S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 155/1 Betreff: Informationen zur Baustellensituation an der Frankenallee/Kriegkstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Baustellensituation an der Frankenallee/Kriegkstraße folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie lange wird die Sperrung der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße noch andauern? 2. Gibt es Pläne, die Anwohner über die Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen aktiv zu informieren? Beispielsweise über Aushänge an Haustüren, Flugblätter o. ä.? 3. Können die Änderungen der Verkehrsführung angekündigt werden? Gibt es zumindest die Möglichkeit, an den Zufahrten zum Bereich - bspw. über Übersichtsschilder - die aktuelle Verkehrsführung (welche Straßen sind gerade gesperrt, wo sind Einbahnstraßen aufgehoben, etc.) auf einen Blick darzustellen? 4. Gibt es Möglichkeiten, die Einhaltung der Parkregeln im Bereich der Baustellen stärker durchzusetzen? Begründung: Für die Anwohner sind die mit der Baustellensituation an der Frankenallee/Kriegkstraße verbundenen Verkehrsbehinderungen und insbesondere auch die Lärmbelastung an der Kreuzung Kriegkstr./Frankenallee erheblich. Angesichts dessen würden sie sich einen besseren Informationsfluss wünschen. So sind ihnen beispielsweise Umfang, voraussichtliche Dauer und Zusammenhang der oben genannten Maßnahmen nicht bekannt. Auch über die Straßensperrungen und mögliche Umleitungen wird nicht, schon gar nicht im Vorfeld, informiert. So sind in den letzten Wochen Arbeits- und Heimweg angesichts der unvermittelt gewechselten Verkehrsführung nicht selten mit der Suche nach einem möglichen Weg verbunden, was selbst für Ortskundige eine deutliche Herausforderung darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 211 2016 Die Vorlage OF 155/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Satz als Ziffer 5. angefügt wird: "Wann ist insgesamt mit dem Abschluss der gesamten Baumaßnahme (Gesamtmaßnahme Gehweg Frankenallee) zu rechnen?" Abstimmung: SPD, 2 CDU, 2 GRÜNE, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen PARTEI (= Ablehnung); 2 CDU und 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 245/5 Betreff: Weitere Aufwertung des südlichen Mainufers Der Ortsbeirat 5 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes auch die weitere Aufwertung des südlichen Mainufers anzugehen. Dabei sollen gastronomische und kulturelle Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere soll ein weiteres "Maincafe" zwischen Untermainbrücke und Eisernen Steg entstehen. Begründung: Frankfurt wächst stetig weiter. Der Main ist mit seinen Grünflächen eine wichtiges Naherholungsgebiet aber auch Treffpunkt für Jung und Alt. Diesen Ort gilt es zu bewahren und für möglichst vielen Frankfurterinnen und Frankfurter attraktiv zu gestalten. Hierzu ist es notwendig verstärkt der Verschmutzung der Grünflächen am Main entgegenzuwirken. Zur Klärung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Frankfurt am Main soll künftig ein integriertes Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt am Main 2030" beitragen. In diesem Rahmen sollen die aufgeworfenen Belange eingestellt werden. Vorab soll, da die Kapazitäten des Maincafes zwischen Untermainbrücke und Holbeinsteg an den meisten sonnigen Tagen mehr als erschöpft sind und sich dieses Konzept eines "Cafes/Biergartens" in der Kaimauer aus Freizeit und Sauberkeitsaspekten bewährt hat, ein zweites Maincafe zwischen Untermainbrücke und Eisernen Steg entstehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 91 2016 Die Vorlage OF 245/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors wie folgt lautet: "Insbesondere soll geprüft werden, ob ein weiteres Maincafé in der Kaimauer installiert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 732 entstanden aus Vorlage: OF 102/2 vom 11.09.2016 Betreff: Chaos durch Baustellen im ÖPNV Der Magistrat wird aufgefordert, auf die traffiQ und die VGF einzuwirken, damit sich die Probleme wie an der Baustelle am Hauptbahnhof vom 29.08.2016 bis 11.09.2016, die auch massive Auswirkungen im Ortsbezirk 2 hatten, nicht wiederholen. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Frühzeitige, umfassende sowie verständliche Information der Fahrgäste an den Haltestellen im Ortsbezirk 2; 2. richtige Ziel- und Linienbeschriftungen der Straßenbahnen (inklusive Haltestellen); 3. richtige Anzeigen auf den dynamischen Fahrgastinformationen (DFI) an den Haltestellen im Ortsbezirk 2; 4. Einsetzen eines Ersatzverkehres im gesperrten Bereich mit Bussen. Begründung: Während der Sperrung der Straßenbahnstrecke am Hauptbahnhof vom 29.08.2016 bis 11.09.2016 kam es wieder einmal zu schwerem Unmut über den ÖPNV im Ortsbezirk 2. Die DFI zeigten an, dass die Bahnen ihre normalen Strecken fahren würden, was jedoch so nicht stimmte. Die Straßenbahnen fuhren einmal als Linie 11, 16, 17 oder 21 mit den jeweiligen Richtungen Höchst, Offenbach, Neu-Isenburg oder Stadion, sodass die Fahrgäste teils unsicher an den Haltestellen zurückblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 334 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 606 entstanden aus Vorlage: OF 170/6 vom 25.08.2016 Betreff: Ludwig-Weber-Schule: Wie geht es weiter? Der Magistrat wird gebeten, umgehend Kollegium, Eltern und Anwohner der Ludwig-Weber-Schule sowie den Ortsbeirat 6 detailliert über den Abbruch des alten Schulgebäudes sowie den Zeitplan für den zugesagten, notwendigen Neubau zu informieren. Der Planung ist ein zeitlich abgestimmtes, verbindliches Konzept für Abbruch und Neubau zugrunde zu legen, das auch Antworten hinsichtlich der Führung des Baustellenverkehrs, der Reduzierung von Lärm und Schwingungsbelastungen sowie der Bereitstellung von Ersatzparkplätzen für die von den Baustellen betroffenen Anwohnern gibt. Begründung: Entgegen wiederholten Zusagen der ehemaligen Schuldezernentin Sorge in der Stadtverordnetenversammlung ist der für den Neubau notwendige Abbruch des alten Schulgebäudes bisher weder erfolgt noch wurde damit begonnen. Nach Auskunft des Magistrats im Juni 2016 wird die Baugenehmigung für den Neubau im Oktober 2016 erwartet. Um weitere, unnötige Verzögerungen beim Abbruch zu vermeiden, die Auswirkungen auf den Neubau haben, ist ein zwischen den beteiligten Ämtern abgestimmtes, verbindliches Konzept für Abbruch und Neubau vorzulegen. Die Auswirkungen der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs sind im Interesse des Schulunterrichts und der Anwohner so weit wie möglich zu begrenzen. Notwendig ist zudem die Bereitstellung von Ersatzparkplätzen für Schule und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 238 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 30
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 87/3 Betreff: Antrag auf Baugutachten Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nach Abschluss des Umbaus der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße der U5 auf der Eckenheimer Landstraße ein Baugutachten in Auftrag zu geben. Zu prüfen ist - unter anderem - - Ob bereits die Ausschreibung des Bauvorhabens nur ökonomischen Prinzipien folgte, oder auch in der Ausschreibung der belastenden Situation für Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen Rechnung getragen wurde - Auf der Grundlage welcher Entscheidungsmatrix die Vergabeentscheidung getroffen wurde, obwohl bekannt war, dass eben die beauftrage Firma bereits große Verzögerungen beim Bau des Buchrainplatzes in Oberrad zu verantworten hatte - Warum der Untergrund für die ausführende Firma und die VGF zahllose Überraschungen bereithielt, obwohl von früheren Baustellen (hier besonders der Umbau der Haltestellen Deutsche Nationalbibliothek und Marbachweg) bekannt war, dass die Karten des Untergrundes kein verlässliches Material darstellen - Ob auf der Baustelle zu jedem Zeitpunkt die Bauschutzvorschriften eingehalten wurden - wie z.B. Tragen von Schutzkleidung, Schutzhelmen, geeigneter Hörschutz und Arbeitsverbot bei großer Hitze. Begründung: Obwohl der Umbau der Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße nach Auskunft der VGF kurz vor dem Abschluss steht, bleiben viele Fragen offen. Eine monatelange Belastung der Anwohner und Geschäftsinhaber, die scheinbar kaum realisiert wurde - Umsätze brachen ein, Menschen stolperten über Rollschutt und zerrten ihre Kinderwagen hinter sich her; Schulkinder fanden ihren Schulweg nicht und irrten über eine Baustelle, auf der Großgerät bewegt wurde; die täglichen Wege zum Supermarkt oder zur Apotheke wurden für Anwohner/innen zur immer neuen Schnitzeljagd; die Nebenstraßen wurden durch ein hohes Verkehrsaufkommen stark belastet - abgesehen von dem Lärm und Dreck, den eine solche Baustelle eh mit sich bringt. Die Verzögerung der Baustelle wurde überhaupt nur auf äußeren Druck hin eingestanden, noch immer kann nicht befriedigend geklärt werden, wer eigentlich die Verantwortung für Planung, Auftragsvergabe und Ausführung trägt. Die VGF und die verantwortliche Firma schieben sich gegenseitig die Schuld zu. Diese Art von Fingerzeigen ist unwürdig und wird auch dem Anspruch der Anwohner/innen und Geschäftsinhaber/innen auf Aufklärung nicht gerecht. Da niemand bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen und umfassend darzustellen, wie derartige Situationen in Zukunft vermieden werden können, ist ein unabhängiges Baugutachten die einzige Möglichkeit, um Anwohner/innen künftiger Großbaustellen vor ähnlicher