frequentierten Schweizer Platz direkt vor dem U-Bahn-Abgang, Baustellen ohne Fußgängerführung eingerichtet. Das gefährdet Menschen und macht das Zufußgehen zu einem Spießrutenlauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten

10.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1125/1 Betreff: Saubere Straßen um Baustellen (Osloer Straße/Güterplatz/Mainzer Landstraße/Hafenstraße) gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Baustellenbetreibern der Baustelle am Güterplatz, zwischen Mainzer Landstraße und Skyline Plaza in Kontakt zu treten und daraufhin zu wirken, dass der Baustellenbetreiber dafür Sorge trägt, dass die umliegenden Straßen auf eigene Kosten regelmäßig von Schmutz, Schlamm und Geröll gereinigt werden. An Tagen mit großer Verschmutzung durch Lastwagen bzw. Baumaschinen bedeutet dies auch, dass mehrmals täglich die Straßen und die Gehwege gereinigt werden müssen. Davon betroffen sind nicht nur die direkt an die Baustelle anliegenden Straßen, sondern auch die Straßen in unmittelbarer Umgebung, die von den Lastwagen befahren werden, wie beispielsweise die Hafenstraße, da diese Straßen ebenso durch Baustellendreck verschmutzt werden. Sollte der Baustellenbetreiber nicht dazu in der Lage sein, dies zu gewährleisten wird der Magistrat aufgefordert in eigener Regie die Straßen zu säubern. Die entstehenden Kosten werden dem Baustellenbetreiber in Rechnung gestellt. Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist kommt es rund um die Baustellenausfahrten zu erheblichen Verschmutzungen. Der Schlamm und die Steine werden bis weit über die Mainzer Landstraße verteilt. Im Bereich des Skyline Plaza ist der Fußgängerweg stark betroffen. Menschen müssen gerade bei Regen durch ein Schlammbett waten. Für Fußgänger, Radfahrer und Autos bedeutet das Geröll, dass dich auf der Straße befindet eine erhebliche Gefahr. Autos schleudern beim Fahren die Steine herum, so dass Menschen verletzt werden können. Der gesamte Kreuzungsbereich (Hafenstraße/Mainzer Landstraße/Güterplatz) ist betroffen. Die Baustelle wird noch einige Monate bestehen und die nasse Jahreszeit beginnt gerade erst. Die Situation ist so nicht hinnehmbar und muss sofort und dauerhaft verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5459 2019 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Café in der Kaimauer am Main

08.11.2019 | Aktualisiert am: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1497/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Café in der Kaimauer am Main Vorgang: EA 24/17; ST 1545/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020/2021 der Stadt Frankfurt werden Mittel für die Errichtung eines weiteren Cafes in der südlichen Kaimauer am Main zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg eingestellt. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen ein wichtiges Naherholungsgebiet und somit auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst viele Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig, verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Da die Kapazitäten des Maincafes zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafes/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ist es wünschenswert, ein zweites Cafe in der südlichen Kaimauer zwischen Untermainbrücke und Eisernem Steg einzurichten. Hierzu ist es zunächst nötig, in der Kaimauer weitere Räumlichkeiten zu schaffen. Das Maincafe zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg zeigt, dass ein solcher Gastronomiebetrieb im Einklang mit den Frankfurter Grünanlagen als Zone der Ruhe, Erholung und Entspannung steht. Das neue Cafe soll dabei, wie das bereits existierende in der Kaimauer, die bestehenden Grünflächen nicht nutzen, sondern die ohnehin bereits mit Schotter bzw. Pflaster versehene Fläche. Das derzeitige Maincafe kommt mit einer Gewerbefläche von weit weniger als 125m2 aus, so dass die vom Magistrat in seiner ST 1545 vom 25.08.2017 angeführte Fläche ausreicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 5

Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang

03.11.2019 | Aktualisiert am: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1470/5 Betreff: Sichere Fußgängerführung bei Baustellen - jetzt dringend auf dem Schweizer Platz vor dem U-Bahn-Abgang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Einrichtung von Baustellen, die in den öffentlichen Raum ragen, für eine ausreichend sichere Fußgängerführung zu sorgen: 1. Wenn kein angemessener Gehweg bleibt, muss jeweils ein Teil der Straße durch Gitter vorübergehend als Gehweg gesichert werden. 2. Städtische Mitarbeiter, die die Genehmigungen vornehmen, müssen für die Belange von Fußgängern sensibilisiert und für die Einrichtung von sicheren Fußgängerführungen geschult werden. 3. Dringend ist eine Absicherung zur Zeit auf dem Schweizer Platz vor der Rabenapotheke vorzunehmen. Fußgänger werden dort auf die Straße geleitet, müssen auf der Straße bis zum Zebrastreifen gehen, um die Straße überqueren zu können. Gleichzeitig meinen abbiegende Autofahrer, die Straße stünde hier vollständig für Ausweichmanöver und Gegenverkehr zur Verfügung. Begründung: Es werden immer wieder, zur Zeit auf dem hochfrequentierten Schweizer Platz direkt vor dem U-Bahn Abgang, Baustellen ohne Fußgängerführung eingerichtet. Das gefährdet Menschen und macht das Zufußgehen zu einem Spießrutenlauf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5409 2019 Die Vorlage OF 1470/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9

Öffentliche Information über Schulbaustellen im OBR 9

31.10.2019 | Aktualisiert am: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 712/9 Betreff: Öffentliche Information über Schulbaustellen im OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kompetente Vertreter sowohl des Bau- als auch des Bildungsdezernats in die nächste Sitzung des Ortsbeirats zu entsenden, um zu berichten über a) alle Schulbaustellen im Ortsbezirk, zu denen der Ortsbeirat Anfragen gestellt hat, sowie b) über die in Planung befindlichen Maßnahmen, die dazu dienen, kurz- und mittelfristig den Bedarf an Schulplätzen im Ortsbezirk zu decken. Dies gilt insbesondere für folgende Themen: - Auslagerung Diesterwegschule - Schulstandort Astrid-Lindgren-Schule (Platensiedlung) - Schulstandort IGS Eschersheim - Schulstandort Heinrich-Seliger-Schule - Schulstandort Wöhlerschule - Zukunft des Schulcampus an der Fritz-Tarnow-Straße nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule - Erweiterung Fried-Lübbecke-Schule - Neubau Ziehenschule Begründung: Das Amt für Bauen und Immobilien hat zwar für Ende November Vertreter des OBR an den Standort des ABI eingeladen, um über die derzeitigen Baumaßnahmen und Planungen zu berichten. Das wird der Bedeutung der Anfragen aber nicht gerecht. Die Informationen sind vor allem für die Eltern und Kinder im Ortsbezirk von Interesse, weshalb sie auch öffentlich präsentiert werden sollten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5385 2019 Die Vorlage OF 712/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 9)

Öffentliche Information über Schulbaustellen im Ortsbeirat 9

31.10.2019 | Aktualisiert am: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 712/9 vom 31.10.2019 Betreff: Öffentliche Information über Schulbaustellen im Ortsbeirat 9 Der Magistrat wird gebeten, kompetente Vertreter sowohl des Bau- als auch des Bildungsdezernats in die nächste Sitzung des Ortsbeirats zu entsenden, um über a) alle Schulbaustellen im Ortsbezirk, zu denen der Ortsbeirat Anfragen gestellt hat, sowie b) die in Planung befindlichen Maßnahmen, die dazu dienen, kurz- und mittelfristig den Bedarf an Schulplätzen im Ortsbezirk zu decken, zu berichten. Dies gilt insbesondere für folgende Themen: 1. Auslagerung Diesterwegschule; 2. Schulstandort Astrid-Lindgren-Schule (Platensiedlung); 3. Schulstandort IGS Eschersheim; 4. Schulstandort Heinrich-Seliger-Schule; 5. Schulstandort Wöhlerschule; 6. Zukunft des Schulcampus an der Fritz-Tarnow-Straße nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule; 7. Erweiterung Fried-Lübbecke-Schule; 8. Neubau Ziehenschule. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien hat zwar für Ende November Vertreter des Ortsbeirates an den Standort des ABI eingeladen, um über die derzeitigen Baumaßnahmen und Planungen zu berichten. Das wird der Bedeutung der Anfragen aber nicht gerecht. Die Informationen sind vor allem für die Eltern und Kinder im Ortsbezirk von Interesse, weshalb sie auch öffentlich präsentiert werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 905 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim

22.10.2019 | Aktualisiert am: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Bislang steht der Bau der Grundschule unter keinem gutem Stern: Was jetzt dringend getan werden muss

14.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 1080/1 Betreff: Bislang steht der Bau der Grundschule unter keinem gutem Stern: Was jetzt dringend getan werden muss Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Bildung ist ein essentieller Baustein der Gesellschaft und DAS Kriterium für die Gestaltung der Zukunft von Kindern. Das System der Grundschule legt hier eine der wichtigsten Grundlagen. Sie ist aber dieser Tage noch mehr: Sie verantwortet in steigenden Maße Sozialisierung und Integration der kommenden Generationen. In der Vergangenheit vernachlässigt, gewinnt diese Erkenntnis einen neuen Stellenwert. Nun kristallisieren sich die Versäumnisse der Vergangenheit heraus, die gerade in den schnell wachsenden Städten mit der sich wandelnden Bevölkerungsstruktur zu Tage treten. In Frankfurt waren vor dem Schulbeginn 2019/20 viele Maßnahmen in den Medien nachzulesen und es soll eine gewisse Anstrengung im Generellen nicht in Abrede gestellt werden. Trotzdem stellt sich im Speziellen die Entwicklung der Grundschule im Europaviertel als sehr enttäuschend dar. Das Europaviertel wird mit seinen 670.000 Quadratmetern als das letzte große innerstädtische Entwicklungsgebiet in Frankfurt bezeichnet1.In diesem Viertel sollen einmal 30.000 Menschen arbeiten und 14.000 leben, von denen - gemäß Stadtplanungsamt - bereits über die Hälfte schon da sind.2 Zweifelsohne gehört in ein solches Projekt - welches naturgemäß junge Familien anzieht - eine Infrastruktur, die Bildungseinrichtungen, wie eben Grundschulen, umfasst. Leider scheint das Projekt Grundschule aber unter "keinem sonderlich guten Stern zu stehen".3 Die feierliche Eröffnung der Grundschule Europaviertel am Montag, 14. August 2017, hat Oberbürgermeister Peter Feldmann übernommen. In drei Jahren sei der endgültige Standort bezugsfertig, sagte der Oberbürgermeister und ermutigte die Erstklässler, den Bau ihrer Grundschule auch durch regelmäßige Besichtigungen der Baustelle zu begleiten. "Dort entsteht nicht nur Eure Schule, sondern auch eine Kita und eine Zweifeldturnhalle. Das ist ein großer Schritt für das junge Europaviertel, auf den wir uns alle freuen können."4 Fakt ist: Bis jetzt gibt es nicht einmal die Baustelle!! Das Projekt wurde 2015 gestartet und 2017 wurde die Grundschule im Europaviertel als Provisorium eröffnet und sie befindet sich unter zunehmend schwierigeren Bedingungen weiterhin in einem provisorischem Stadium. War der Bezug des Schulgebäudes ursprünglich 2020 geplant, so liegt das Grundstück noch immer unberührt da. Jetzt wurde sogar bekannt, dass der Baustart erst 2023 und die Fertigstellung zum Schuljahr 2025/26 erfolgt. Diese Situation ist für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie die ganze Schulgemeinde nicht akzeptabel! Die vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1.: Verkürzung der Umzugszeit durch Überprüfung und Optimierung des Verfahrensweges und der Durchführung des Baus an sich. Wie beschrieben, wurde die Fertigstellung des finalen Gebäudes, welches den Anforderungen einer Grundschule entsprechen soll, von 2020 auf 2025/26 verschoben. Damit werden bestenfalls die Jahrgänge, die 2022 eingeschult werden, das neue Gebäude erleben. Die Kinder des ersten Jahrgangs werden derweilen bereits 5 Klassen in einer weiteren Schule besuchen. Der architektonische Wettbewerb wurde bereits durchgeführt und ein Gewinner gekürt. Rechtsstreitigkeiten sind geschlagen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gründe dafür, dass die Planung(!) nun noch bis 2023 dauern soll, transparent darzulegen und unverzüglich nach beschleunigten Verfahrenswege zu suchen. 2.: Für einen derart langen Zeitraum ist ein Provisorium, welches wenigstens den Mindestanforderungen entspricht notwendig. Vorab: Einfachen Berechnungen nach wird bis 2024/25 die Schülerzahl von derzeit 185 auf 439 steigen. Also um 137%. Dies beinhaltet noch nicht die Inklusionsklasse. Der Platz in den Räumlichkeiten und im Außenbereich war für die wachsende Schule bis 2020 sicherlich akzeptabel, da es sich um einen überschaubaren Zeitraum gehandelt hätte. Nun wächst die Kinderzahl aber über die Kapazität der Container hinaus. Mittagessen im Schichtbetrieb, Nachmittagsgruppen in den Klassenräumen, eine Außenfläche, die nicht zu Spielen mit vielen Bewegungen ausreicht. Trotz moderner Container herrscht in den Klassenräumen eine eklatante Hitze, die derzeit mit Messstationen des Gesundheitsamts untersucht wird. Der Magistrat wird aufgefordert, darzulegen, in welcher Weise die wachsende Schülerschaft mit Außenraum versorgt werden soll und wie Schulunterricht und Nachmittagserziehung sowie AGs räumlich bedient werden sollen. Weiterhin soll der Magistrat berichten, wie schnellstens Räumlichkeiten für größere, klassenübergreifende Veranstaltungen geschaffen werden und in welcher Weise ein größerer Verpflegungsbetrieb möglich ist. Der Magistrat wird aufgefordert, sein Raumkonzept umgehend zu überarbeiten und die deutlich längere Provisoriumszeit ausreichend zu berücksichtigen. Hierzu gehören: • Installation von Containern - die nicht auf 2 Jahre, sondern mindestens 5 Jahre ausgelegt sind, d.h. mit Klimaanlage und Wasseranschluss für Waschbecken. • Zusätzliche Räume für den Pakt für den Nachmittag (das Multifunktionskonzept mit den Klassenräumen funktioniert auf Grund der Größe der Gruppen (zu groß) und der Räume (zu klein) nicht. • Zusätzliche Bewegungsräume, wie Rückzugsorte für Kinder mit Förderbedarf. • Angemessene Außenflächen und Spielgerät, wie Beschattung. • Erhöhte Kapazitäten und Zeiten für Sportunterricht in den Anrainerschulen. 3. Sicherheit auf den Schulwegen. Der Magistrat wird aufgefordert, die vereinbarten Maßnahmen der am 13. September erfolgten Schulwegbegehung schnellstmöglich umzusetzen und darüber hinaus darzulegen, wie der zu erwartende Baustellenverkehr der geplanten Großbaustellen (z.B. FAZ Gebäude, Leonardo Hotel, DB Gebäude, Deloitte Gebäude, Solid) absolut gefahrenfrei für Grundschülerinnen und -schüler abgewickelt werden kann. 4. Transparente und regelmäßige Kommunikation. Informationsfluss und Austausch in der Vergangenheit zwischen Schulgemeinde, Eltern, interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Ortsbeirat und Kinderbeauftragten waren nicht optimal. Der Magistrat wird aufgefordert, den Austausch deutlich zu optimieren und die Beteiligten in allen Belangen rechtzeitig zu informieren und anzuhören. Es muss ermöglicht werden, einen konstruktiven und offenen Dialog zwischen den Beteiligten, den verantwortlichen und ausführenden Institutionen sowie der Politik zu führen. Dazu ist ein regelmäßiger Austausch (in der Art eines runden Tisches) zwischen den verantwortlichen Ämtern und ausführenden Organen mit Betroffenen Eltern, Lehrern und Erziehern zu etablieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1079/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Wann endet die Straßensperrung in der Kleinen Seestraße 7?

09.10.2019 | Aktualisiert am: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 937/2 Betreff: Wann endet die Straßensperrung in der Kleinen Seestraße 7? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zur Straßensperrung in der Kleine Seestraße, Höhe Haus Nummer 7, zu beantworten, wo seit über einem Jahr ein Haus errichtet wird: 1. Wann endet die Straßensperrung in der Kleine Seestraße? 2. Für welchen Zeitraum war ursprünglich die Straßensperrung in der Kleinen Seestraße genehmigt bzw. angelegt? 3. Was waren die Gründe für den offensichtlichen monatelangen Stillstand auf der Baustelle in der kleinen Seestraße, der die Straßensperrung entsprechend verzögerte? 4. War die zuständige Behörde über den Stillstand auf der Baustelle informiert? Falls ja, was wurde daraufhin unternommen? Begründung: Die Kleine Seestraße ist für Auto-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr eine sehr wichtige Verbindungsstraße im Stadtteil. Entsprechend sauer stieß bei vielen BürgerInnen auf, dass auf der Baustelle, die die Straßensperrung für Auto- und Radverkehr verursachte, lange Zeit nichts voran zu gehen schien. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1463 2019 Die Vorlage OF 937/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim

07.10.2019 | Aktualisiert am: 25.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 851/10 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen, dass ein Beweissicherungssicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich am Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der "Berkersheimer Weg" in Richtung Bad-Vilbel an der Einmündung in die Straße "Am Hohlacker" nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung am Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr in Frage gestellt wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5228 2019 Die Vorlage OF 851/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Richtung Bad Vilbel" die Worte "östlich der Straße Am Hohlacker" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Verlängerung der U 5 bis Nied/Höchst (und darüber hinaus) in der zukünftigen Bebauung am Römerhof berücksichtigen und umsetzen

24.08.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2019, OF 1058/1 Betreff: Verlängerung der U 5 bis Nied/Höchst (und darüber hinaus) in der zukünftigen Bebauung am Römerhof berücksichtigen und umsetzen Vorgang: M 240/10; Beschl. d. Stv.-V., § 9544/11; V 1170/19 OBR 6; ST 894/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Römerhof (Ortsbezirk 1 (westliches Europaviertel) und Ortsbezirk 2 (Bockenheim)) soll nach den Plänen des Magistrats einen Schwerpunkt in der Stadtentwicklung bilden. Dazu soll unter anderem die U-Bahnlinie U5 um zwei Stationen bis zur neuen Schule am Römerhof erweitert werden. Diese Verlängerung läge - je nach Trassenführung - teils auf auf Bockenheimer Gebiet und teils auf dem Gebiet des Europaviertels. Die U-Bahn rückt damit in direkte Nähe der Eisenbahnlinie nach Nied/Höchst, womit entsprechende Bahnen (Zweisystemfahrzeuge) das Europaviertel mit Nied/Höchst anbinden könnten. Einer Verlängerung bis zur Regionaltangente West wäre damit möglich und unseres Erachtens absolut geboten. Durch diese neue Linie von Höchst bis in die Innenstadt könnte der S-Bahn-Tunnel zudem entlastet werden. Aus Risikogesichtspunkten wäre dann endlich eine Alternative zum S-Bahn-Tunnel vorhanden. Eine Weiterführung der U5 nach Nied/Höchst hatte beim Start der Erweiterung der U5 keine Priorität. Bei Beschluss der Streckenerweiterung in der Stadtverordnetenversammlung am 24. 02. 2011 war die "Weiterführungsoption nach Nied/Höchst" noch "leistungstechnisch und geometrisch" nur unter "großem zusätzlichem Aufwand" für "denkbar" gehalten. https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAM E=%2527M_240_2010%2527 Mittlerweile hat sich technologisch und politisch jedoch einiges getan: Zweisystemfahrzeuge sind nichts Neues mehr (siehe bspw. das sogenannte "Karlsruher Modell", bei dem seit 1992 Zweisystemfahrzeuge im Einsatz sind). Zudem sollen Zweisystemfahrzeuge sowieso auch auf der Regionaltangente West eingesetzt werden. Die Zweisystemfahrzeuge müssen damit sowieso angeschafft werden. Dann würde es unter Umständen auch finanziell Sinn machen, diese in größerer Stückzahl zu bestellen und auf mehreren Strecken einzusetzen. Die Weiterführung der U5 ist zuletzt im Ortsbeirat 6 diskutiert worden. In der ST 894 des Magistrats vom 13. 05. 2019 zum Auskunftsersuchen V 1170 vom 19. 02. 2019 mit dem Betreff "Nied: Gibt es eine Möglichkeit, die U 5 bis nach Nied fahren zu lassen?", entstanden aus der Vorlage OF 915/6, äußerte der Magistrat kurz und knapp: "Im Rahmen der Arbeiten zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (GVP) Schiene 2030 wird eine schienengebundene Verbindung zwischen den vorgesehenen Baugebieten Römerhof und Rebstock in Richtung Nied/Höchst untersucht." Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, in der Entwicklung des Römerhofs die Anbindung der U5 an das Eisenbahnnetz, insbesondere in Richtung Nied/Höchst, bereits jetzt zu berücksichtigen und die Planungen zu beginnen, als auch mit den Streckenbauarbeiten zu beginnen, bevor das Gebiet mit Wohnungen bebaut wird. Quelle: Skizze in der FAZ vom 11. 10. 2018 (online) https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt-u-bahn-u5-ins-europaviertel-wir d-erst-2024-fertig-15831308/infografik-u5-u-bahn-ins-15832833.html Begründung: In der Stadtentwicklung des Areals am Römerhof soll die Anbindung der U5 in Richtung Westen bereits heute berücksichtigt werden, um zukünftige höhere Kosten und zeitintensive Umbauten zu vermeiden. Eine Baulärmbelästigung zukünftiger Anwohner soll vermieden werden, als auch das Angebot am ÖPNV für die Bewohner im Europaviertel und in Nied/Höchst so schnell wie möglich erweitert werden. Nach den negativen Erfahrungen mit dem verzögerten Bau der U5 auf der Europaallee um mehrere Jahre und der geplanten Fertigstellung erst im Jahr 2024 sollen die Arbeiten am Römerhof zeitlich besser koordiniert werden. Dies erreicht man am besten, wenn man jetzt mit den Planungen und dem Bau des Anschlusses der U5 an das Eisenbahnnetz beginnt. Quellen: https://www.fnp.de/lokales/main-taunus/frankfurt-hesse n-antrag-einer-verlaengerung-wird-kontrovers-diskutiert-11790480.html https://www.fnp.de/lokales/main-taunus/rtw-planer-setz en-leisere-zuege-zweisystemfahrzeugen-10492319.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 240 Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 894 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 67 Beschluss: Anregung OA 470 2019 Die Vorlage OF 1058/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Fußgängerzone im Großen Hirschgraben

31.07.2019 | Aktualisiert am: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 1012/1 Betreff: Fußgängerzone im Großen Hirschgraben Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Großen Hirschgraben einen Fußgängerbereich einrichten zu lassen. Begründung: Zur Einrichtung der Baustelle Romantikmuseum ist der Große Hirschgraben nur für Fußgängerinnen und Fußgänger zugänglich. Seitdem kann die Straße nicht mehr als Schleich- und teilweise Raserweg genutzt werden, was vorher - trotz Beschilderung als Spielstraße - der Fall war. Es wäre ohne großen Aufwand möglich, die Straße nach Ende der Baustelle in einem Fußgängerbereich umzuwandeln - zum Nutzen der Besucherinnen und Besucher des Goethehauses und des Romantikmuseums - sowie der Bewohnerschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 466 2019 Die Vorlage OF 1012/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Unklare Baustellenausschilderung

29.07.2019 | Aktualisiert am: 30.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1352/5 Betreff: Unklare Baustellenausschilderung Derzeit wird der Fuß- und Radweg der Gerbermühlstraße stadteinwärts zwischen Wehrstraße und Mainwasenweg saniert. Die Baustelle wurde in folgender Weise ausgeschildert (Quelle: Antragsteller): Der Zweck der Ausschilderung ist intuitiv schwer erfassbar. Eine Radfahrerin, die diese Stelle passiert, wird anhalten müssen und folgende Überlegungen anstellen: Der Radweg ist durch Absperrschranke und Benutzungsverbot für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Gleichzeitig ist das Gebotsschild für den getrennten Fuß- und Radweg nicht aufgehoben. Mit dem Schild kann nicht ein neuer getrennter Fuß- und Radweg auf dem rechten Weg etabliert sein, weil er die Mindestbreite für solche Wege bei weitem unterschreitet, keine Trennung der Wege sichtbar ist und kein Grund erkennbar ist, warum die Beschilderung links des Weges aufgestellt ist. Der Radweg ist somit gleichzeitig benutzungspflichtig und verboten. Da keine gültige Regelung für den Radverkehr abseits der Fahrbahn getroffen wurde, wird die gesetzestreue Radfahrerin entweder das Fahrrad auf dem Fußweg schieben oder unter Todesgefahr, die Fahrbahn benutzen. Letzteres ist besonders gefährlich, weil während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt ist. Die Radfahrerin kann auf der Fahrbahn nicht überholt werden. Dies wird nach allgemeiner Erfahrung zahlreiche verbotswidrige Handlungen von Kraftfahrern zur Folge haben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat die Baustellenbeschilderung so angeordnet? Wenn ja, was hat er erwartet, wie sich Radfahrende gemäß dieser Ausschilderung verhalten würden? Hält es der Magistrat für sinnvoll, Baustellenausschilderungen so zu gestalten, dass sich auch Verkehrsteilnehmer, die mit niedriger Geschwindigkeit unterwegs sind, ohne anzuhalten orientieren können? Wenn nein, was genau hat der Magistrat angeordnet? Wie konnte es dazu kommen, dass die Anordnung nicht umgesetzt wurde? Welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, damit künftig seine Anordnungen befolgt werden? Begründung: Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern nehmen wegen der Enge des Verkehrsraums und der stark gestiegenen Zahl der Radfahrer zu. Der Magistrat sollte auch bei Baustellenausschilderungen darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Konflikte gedrängt werden. Verkehrsverbände geben sich große Mühe, durch ihre Öffentlichkeitsarbeit die genauen Unterschiede zwischen den verschiedenen Verkehrszeichen zu vermitteln. Das hilft, Konflikte zu minimieren. Die Verwaltung muss daher große Sorgfalt darauf verwenden, dass ihre angeordneten Verkehrszeichen in der Praxis mit den Vorschriften vereinbar sind. Hier vermitteln Schlampereien den betroffenen Verkehrsteilnehmern den Eindruck, dass sie nicht wichtig sind und sie werden sich entsprechend um die Einhaltung der Regeln scheren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1399 2019 Die Vorlage OF 1352/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 10)

Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10

18.06.2019 | Aktualisiert am: 15.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4785 entstanden aus Vorlage: OF 771/10 vom 03.06.2019 Betreff: Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10 Die Anhörung des Ortsbeirates 10 in Sachen Verkehr im Mai 2017 hat etliche Defizite dargelegt, die bisher jedoch keiner Regelung zugeführt wurden. Neue Schwierigkeiten sind seither entstanden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr umgehend ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten zu entwickeln und endlich auch im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Dabei sind mindestens die folgenden Punkte für den Ortsbezirk 10 voranzutreiben: I. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, beispielsweise 1. Realisierung der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg", möglichst zeitgleich zum weiteren Ausbau des Neubaugebietes Hilgenfeld; 2. Verbindung vorhandener Buslinien mit anderen ÖPNV-Linien, beispielsweise a) Verlängerung der Buslinie 60 von Eschersheim am Neubaugebiet Hilgenfeld vorbei zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"; b) Verbindung der Buslinien 25 und 39 über die S-Bahn-Station "Berkersheim"; c) Heranführung von Schnellbuslinien aus dem Umland zur Vernetzung mit vorhandenen und neuen ÖPNV-Linien (zum Beispiel Straßenbahnlinie von/nach Bad Vilbel) respektive Park-and-ride-Plätzen; II. Förderung von Schnellladestationen, möglichst an gesuchten Plätzen wie zum Beispiel auch auf privaten Grundstücken, in Tiefgaragen oder an Park-and-ride-Plätzen; III. Ausbau des Radwegnetzes insbesondere in Bonames sowie stadtteilübergreifend (beispielsweise in Eschersheim über die Bonameser Straße zum Neubaugebiet Hilgenfeld und zur Homburger Landstraße); IV. Entlastung der fünf nordöstlichen Stadtteile vom Durchgangsverkehr, unter anderem 1. unter Berücksichtigung der vielen künftigen Neubaugebiete inner- und außerhalb des Ortsbezirks 10; 2. durch das Halten des Durchgangsverkehrs auf den Hauptstraßen (unter anderem der Bundesstraße 521, der Friedberger Landstraße sowie der künftigen Ortsrandstraße um Bonames); 3. durch Pförtnerampeln; V. Schaffung neuer Park-and-ride-Plätze; VI. Optimierung künftiger Baustellen aufgrund schlechter Erfahrungen (unter anderem mit der Großbaustelle Gießener Straße sowie dem Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke seitens der Deutschen Bahn AG und der NRM im Bereich Berkersheim) 1. durch bessere Ankündigungen von Baustellen und Straßensperrungen, insbesondere durch E-Mails an das Büro der Stadtverordnetenversammlung; 2. durch Benennung von Ansprechpartnern und Bauleitern (inklusive Angabe von Kontaktdaten und Angabe der bauaufsichtlichen Zuständigkeiten); 3. durch besseren Schutz von Kindergartenkindern, Grundschülern, ÖPNV-Fahrgästen und Senioren, insbesondere durch ausreichende Baustellenampeln; 4. durch verstärkte bauaufsichtliche Überprüfungen des Bauverkehrs, insbesondere bezüglich nächtlichem Baulärms sowie ungenutzter Baustellen und störender Baustelleneinrichtungen (jeweils zum Schutz insbesondere der Anwohner und Gewerbetreibenden). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 1)

Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße

18.06.2019 | Aktualisiert am: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 989/1 vom 18.06.2019 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße Beschreibung des Schulwegs vom Römischen Ring zur Grundschule Europaviertel in der Stephensonstraße aus Sicht eines Vaters: "Da das Viertel weiter im Entstehen ist, sind Baustellen ein gewohntes Bild und Einschränkungen gerade für Fußgänger durch die Tätigkeiten nicht schön, aber tolerierbar und durch die Sachlage bedingt. Aus dem Römischen Ring raus erwartet ein Kind gleich die erste Baustelle (FAZ) auf der Ecke Pariser Straße/Europa-Allee. Also schon durch die Zäune ein eingeschränkter Fußgängerweg. Vermeidet das Kind diesen Weg und geht auf die Südseite der Europa-Allee, stößt es unweigerlich auf die Baustelle "Zebra". Große Einengung, Verlegung des Radweges, riesige Laster. Ausweichen ist nicht, denn rechts schließt sich die Baustelle "Solid" an. Bleibt das Kind auf der Nordseite, kommt nach der erwähnten FAZ-Baustelle noch das Brick DB. Auch flankiert von Lastwagen Zu- und Abfahrten. Nicht vertretbar ist, wenn zu diesen baustellenbedingten Hindernissen unnötige Hindernisse aufgebaut werden! Wir sind wieder Ecke Pariser Straße/Europa-Allee. Das kleine Stück ist eh bereits durch einen Bauzaun und Bäume eingeengt. Der Bauzaun nimmt auch den Blick um die Ecke, was es schwer macht, gerade die Radfahrer zu sehen. Um die Situation zu einer noch größeren Herausforderung zu machen, wurde der Weg nun vollends durch eine Litfaßsäule verengt. Mit seinem Schulranzen kann ein Kind so gerade auf dem normalen Fußweg hier um die Ecke. Mit seinen Freunden muss es dann quasi hintereinander gehen. Auf dem Radweg darf dann auch keiner mit viel Speed um die Ecke kommen. Da kann man nur noch hoffen, dass wir noch lange auf die E-Roller auf den Fußwegen warten müssen." Dies war die Situation für zu Fuß Gehende in der Kurve Pariser Straße/Europa-Allee bis Anfang Juni 2019. Nun hat sich die Situation gravierend verschlimmert: Für das Bauvorhaben wurde direkt an die Litfaßsäule eine Konstruktion gesetzt, an der die Überleitung für Versorgungseinrichtungen der Baustelle befestigt ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. umgehend dafür zu sorgen, dass die Litfaßsäule entfernt wird, auch wenn noch kein Ersatzstandort für die Werbeanlage der Deutsche Städte Medien (DSM) gefunden bzw. neu genehmigt ist; 2. umgehend den Bauträger aufzufordern, die Konstruktion für die Halterung der Überleitung kurzfristig so zu versetzen, dass sie sich innerhalb der Baustelle und nicht mehr im öffentlichen Raum (Fußweg) befindet; 3. kurzfristig einen Ortstermin mit der Schulwegsicherungskommission zu veranlassen, der die Schulwegsituation zwischen Römischem Ring/Maastrichter Ring und Grundschule Europaviertel prüft und Maßnahmen veranlasst, die die Sicherheit für die Schulkinder verbessern; 4. zukünftig bei Einrichtung bzw. Umorganisation von Baustellen entlang der Europa-Allee zwischen Europagarten und Skyline-Plaza die Schulwegsicherungskommission einzuschalten, da auf diesem Straßenabschnitt Kinder zur Grundschule in der Stephensonstraße unterwegs sind; 5. zukünftig Vorrichtungen für Überleitungen für Baustellen im Europaviertel nicht mehr auf Gehwegen zu genehmigen, wenn dadurch die Breite von Gehwegen auf unter zwei Meter verschmälert wird und/oder ein Ausweichen von zu Fuß Gehenden auf Fahrradwege oder gar in den Straßenraum erforderlich wird; 6. zukünftig im Europaviertel mit seinen zahlreichen Baustellen vor Genehmigung von Anträgen auf Sondernutzung im Bereich von Gehwegen sich die Situation vor Ort anzuschauen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat hier offensichtlich auf dem durch den Bauzaun ohnehin verschmälerten Fußweg im Kurvenbereich eine Litfaßsäule sowie zusätzlich noch eine Baustelleneinrichtung genehmigt - und das noch auf einem Schulweg! Bei Kenntnis der Situation vor Ort wäre dies vermutlich nicht passiert! Begründung: Im Europaviertel leben viele Familien, viele davon mit Kindern im Grundschulalter. Die Kinder müssen gefahrlos - auch ohne Begleitung der Eltern - zur Schule gehen können. Dies ist aktuell aufgrund der Baustellensituation nur bedingt möglich. Auch vor dem Hintergrund, dass man die Anzahl der "Elterntaxen" reduzieren möchte, muss für einen Schulweg gesorgt werden, auf dem Kinder sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein können. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat auf Bürgerbeschwerden zwischenzeitlich geantwortet. Aufgrund des bestehenden Vertrags mit der Stadt hat die Deutsche Städte Medien (DSM) das Recht, sich neue Standorte für Werbeanlagen zu suchen. Für diese muss eine Baugenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erteilt werden. Bei der Standortprüfung hat das Amt die aktuelle Baustelleneinrichtungsfläche übersehen. Es soll nach einem Ersatzstandort gesucht werden. Die Litfaßsäule stellt eine Gefahr für zu Fuß Gehende - insbesondere für die Kinder auf ihrem Schulweg - dar; das Recht der zu Fuß Gehenden auf Sicherheit ist hier höher zu bewerten als das Recht der DSM auf Werbung im öffentlichen Raum. Insofern muss die Litfaßsäule auch dann abgebaut werden, wenn kurzfristig kein Alternativstandort zur Verfügung steht. Wie sich nach Antragschluss herausgestellt hat, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung in diesem Bereich zusätzlich noch eine Baustelleneinrichtung genehmigt und damit für zu Fuß Gehende eine erhebliche Gefahrensituation hergestellt. Die Anwohnenden fragen sich, ob man nicht noch eine Trinkhalle hier errichten könne - der Phantasie, was hier genehmigungsfähig ist, sind ja wohl keine Grenzen gesetzt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1885 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße

18.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, OF 989/1 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße Beschreibung des Schulwegs vom Römischen Ring zur Grundschule Europaviertel in der Stephensontraße aus Sicht eines Vaters: "Da das Viertel weiter im Entstehen ist, sind Baustellen ein gewohntes Bild und Einschränkungen gerade für Fußgänger durch die Tätigkeiten nicht schön, aber tolerierbar und durch die Sachlage bedingt. Aus dem Römischen Ring raus erwartet ein Kind gleich die erste Baustelle (FAZ) auf der Ecke Pariser Straße / Europaallee. Also schon durch die Zäune ein eingeschränkter Fußgängerweg. Vermeidet das Kind diesen Weg und geht auf die Südseite der Europaallee, stößt es unweigerlich auf die Baustelle "Zebra". Große Einengung, Verlegung des Radweges, riesige Laster. Ausweichen ist nicht, denn rechts schließt sich die Baustelle Solid an. Bleibt das Kind auf der Nordseite, kommt nach der erwähnten FAZ Baustelle noch das Brick DB. Auch flankiert von Lastwagen Zu- und Abfahrten. NICHT vertretbar ist, wenn zu diesen baustellenbedingten Hindernissen, unnötige Hindernisse aufgebaut werden! Wir sind wieder Ecke Pariser Straße / Europaallee. Das kleine Stück ist eh bereits durch einen Bauzaun und Bäume eingeengt. Der Bauzaun nimmt auch den Blick um die Ecke, was es schwer macht gerade die Radfahrer zu sehen. Um die Situation zu einer noch größeren Herausforderung zu machen, wurde der Weg nun vollends durch eine Litfaßsäule verengt. Mit seinem Schulranzen kann ein Kind so gerade auf dem normalen Fußweg hier um die Ecke. Mit seinen Freunden muss es dann quasi hintereinander gehen. Auf dem Radweg darf dann auch keiner mit viel Speed um die Ecke kommen. Da kann man nur noch hoffen, dass wir noch lange auf die E-Roller auf den Fußwegen warten müssen." Dies war die Situation für zu Fuß Gehende in der Kurve Pariser Straße/Europaallee bis Anfang Juni 2019. Nun hat sich die Situation gravierend verschlimmert: Für das Bauvorhaben wurde direkt an die Litfasssäule eine Konstruktion gesetzt, an der die Überleitung für Versorgungseinrichtungen der Baustelle befestigt ist; Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: umgehend dafür zu sorgen, dass die Litfasssäule entfernt wird, auch wenn noch kein Ersatzstandort für die Werbeanlage der DSM gefunden bzw. neu genehmigt ist; umgehend den Bauträger aufzufordern, die Konstruktion für Halterung der Überleitung kurzfristig so zu versetzen, dass sie sich innerhalb der Baustelle und nicht mehr im öffentlichen Raum (Fußweg) befindet; kurzfristig einen Ortstermin mit der Schulwegsicherungskommission zu veranlassen, der die Schulwegsituation zwischen Römischem/Maastrichter Ring und Grundschule Europaviertel prüft und Maßnahmen veranlasst, die die Sicherheit für die Schulkinder verbessern; zukünftig bei Einrichtung bzw. Umorganisation von Baustellen entlang der Europaallee zwischen Europagarten und Skyline-Plaza die Schulwegsicherungskommission einzuschalten, da auf diesem Straßenabschnitt Kinder zur Grundschule in der Stephensonstraße unterwegs sind; zukünftig Vorrichtungen für Überleitungen für Baustellen im Europaviertel nicht mehr auf Gehwegen zu genehmigen, wenn dadurch die Breite von Gehwegen auf unter 2 m verschmälert wird und/oder ein Ausweichen von zu Fuß Gehenden auf Fahrradwege oder gar in den Straßenraum erforderlich wird; zukünftig im Europaviertel mit seinen zahlreichen Baustellen vor Genehmigung von Anträgen auf Sondernutzung im Bereich von Gehwegen sich die Situation vor Ort anzuschauen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat hier offensichtlich auf dem durch den Bauzaun ohnehin verschmälerten Fußweg im Kurvenbereich eine Litfasssäule sowie zusätzlich noch eine Baustelleneinrichtung genehmigt - und das noch auf einem Schulweg! Bei Kenntnis der Situation vor Ort wäre dies vermutlich nicht passiert! Begründung: Im Europaviertel leben viele Familien, viele davon mit Kinder im Grundschulalter. Die Kinder müssen gefahrlos - auch ohne Begleitung der Eltern - zur Schule gehen können. Dies ist aktuell aufgrund der Baustellensituation nur bedingt möglich. Auch vor dem Hintergrund, dass man die "Elterntaxen" reduzieren möchte, muss für ein Schulweg gesorgt werden, auf dem Kinder sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein können. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat auf Bürgerbeschwerden zwischenzeitlich geantwortet. Aufgrund des bestehenden Vertrags mit der Stadt hat die Deutsche Städte Medien (DSM) das Recht, sich neue Standorte für Werbeanlagen zu suchen. Für diese muss eine Baugenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erteilt werden. Bei der Standortprüfung hat das Amt die aktuelle Baustelleneinrichtungsfläche übersehen. Es soll nach einem Ersatzstandort gesucht werden. Die Litfasssäule stellt eine Gefahr für zu Fuß Gehende - insbesondere für die Kinder auf ihrem Schulweg - dar; das Recht der zu Fuß Gehenden auf Sicherheit ist hier höher zu bewerten als das Recht der DSM auf Werbung im öffentlichen Raum. Insofern muss die Litfasssäule auch dann abgebaut werden, wenn kurzfristig kein Alternativstandort zur Verfügung steht. Wie sich nach Antragschluss herausgestellt hat, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung in diesem Bereich zusätzlich noch eine Baustelleneinrichtung genehmigt und damit für zu Fuß Gehende eine erheblich Gefahrensituation hergestellt. Die Anwohnenden fragen sich, ob man nicht noch eine Trinkhalle hier errichten könne - der Phantasie, was hier genehmigungsfähig ist, sind ja wohl keine Grenzen gesetzt! Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2019, OF 945/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2019 1. Die Vorlage OF 945/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 989/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 989/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: U.B.

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3

17.06.2019 | Aktualisiert am: 02.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4761 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 03.06.2019 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Vorgang: OM 4258/19 OBR 14 Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage vom 18.02.2019, OM 4258, gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat ist befremdet, dass die genannten Vorlage innerhalb der geschäftsmäßigen Frist nicht beantwortet wurde. Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netz AG noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Stahlbeton und Beton mit Lkws antransportiert werden und dafür eine Auf-/Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B 3 eingerichtet wird und damit Lkw-Baustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B 3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4258 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1531) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 12)

Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004

14.06.2019 | Aktualisiert am: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 03.06.2019 Betreff: Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004 Vorgang: V 1307/19 OBR 8 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird der Magistrat die im Rahmen der bisherigen Planungen für das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" angestellten Überlegungen für die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), Neuentwicklung von Gewerbeflächen, weiter vorantreiben, auch wenn das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" so nicht beschlossen werden sollte? 2. Falls die Frage bejaht wird, welche konkreten Überlegungen zur Entwicklung der vorgenannten Flächen gibt es bislang im Hinblick auf die Durchführung der Flächenentwicklung? Gibt es insbesondere Überlegungen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen? 3. Mit welchen Auswirkungen der Entwicklung der vorgenannten Flächen auf die verkehrliche Situation im Ortsbezirk 12 rechnet der Magistrat nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 12 über die weiteren Entwicklungen und Überlegungen betreffend der Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 in gleicher Weise wie den Ortsbeirat 8 regelmäßig zu informieren und den Ortsbeirat 12 dazu anzuhören, da insbesondere zu vermuten ist, dass wesentliche Teile des Verkehrs, welcher durch etwaige neue Gewerbeflächen entsteht, insbesondere über die L 3019, durch den Ortsbezirk 12 fließen dürften. Begründung: Der Berichterstattung über das geplante "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" war zu entnehmen, dass die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), welche dem Riedberg unmittelbar gegenüberliegen, als mögliche Gewerbestandorte in Betracht gezogen wurden und ggf. noch werden. Ausgehend von der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass über diese Flächennutzung insoweit Einigkeit im Magistrat besteht. Vor diesem Hintergrund und da die genannten Flächen unmittelbar an den Ortsbezirk 12 angrenzen, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen sowie um Einbindung des Ortsbeirates 12 in die weiteren Entwicklungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15

Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier iStEK 2030 ersatzlos streichen!

14.06.2019 | Aktualisiert am: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 412 entstanden aus Vorlage: OF 208/15 vom 15.05.2019 Betreff: Es bleibt dabei - keine Bebauung des Pfingstberges! Bestehenden Landschaftsraum und Freiflächen sichern! Untersuchungsraum im Arbeitspapier iStEK 2030 ersatzlos streichen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 6430/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Eine Bebauung des Pfingstberges zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim wird nach wie vor vom Ortsbeirat und von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Der diesbezügliche klare Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015, § 6430, wird hiermit ausdrücklich bekräftigt und bestätigt. Vor diesem Hintergrund besteht, auch auf Basis des ausdrücklich nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und damit unverbindlichen Konzeptpapiers eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Frankfurt am Main 2030 - iStEK 2030 -, welches dann jetzt ersatzweise als "Arbeitspapier des Stadtplanungsamtes" Verwendung finden soll und am 03.06.2019 vom Planungsdezernenten der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, entsprechender Korrekturbedarf. So ist hinsichtlich der dort angedachten Planungsziele das Arbeitspapier dann dergestalt abzuändern, dass der angedachte Untersuchungsraum für dieses landschaftlich schützenswerte Areal rund um den Pfingstberg im "Arbeitspapier" ersatzlos gestrichen bzw. herausgenommen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, die Streichung im Arbeitspapier zu veranlassen. Auszug S. 29 FAZ Rhein-Main vom 15.05.2019 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1739 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 412 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4564, 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.09.2019 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10

03.06.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 771/10 Betreff: Fehlende Verbesserungen im Straßenverkehr im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Anhörung des Ortsbeirates 10 in Sachen Verkehr im Mai 2017 hat etliche Defizite dargelegt, die bisher jedoch keiner Regelung zugeführt wurden. Neue Schwierigkeiten sind seither entstanden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr umgehend ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten zu entwickeln und endlich auch im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Dabei sind mindestens die folgenden Punkte für den Ortsbezirk 10 voran zu treiben: I. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, beispielsweise 1. Realisierung der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg", möglichst zeitgleich zum weiteren Ausbau des Neubaugebietes Hilgenfeld 2. Verbindung vorhandener Buslinien mit anderen ÖPNV-Linien, beispielsweise a) Verlängerung der Buslinie 60 von Eschersheim am Neubaugebiet Hilgenfeld vorbei zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (wenn nötig auch unter Berücksichtigung von Schutzgebieten durch das Neubaugebiet) b) Verbindung der Buslinien 25 und 39 über die S-Bahn-Station "Berkersheim" c) Heranführung von Schnellbuslinien aus dem Umland zur Vernetzung mit vorhandenen und neuen ÖPNV-Linien respektive Park-and-ride-Plätzen II. Förderung von Schnellladestationen, möglichst an gesuchten Plätzen wie zum Beispiel auch auf privaten Grundstücken, in Tiefgaragen oder an Park-and-ride-Plätzen III. Ausbau des Radwegnetzes insbesondere in Bonames sowie stadtteilübergreifend (beispielsweise in Eschersheim über die Bonameser Straße zum Neubaugebiet Hilgenfeld und zur Homburger Landstraße) IV. Entlastung der fünf nordöstlichen Stadtteile vom Durchgangsverkehr, unter anderem 1. unter Berücksichtigung der vielen künftigen Neubaugebiete inner- und außerhalb des Ortsbezirks 10, 2. durch das Halten des Durchgangsverkehrs auf den Hauptstraßen (unter anderem der Bundesstraße 521, der Friedberger Landstraße sowie der künftigen Ortsrandstraße um Bonames) 3. durch Pförtnerampeln V. Schaffung neuer Park-and-ride-Plätze VI. Optimierung künftiger Baustellen aufgrund schlechter Erfahrungen (unter anderem mit der Großbaustelle Gießener Straße sowie dem Ausbau der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn AG und der NRM im Bereich Berkersheim) 1. durch bessere Ankündigungen von Baustellen und Straßensperrungen, insbesondere durch E-Mails an das Büro der Stadtverordnetenversammlung 2. durch Benennung von Ansprechpartnern und Bauleitern (inklusive Angabe von Kontaktdaten und Angabe der bauaufsichtlichen Zuständigkeiten) 3. durch besseren Schutz von Kindergartenkindern, Grundschülern, ÖPNV-Fahrgästen und Senioren, insbesondere durch ausreichende Baustellenampeln 4. durch verstärkte bauaufsichtliche Überprüfungen des Bauverkehrs, insbesondere bezüglich nächtlichen Baulärms sowie ungenutzter Baustellen und störender Baustelleneinrichtungen (jeweils zum Schutz insbesondere der Anwohner und Gewerbetreibenden). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 35 Die SPD stellt den Änderungsantrag im Tenor unter Ziffer IV. Nummer 1. das Wort "vielen" zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4785 2019 1. Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 771/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ergänzung in Klammern in Ziffer 2. a) gestrichen wird und Ziffer 2. c) um "(zum Beispiel eine Straßenbahnlinie von/nach Bad Vilbel)" nach dem Wort "ÖPNV-Linien" ergänzt wird Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung), LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004

03.06.2019 | Aktualisiert am: 24.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 451/12 Betreff: Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird, in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Ortsbeirat 8, um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird der Magistrat die im Rahmen der bisherigen Planungen für das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" angestellten Überlegungen für die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), Neuentwicklung von Gewerbeflächen, weiter vorantreiben, auch wenn das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" so nicht beschlossen werden sollte? 2. Falls die Frage bejaht wird, welche konkreten Überlegungen zur Entwicklung der vorgenannten Flächen gibt es bislang im Hinblick auf die Durchführung der Flächenentwicklung? Gibt es insbesondere Überlegungen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen? 3. Mit welchen Auswirkungen der Entwicklung der vorgenannten Flächen auf die verkehrliche Situation im Ortsbeiratsbezirk 12 rechnet der Magistrat nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 12 über die weiteren Entwicklungen und Überlegungen betreffend die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 in gleicher Weise wie den Ortsbeirat 8 regelmäßig zu informieren und den Ortsbeirat 12 dazu anzuhören, da insbesondere zu vermuten ist, dass wesentliche Teile des Verkehrs, welcher durch etwaige neue Gewerbeflächen entsteht, insbesondere über die L 3019, durch den Ortsbeiratsbezirk 12 fließen dürften. Begründung: Der Berichterstattung über das geplante "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" war zu entnehmen, dass die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), welche dem Riedberg unmittelbar gegenüberliegen, als mögliche Gewerbestandorte in Betracht gezogen wurden und ggf. noch werden. Ausgehend von der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass über diese Flächennutzung insoweit Einigkeit im Magistrat besteht. Vor diesem Hintergrund und da die genannten Flächen unmittelbar an den Bezirk des Ortsbeirates 12 angrenzen wird der Magistrat, in Abstimmung mit dem zuständigen Ortsbeirat 12 um Beantwortung der vorgenannten Fragen sowie um Einbindung des Ortsbeirates 12 über die weiteren Entwicklungen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4756 2019 Die Vorlage OF 451/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 14

Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3

03.06.2019 | Aktualisiert am: 01.07.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 185/14 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die seit 2017 in Planung befindliche Einrichtung einer Baustellenabfahrt an der B3 für den LKW-Verkehr überhaupt noch von der DB Netze AG weiter verfolgt wird, oder ob der Plan völlig aufgegeben wurde und nun beabsichtigt ist, den LKW-Bauverkehr weitestgehend durch den Stadtteil Harheim und über die Niddabrücke am Harheimer Stadtweg zu führen. Begründung: Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netze noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Betonstahl und Beton mit LKWs antransportiert werden und dafür eine Auf- /Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B3 eingerichtet wird und damit LKWBaustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4761 2019 Die Vorlage OF 185/14 wird in folgender Fassung als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, CDU und SPD beschlossen: "Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage OM 4258 vom 18.02.2019 gebeten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße

31.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 945/1 Betreff: Sicherer Schulweg für die Kinder aus dem Römischen Ring/der Pariser Straße Beschreibung des Schulwegs vom Römischen Ring zur Grundschule Europaviertel in der Stephensontraße aus Sicht eines Vaters: "Da das Viertel weiter im Entstehen ist, sind Baustellen ein gewohntes Bild und Einschränkungen gerade für Fußgänger durch die Tätigkeiten nicht schön, aber tolerierbar und durch die Sachlage bedingt. Aus dem Römischen Ring raus erwartet ein Kind gleich die erste Baustelle (FAZ) auf der Ecke Pariser Straße/Europa-Allee. Also schon durch die Zäune ein eingeschränkter Fußgängerweg. Vermeidet das Kind diesen Weg und geht auf die Südseite der Europaallee, stößt es unweigerlich auf die Baustelle "Zebra". Große Einengung, Verlegung des Radweges, riesige Laster. Ausweichen ist nicht, denn rechts schließt sich die Baustelle Solid an. Bleibt das Kind auf der Nordseite, kommt nach der erwähnten FAZ Baustelle noch das Brick DB. Auch flankiert von Lastwagen Zu- und Abfahrten. NICHT vertretbar ist, wenn zu diesen baustellenbedingten Hindernissen, unnötige Hindernisse aufgebaut werden! Wir sind wieder Ecke Pariser Straße/Europa-Allee. Das kleine Stück ist eh bereits durch einen Bauzaun und Bäume eingeengt. Der Bauzaun nimmt auch den Blick um die Ecke, was es schwer macht gerade die Radfahrer zu sehen. Um die Situation zu einer noch größeren Herausforderung zu machen, wurde der Weg nun vollends durch eine Litfaßsäule verengt. Mit seinem Schulranzen kann ein Kind so gerade auf dem normalen Fußweg hier um die Ecke. Mit seinen Freunden muss es dann quasi hintereinandergehen. Auf dem Radweg darf dann auch keiner mit viel Speed um die Ecke kommen. Da kann man nur noch hoffen, dass wir noch lange auf die E-Roller auf den Fußwegen warten müssen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. umgehend dafür zu sorgen, dass die Litfaßsäule entfernt wird, auch wenn noch kein Ersatzstandort für die Werbeanlage der DSM gefunden bzw. neu genehmigt ist; 2. kurzfristig einen Ortstermin mit der Schulwegsicherungskommission zu veranlassen, der die Schulwegsituation zwischen Römischem/Maastrichter Ring und Grundschule Europaviertel prüft und Maßnahmen veranlasst, die die Sicherheit für die Schulkinder verbessern; 3. zukünftig bei Einrichtung bzw. Umorganisation von Baustellen entlang der Europaallee zwischen Europagarten und Skyline-Plaza die Schulwegsicherungskommission einzuschalten, da auf diesem Straßenabschnitt Kinder zur Grundschule in der Stephensonstraße unterwegs sind. Begründung: Im Europaviertel leben viele Familien, viele davon mit Kinder im Grundschulalter. Die Kinder müssen gefahrlos - auch ohne Begleitung der Eltern - zur Schule gehen können. Dies ist aktuell aufgrund der Baustellensituation nur bedingt möglich. Auch vor dem Hintergrund, dass man die "Elterntaxen" reduzieren möchte, muss für ein Schulweg gesorgt werden, auf dem Kinder sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sein können. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat auf Bürgerbeschwerden zwischenzeitlich geantwortet. Aufgrund des bestehenden Vertrags mit der Stadt hat die Deutsche Städte Medien (DSM) das Recht, sich neue Standorte für Werbeanlagen zu suchen. Für diese muss eine Baugenehmigung sowie eine Sondernutzungserlaubnis beantragt und erteilt werden. Bei der Standortprüfung hat das Amt die aktuelle Baustelleneinrichtungsfläche übersehen. Es soll nach einem Ersatzstandort gesucht werden. Die Litfasssäule stellt eine Gefahr für zu Fuß Gehende - insbesondere für die Kinder auf ihrem Schulweg - dar; das Recht der zu Fuß Gehenden auf Sicherheit ist hier höher zu bewerten als das Recht der DSM auf Werbung im öffentlichen Raum. Insofern muss die Litfasssäule auch dann abgebaut werden, wenn kurzfristig kein Alternativstandort zur Verfügung steht. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2019, OF 989/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2019 1. Die Vorlage OF 945/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 989/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 989/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: U.B.

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Antrag Ortsbeirat 8

Möglicher Gewerbestandort westlich A 5, östlich L 3004

29.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 450/8 Betreff: Möglicher Gewerbestandort westlich A 5, östlich L 3004 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird der Magistrat die im Rahmen der bisherigen Planungen für das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" angestellten Überlegungen für die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 , Neuentwicklung von Gewerbeflächen, weiter vorantreiben, auch wenn das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" so nicht beschlossen werden sollte? 2. Falls die Frage bejaht wird, welche konkreten Überlegungen zur Entwicklung der vorgenannten Flächen gibt es bislang im Hinblick auf die Durchführung der Flächenentwicklung? Gibt es insbesondere Überlegungen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen? Begründung: Der Berichterstattung über das geplante "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" war zu entnehmen, dass die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), welche dem Riedberg unmittelbar gegenüber liegen, als mögliche Gewerbestandorte in Betracht gezogen wurden und ggf. noch werden. Ausgehend von der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass über diese Flächennutzung insoweit Einigkeit im Magistrat besteht. Vor diesem Hintergrund der vorgenannten Fragen bitten wir uns über die weitere Entwicklungen in Kenntnis zu setzen. Anlage 1 (ca. 406 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1307 2019 Die Vorlage OF 450/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Anregung an den Magistrat (OB 2)

Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten

13.05.2019 | Aktualisiert am: 23.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 25.04.2019 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen bzw. den damit einhergehenden Absperrungen wieder verstärkt auf den Erhalt der Barrierefreiheit zu achten und die erforderlichen Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Begründung: In letzter Zeit hat es in Bockenheim wiederholt Beschwerden von Bewohnern über Absperrmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben gegeben, so z. B. zuletzt im Bereich der Ecke Wurmbachstraße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18

08.05.2019 | Aktualisiert am: 14.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 434/8 vom 23.04.2019 Betreff: Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18 Der Magistrat wird beauftragt, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) in Verbindung zu setzen und auf einen Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrten rund um das Hochhaus Thomas-Mann-Straße 18 zu drängen und damit unter anderem auch das derzeitige "wilde Parken" auf den aktuell noch geschotterten Flächen zu unterbinden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, der NH als Eigentümerin vorzuschlagen, die Grünflächen rund um das Wohnhochhaus attraktiv zu gestalten. Bei den Gestaltungsmaßnahmen sollten bereits die zur Thomas-Mann-Straße 18 festgestellten Ergebnisse des s tädtebaulichen Ideenwettbewerbes "Neue Ideen für die Nordweststadt" Berücksichtigung finden ("Musterhof"). Begründung: Die Haustechnik in der Thomas-Mann-Straße 18 wurde über einen längeren Zeitraum saniert und ist mittlerweile nach Auskunft von Anwohnern bereits seit Längerem abgeschlossen. Die provisorischen Baustellenzufahrten wurden bislang nicht zurückgebaut und werden, für die Anwohner störend, als Pkw-Abstellplätze missbraucht. Des Weiteren kann schon eine attraktive Neugestaltung dieser Flächen zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße erheblich beitragen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbeirat vor, bei der Neugestaltung der Flächen rund um dieses höchste Haus der Nordweststadt, in dem sich vorwiegend Einzimmerapartments befinden, die Ergebnisse des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu berücksichtigen, damit eine nachhaltige Aufwertung der Wohnlage erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1504 Aktenzeichen: 63 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten

25.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 803/2 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen bzw. den damit einhergehenden Absperrungen wieder verstärkt auf den Erhalt der Barrierefreiheit zu achten und die erforderlichen Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Begründung: In letzter Zeit hat es in Bockenheim wiederholt Beschwerden von Bewohnern über Absperrmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben gegeben, so z.B. zuletzt in der Wurmbachstraße / Ecke Am Weingarten Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4655 2019 Die Vorlage OF 803/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 434/8 Betreff: Rückbau der Baustellenzufahrten an der Thomas-Mann-Straße 18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH) in Verbindung zu setzen und auf einen Rückbau der provisorischen Baustellenzufahrten rund um das Hochhaus Thomas-Mann-Straße 18 zu drängen und damit unter anderem auch das derzeitige "wilde Parken" auf den aktuell noch geschotterten Flächen zu unterbinden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, der NH als Eigentümerin vorzuschlagen, die Grünflächen rund um das Wohnhochhaus attraktiv zu gestalten. Bei den Gestaltungsmaßnahmen sollten bereits die zur Thomas-Mann-Straße 18 festgestellten Ergebnisse des Städtebaulichen Ideenwettbewerbes "Neue Ideen für die Nordweststadt" Berücksichtigung finden ("Musterhof"). Begründung: Die Haustechnik in der Thomas-Mann-Straße 18 wurde über einen längeren Zeitraum saniert und ist mittlerweile nach Auskunft von Anwohnern bereits seit längerem abgeschlossen. Die provisorischen Baustellenzufahrten wurden bislang nicht zurückgebaut und werden, für die Anwohner störend, als Pkw-Abstellplätze missbraucht. Des weiteren kann schon eine attraktive Neugestaltung dieser Flächen zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße erheblich beitragen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ortsbeirat vor, bei der Neugestaltung der Flächen rund um dieses höchste Haus der Nordweststadt, in dem sich vorwiegend Einzimmer-Appartements befinden, die Ergebnisse des Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zu berücksichtigen, damit eine nachhaltige Aufwertung der Wohnlage erreicht werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4599 2019 Die Vorlage OF 434/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 1

Baustelle in der Speicherstraße

20.04.2019 | Aktualisiert am: 15.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2019, OF 927/1 Betreff: Baustelle in der Speicherstraße In der Nacht vom 29.3. (Freitag) auf 30.3. (Samstag) und vom 30.3. (Samstag) auf den 31.3 .2019 (Sonntag) wurde jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis ca. 3 Uhr morgens eine Baustelle in der Speicherstraße auf Höhe des Hauses 14 eingerichtet und betrieben. Dabei wurden Presslufthammer und Betonsäge eingesetzt, die viel Lärm erzeugten, um einen Kanaldeckel zu vergrößern. (Siehe Bild) Dies voran gestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: War die Nachtbaustelle in der Speicherstraße genehmigt? Was wurde dort genau gemacht? Warum mussten diese Bauarbeiten in der Nacht durchgeführt werden? Warum wurde die Nachbarschaft im Voraus nicht über die Baumaßnahmen informiert? Warum gibt es bei der Hotline des Ordnungsamtes keine Informationen über Nachtbaustellen? Begründung: Über Nachtbaustellen direkt vor Wohngebäuden sollten Anwohner im Voraus informiert werden. Dies hat nicht stattgefunden. Darüber hinaus sollten Bauarbeiten soweit es geht tagsüber stattfinden und nicht nachts. Am Samstag fanden tagsüber keine Bauarbeiten statt, erst um ca. 22 Uhr wurden diese in der Nacht von Samstag auf Sonntag wiederaufgenommen. Die Verkehrssituation kann dafür keine Begründung sein, da die Straße samstags wenig befahren wird und es kein Problem ist, die Straße samstags zu sperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1252 2019 Die Vorlage OF 927/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße

09.03.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 536/11 Betreff: Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er in Kenntnis darüber ist, dass die Baustelle Gründeseestraße - zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße - (Unitiy Media führt Kabelarbeiten unter dem Gehweg seit November 2018 durch. Aufgrund eines Granatenfunds wurden die Arbeiten unterbrochen und seither nicht fortgesetzt, da vermutet wird, dass noch mehr Kampfmittel aufzufinden sein könnten) in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er dahingehend mit der verantwortlichen Firma Kontakt aufgenommen hat und diese an die Verkehrssicherungspflicht erinnert wurde. Als Letztes fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann der ordnungsgemäße Zustand der Örtlichkeit wieder hergestellt sein wird und wer sich in akuten Fällen umgehend um die Verkehrssicherung der Baustelle nach einem Wetterereignis wie in den vergangenen Tagen kümmern wird. Begründung: Nachdem Anfang November 2018 bei Kabelarbeiten in der Gründenseestraße in Fechenheim eine Gasgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde und dabei drei Bauarbeiter Verletzungen davongetragen haben, steht die Baustelle leider auch heute (3 Monate danach) immer noch komplett still. Wir, als Anwohner der Gründenseestraße fragen uns nun so langsam, wie lange dieser Zustand eines nicht benutzbaren Gehweges vor HNR 26, einem dauerhaft gesperrten Parkplatz ggü. HNR 17 und einer seitdem unbenutzten Dixi-Toilette und weiteren Absperrungen im Kreuzungsbereich zur Fachfeldstraße noch so bleiben soll? Hier fallen nicht nur Parkplätze weg, sondern auch parkende Fahrzeuge ragen nun mangels Überhangfläche im Bereich der abgesperrten Baustelle mit offenem Gehweg gefährlich in die Straße (besonders immer wieder trotz Beschilderung falsch geparkter Transporter), so dass die Gründenseestraße partiell und zu gewissen Zeiten nur noch einspurig befahrbar ist. Dieser Zustand ist für uns Anwohner nicht weiter akzeptabel und wir bitten Sie dringend zur Herbeiführung einer schnellen Lösung! Ich denke, es sollte kein Problem sein, die Baustelle innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, da auch der Beginn der Kabelverlegung bis zum Granatenfund nur sehr wenige Tage in Anspruch genommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 536/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 731/10 Betreff: Ausgleichsmaßnahmen für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form den bereits jetzt vorliegenden massiven Eingriffen in den Grüngürtel und die Vegetation der angrenzenden Bereiche durch den Ausbau der Main-Weser-Bahn noch ausreichende Ausgleichsmaßnahmen gegenüber stehen. Begründung: Dem seinerzeitigen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn lag eine schwierige Abwägung der Umweltbelange zu Grunde. Diese war deshalb besonders schwierig, weil Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung schon mangels verfügbarer Flächen nur in wenigen Fällen möglich sind. Insofern wird eine gleichwertige Wiederherstellung des besonders schutzwürdigen Grüngürtels ohnehin unmöglich sein. Mittlerweile ist jedoch deutlich erkennbar, dass die Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen. So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungplan eng begrenzt. Jetzt befinden sie sich in der Nähe der B3-Brücke sogar in unmittelbarer Nähe des besonders schutzwürdigen Nidda-Uferstreifens. Darüber hinaus sind für den Brückenbau an der Berkersheimer Bahnstraße und zur Erweiterung der Zuwegung Bäume gefällt worden, die auf Jahrzehnte nicht wieder so nachwachsen können, ebenfalls in höchst sensiblen Bereichen. Dasselbe gilt für die deutlich ausgeweiteten Baufenster am Bahngleis. Vor diesem Hintergrund hätte im Rahmen einer Planänderung eigentlich eine neue Abwägung der umweltrechtlichen Belange erfolgen müssen. Da eine solche aber nicht erfolgt ist, ist dringend zu überprüfen, wie und in welcher Form nun zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für die massiven Eingriffe in den Grüngürtel erfolgen, die wenigstens auf Dauer verhindern, dass es zu unwiederbringlichen Verlusten kommt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4377 2019 Die Vorlage OF 731/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den Aufzählungspunkt "- wieso, deutlich erkennbar, Umwelteingriffe durch den Ausbau im Niddatal im Bereich des Ortsbezirks 10 weit über das seinerzeit planfestgestellte Maß hinausgehen? So sind etwa schon gegenwärtig Flächen für die Baustelleneinrichtung und zur Materialablagerung genutzt mit den entsprechenden Bodenbelastungen, die hierfür nie vorgesehen waren. Vielmehr waren solche Flächen im Planfeststellungsplan eng begrenzt." erweitert wird und der entsprechende Abschnitt in der Begründung entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 8

Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 416/8 Betreff: Tiefbaustelle Hofgut Obermühle - Überschwemmungsschutz und Denkmalfunde zur alten Niederurseler Burg Auf der Baustelle für die neue Wohnanlage "Hofgut Obermühle", Obermühlgasse, ist zwischenzeitlich der Tiefbau für die geplante Tiefgarage des Gebäudekomplexes vorangeschritten. Zu sehen ist eine sehr beachtliche, tiefe Baugrube. Da mündlichen Überlieferungen zufolge auf dem Areal der heutigen Obermühle in mittelalterlicher Zeit einmal die Niederurseler Burg der Vögte und Ritter von Ursel gestanden haben soll, ist es nicht völlig auszuschließen, dass durch derart tiefgehende Bauarbeiten Überreste dieser Anlage zutage treten. Die Nähe des Urselbachs und des sog. Mühlkanals wirft zudem Fragen hinsichtlich möglicher Überschwemmungen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Liegt das zukünftige "Hofgut Obermühle" in einem amtlich festgestellten Überschwemmungsgebiet? 2. Sind ggf. hydrogeologische Gutachten vor Erteilung der Baugenehmigung eingeholt worden und wenn ja, welche Einschätzung hatten die Gutachter? 3. Mussten für den Bau der Tiefgarage über die ohnehin vorgeschriebene Isolierung hinaus weitere wasserbauliche Vorkehrungen getroffen werden? 4. Welche Auswirkung hat der Bau der Tiefgarage auf das Grundwasser (z.B. den Pegel) und etwaige (Grundwasser-)Strömungen im Umfeld des Neubaus, z.B. hin zu benachbarten Gebäuden? 5. Gibt es für den Urselbach (und den Mühlkanal) lokale Gefahrenkarten, die Überschwemmungsflächen und potentielle Überschwemmungsflächen kennzeichnen? Wenn ja, können dem Ortsbeirat solche Gebietskarten für den Urselbach im Fließverlauf zwischen Krebsmühle und Niddaeinmündung kenntnishalber zur Verfügung gestellt werden? 6. Sind im Verlauf der Tiefbauarbeiten Überreste der alten Niederurseler Burg aufgetaucht und wenn ja, ist das Denkmalamt hinzugezogen worden, ggf. mit welchem fachlichen Ergebnis? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1205 2019 Die Vorlage OF 416/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz

21.02.2019 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4329 entstanden aus Vorlage: OF 401/8 vom 23.01.2019 Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Vorgang: EA 50/17 OBR 8; ST 1734/17 Am Werner-von-Ursel-Platz sind seit kurzer Zeit die zur Obermühlgasse und zum Dorfwiesenweg verlegten Rohrgeländer und Steineinfassungen stark beschädigt. Der Platz wirkt dadurch ungepflegt und etwas verkommen. Es ist denkbar, dass der Baustellenverkehr zur Obermühle hierfür ursächlich ist. Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Sachbeschädigung vom Verursacher angezeigt wurde; 2. darauf hinzuwirken, dass nach Beendigung des Baustellenverkehrs im Zusammenhang mit dem Projekt "Obermühle" eine ordentliche Instandsetzung unter Kostenbeteiligung des Verursachers erfolgt; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahme "Neugestaltung des Werner-von Ursel-Platzes" aus dem Rahmenplan Niederursel aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen werden sollte, um keine doppelten Kosten für Instandsetzung und Neugestaltung veranschlagen zu müssen; 4. dem Ortsbeirat einen aktuellen Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Niederursel zu geben (ST 1734 v. 08.09.2017). Foto: Dr. Joachim Rotberg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 09.03.2017, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1034 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2409 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 14)

S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

18.02.2019 | Aktualisiert am: 29.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4258 entstanden aus Vorlage: OF 171/14 vom 06.02.2019 Betreff: S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a Der Magistrat wird dringend gebeten, mit der DB Netz AG kurzfristig zu klären, wann die im Logistikkonzept vorgesehene Baustellenabfahrt von der B 3a zwischen Bad Vilbel und Berkersheim in Betrieb genommen werden soll und dafür zu sorgen, dass die DB Netz AG sich an ihr eigenes Logistikkonzept hält, indem noch vor Beginn der Haupterdarbeiten die Abfahrt in Betrieb genommen wird. Begründung: An der geplanten Behelfsabfahrt kann der Ortsbeirat seit Monaten keine Aktivitäten erkennen. Ein Baubeginn ist nicht erfolgt. Ohne die Behelfsabfahrt ist zu erwarten, dass die Materialanlieferung, welche laut DB Netz AG rund 200 Lkw-Fahrten pro Tag erforderlich macht, ausschließlich durch Harheim abgewickelt wird, weil: - die Baustellenzu- und -abfahrt am Frankfurter Berg laut DB Netz AG nicht für beladene Lkw geeignet ist, - die Zufahrt über Berkersheim durch die enge Ortslage und die teils erheblichen Schließzeiten der Schranke bereits bei dem vergleichsweise geringen derzeitigen Verkehr zu Verkehrsproblemen führt und daher für die Lkw-Fahrer unattraktiv ist, - demnach die Zufahrt über Harheim die einzig praktikable Lösung darstellen würde, was vom Ortsbeirat als unzumutbar angesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4761 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 69 1

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 5)

Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten

15.02.2019 | Aktualisiert am: 03.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 28.01.2019 Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustellen für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 bis 45. Am 17.01.2019 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.2019 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich, die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 889 Aktenzeichen: 90 32

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14

S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a

06.02.2019 | Aktualisiert am: 19.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2019, OF 171/14 Betreff: S 6-Ausbau, 1. Baustufe, Frankfurt-West/Bad Vilbel hier: Baustellenabfahrt B 3a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, mit der DB Netz AG kurzfristig zu klären, wann die im Logistikkonzept vorgesehene Baustellenabfahrt von der B 3a zwischen Bad Vilbel und Berkersheim in Betrieb genommen werden soll und dafür zu sorgen, dass die DB Netz AG sich an ihr eigenes Logistikkonzept hält, indem noch vor Beginn der Haupterdarbeiten die Abfahrt in Betrieb genommen wird. Begründung: An der geplanten Behelfsabfahrt kann der Ortsbeirat seit Monaten keine Aktivitäten erkennen. Ein Baubeginn ist nicht erfolgt. Ohne die Behelfsabfahrt ist zu erwarten, dass die Materialanlieferung, welche lt. DB Netz AG rund 200 Lkw-Fahrten pro Tag erforderlich macht, durch Harheim abgewickelt wird, weil: - die Baustellenzu- und -abfahrt am Frankfurter Berg laut DB Netz AG nicht für beladene Lkw geeignet ist - die Zufahrt über Berkersheim durch die enge Ortslage und die teils erheblichen Schließzeiten der Schranke bereits bei dem vergleichsweise geringen derzeitigen Verkehr zu Verkehrsproblemen führt und daher für die Lkw-Fahrer unattraktiv ist - demnach die Zufahrt über Harheim die einzig praktikable Lösung darstellen würde, was vom Ortsbeirat als unzumutbar angesehen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2019 Die Vorlage OF 171/14 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz der Begründung vor den Worten "durch Harheim" das Wort "ausschließlich" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 5

Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten

28.01.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 1171/5 Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten das Amt für Stadtentwässerung anzuhalten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn, zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 - 45. Am 17.01.19 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.19 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4253 2019 Die Vorlage OF 1171/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Ideen

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17

Sanierung der Konstablerwache

15.09.2014

Die Konstablerwache ist das Herz Frankfurts. Dorthin kommt man fast immer, wenn man in der Stadt bummelt, einkauft oder einfach nur spazieren geht. Der Platz sieht aber ziemlich miserabel aus: Verglichen mit anderen Plätzen in der Stadt wie Bornheim Mitte, dem Platz an der Alten Oper, dem Goethe-Platz oder sogar der Hauptwache, ist die Konstablerwache bei weitem der am wenigsten schönen Platz. Was könnte man machen? 1) Ein Springbrunnen in der Mitte (ähnlich wie am Opernplatz). Das dürfte den wöchentlichen Markt kaum stören. 2) Schöne Cafés für Jung und Alt drum herum. 3) Sanierung der Häuser um den Platz. 4) Klassische Musik am Eingangsbereich zur S- und U-Bahn (wie beispielsweise an einigen Stationen in Brüssel, Hamburg oder Bielefeld) 5) Fahrradweg durch den Platz bauen, schöne Sitzbänke stellen mit Bepflanzung

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14

Eine unterirdische U-Bahn für Frankfurt!

14.09.2014

Die U-Bahn in Frankfurt sollte langfristig unterirdisch geführt werden. Ab der Haltestelle Dornbusch fährt die U-Bahn mit den Linien U1,U2, U3 und U9 oberirdisch. Dies führt zu Lärm, einem unschönen Stadtbild und hat in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen geführt, bei denen Fußgänger oder Autos von der U-Bahn erfasst wurden. Daher sollte die U-Bahn insbesondere im Stadtkern so umgebaut werden, dass sie in Zukunft unterirdisch verläuft.

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12

Für mehr Pflanzen / Bäume im Innenstadtbereich

14.09.2014

Die Zeil und der Goetheplatz / Rossmarkt wirken zur Zeit ziemlich trist, denn es gibt dort nur wenig Pflanzen und Bäume. Daher die Idee, den gesamten Innenstadtbereich verstärkt zu begrünen und mehr Pflanzen und Bäumen in das Stadtbild zu integrieren.

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Seckbach Atzelbergplatz: Die Mauer muss weg

13.09.2014

Die Erneuerung des Atzelbergplatzes wurde unter Beteiligung von Seckbacher Bürger/innen in einer Planungswerkstatt geplant. Seit Beginn dieser Planung war es der Wille der Beteiligten, dass die Begrenzung des Platzes sowie die der neuen Treppenanlage so weit als möglich licht und offen sein sollte, um eine Transparenz zum alten Seckbach und zur Maria Rosenkranz Kirche zu schaffen. Wir Seckbacher Bürger und Bürgerinnen wurden durch Tatsachenschaffung von genau dem Gegenteil überrascht, nämlich einer massiven, ghettoisierenden Betonmauer. Meine Ideen lauten: 1. Bürgerbeteiligung unbedingt ernst nehmen! 2. An der Planungskonferenz beteiligte Bürger über wesentliche Punkte (hier Betonmauer statt lichte und blick-durchlässige Konstruktion) informieren, damit sie eine Chance haben noch frühzeitig zu intervenieren! 3. Die über die Köpfe der Bürger hinweg realisierte Mauer sofort entfernen (!!!) und wie von den Bürgern gewünscht und geplant einen transparenten Übergang von der Atzelbergsiedlung zum alten Seckbach herstellen um damit Unfallgefahren zu vermeiden insbesondere bei Kindern und Menschen mit Behinderung!!! Wir wollen keine Trennungsmauer, keine Begrenzungsmauer, keine Schutzmauer! Wir wollen Offenheit, Gemeinsamkeit, Kommunikation im Stadtteil Seckbach und wir fordern: Die Mauer muss weg!!!

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28

Es fehlt ein Geh- oder Radweg entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel, um gefahrlos zur Berger Warte zu gelangen

13.09.2014

Es fehlt ein Geh- oder Radweg (selbst ein Seitenstreifen ist nicht vorhanden) entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) auf der Strecke zwischen Bad Vilbel bzw. "Ausstellung Eigenheim und Garten" und Bergen-Enkheim (L3001) um ohne Gefahr zur "Berger Warte" zu gelangen.

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Bornheim: Sitzen in 'Mitte'

12.09.2014

Es gibt keine Bank in Bornheim Mitte! Das Stückchen Bergerstraße zwischen der Arnsburger Straße und der überstrapazierten Saalburgallee ruht behaglich unterm Uhrtürmchen: Lieferverkehr und Kaffee-Genuss integrieren die Kontroversen um die Ödnis (zu) vieler Straßenmusiker. Alles sehr sehr gelungen – fast alles: Denn nirgendwo kann man Sitzen, ohne zu zahlen und das ist nicht freundlich. Das ist auch nicht 'inklusiv'. Vorschlag: Ein paar öffentliche Bänke für alle im Sonnenlicht! Sitzende Kinder werden die Beine baumeln lassen und ihre Eltern dazu bringen, das für eine gute Idee zu halten!

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Frankfurt zukunftsfähig machen!

12.09.2014

Damit die Stadt auch noch für unsere Nachkommen attraktiv ist und wir nicht im Dreck und Lärm ersticken, sollten unbedingt Verbesserungen für die Bürger in den Bereichen Gesundheit, Wohnen, Verkehr, Natur und Arbeit eingeführt werden. Konkret bedeutet dies: -Lärm vermindern und vermeiden durch neue Lärmschutzverordnung. Laubsauger verbieten, Baustellen müssen den Anwohnern angekündigt werden. Lärm durch Baustellen und Motorsägen am Wocheneden grundsätzlich verbieten. -Schadstoffe und Ressourcenverbrauch weiter abbauen, Pluspunkte gutschreiben, wenn jemand auf Flugreisen verzichtet. -Aufbau von neuen Transportsystemen, z:B. E-Taxis, Lasträder, Fahradparkboxen. -Umweltfreundliches Verhalten belohnen durch Gutscheine oder eigene Währung wie Frankfurt-Taler. -Generelles Tempo 30 einführen, dadurch spart man zusätzlich Geld für Schilder. -Naturflächen erweitern, Wildhüter einstellen zum Schutz der Kleintiere und Aufklärung. Wohnraum-Provision soll durch Auftraggeber gezahlt werden müssen. -Firmen sollen belohnt werden durch gemeinnütziges Verhalten (siehe oben).

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Verkürzung von Bau- und Strassenbauarbeiten

11.09.2014

Bei der Ausschreibung von Bauprojekten sollten die Einreicher verschiedene Varianten mit unterschiedlichen (von der Stadt vorgegebenen) Fertigstellungszeiten und Verspätungspönalen einreichen. So könnte die Stadt Bieter mit zügiger Erledigungsgarantie bevorzugen und die heute nicht erfassten Kosten für Frankfurter Bürger (Stauzeiten, Belästigung) abwägen gegen die Kosten einer beschleunigten Fertigstellung. Erfahrungen in den USA haben wohl gezeigt, dass dieses Vorgehen gar nicht unbedingt zu höheren Kosten führen muss - es führt zu besserer Projektorganisation.

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Günstiger Wohnraum ja - Naturzerstörung nein

11.09.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Frankfurt Stadtplan korrigieren

10.09.2014

Es sollte sich bei den Machern dieses Portals herumgesprochen haben, dass weder Alleenspange noch Alleentunnel gebaut werden.

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