Belastung zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 87/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 921 2016 Die Vorlage OF 87/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende zwei Punkte angefügt werden: "5. wie künftig im Vorfeld solcher Großbaumaßnahmen im öffentlichen Raum verlässliche Informationen über den Untergrund und die vorhandenen Versorgungsleitungen beschafft werden können; 6. wie künftig sichergestellt werden kann, dass Firmen, mit denen es in der Vergangenheit bei Bauprojekten bereits eigenverschuldete Verzögerungen und Nichteinhaltung von gesetzten Fertigstellungsfristen gegeben hat, künftig nicht mehr bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2016, OF 102/2 Betreff: Chaos durch Baustellen im ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die Traffiq und die VGF einzuwirken, dass sich die Probleme wie an der Baustelle am Hauptbahnhof vom 29.08.2016 - 11.09.2016 nicht wiederholen. Um diesen Problemen entgegen zu wirken schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen vor: · Frühzeitige, umfassende sowie verständliche Information der Fahrgäste · Richtige Ziel und Linienbeschriftungen der Straßenbahnen (incl. Haltestellen) · Richtige Anzeigen auf den dynamische Fahrgastinformationen ("DFI") · Einsetzen eines Ersatzverkehres im gesperrten Bereich mit Bussen Begründung: Während der Sperrung der Straßenbahnstrecke am Hauptbahnhof von 29.08-11.09.2016, kam es mal wieder zu schweren Unmut über den ÖPNV in Frankfurt am Main. Die DFI zeigten an, dass die Bahnen ihre normalen Strecken fahren würden was jedoch nicht so stimmte. Die Straßenbahnen fuhren mal als Linie 11, 16, 17 oder 21 mit den jeweiligen Richtungen Höchst, Offenbach, Neu - Isenburg oder Stadion, so dass die Fahrgäste teils unsicher an den Haltestellen zurückblieben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 732 2016 Die Vorlage OF 102/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass sich die Auswirkungen massiv auch an Haltestellen im Ortsbezirk 2 ausgewirkt haben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 64/12 Betreff: Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an Magistrat, Stadtplanungsamt, zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen nimmt der Ortsbeirat 12 zur Kenntnis, dass seit einiger Zeit seitens der Verwaltung offensichtlich Bestrebungen bestehen, die Namensbezeichnung unseres Ortsbezirks Kalbach zu verändern. Im Schriftverkehr mit dem Ortsbeirat verwendet die Verkehrsgesellschaft VGF-Frankfurt (15.1.16) die Schreibweise unseres Ortsbezirks mit "h" (Kahlbach). In der Aufforderung zum Zukunftsdialog "Frankfurt - Deine Stadt 2030" wird in der vom Magistrat herausgegebenen Zeitung zu Frankfurt 2030, Ausgabe 1, die Umbenennung unseres Ortsbezirks Kalbach-Riedberg zu "Karlbach-Riedberg" vorgeschlagen. Historiker verweisen darauf, dass die Namensgebung des Ortsbezirks Kalbach nicht auf einer Persönlichkeit Namens Karl beruht, auch nicht von der Kalbach umgebenden kahlen Feldflur abzuleiten ist, sondern auf den Kalbach durchfließenden Bach zurückgeht, der historisch als "calte Bach" bezeichnet wurde. Dies führte zu der aus dem Jahr 779 dokumentierten ersten urkundlichen Erwähnung des fränkischen Dorfs "Caltebach" und in Folge zu dem Namen Kalbach. Da diese Namensbezeichnung Kalbachs seit über 1200 Jahren dokumentiert ist, bittet der Ortsbeirat nachdrücklich, die Umbenennung nach einem unbekannten Karl und auch die Änderung der Schreibweise Kalbachs mit "h" zu unterlassen. Der Ortsbeirat hofft, dass entsprechend den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts grundlegende Perspektiven und Ideen für die Zukunft der Stadt gesucht werden und davon Abstand genommen wird, historische Siedlungsbereiche lediglich mit neuen Namen zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 64/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 170/6 Betreff: Ludwig-Weber-Schule: Wie geht es weiter? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, umgehend Kollegium, Eltern und Anwohner der Ludwig-Weber-Schule sowie den Ortsbeirat 6 detailliert über den Abbruch des alten Schulgebäudes sowie über den Zeitplan für den zugesagten, notwendigen Neubau zu informieren. Der Planung ist ein zeitlich abgestimmtes verbindliches Konzept für Abbruch und Neubau zugrunde zu legen, das auch Antworten für die Führung des Baustellenverkehrs, zur Reduzierung von Lärm und Schwingungsbelastungen, sowie zur Bereitstellung von Ersatzparkplätzen für die von den Baustellen betroffenen Anwohner gibt. Begründung: Entgegen wiederholten Zusagen der ehemaligen Schuldezernentin Sorge in der Stadtverordnetenversammlung ist der für den Neubau notwendige Abbruch des alten Schulgebäudes bisher weder erfolgt noch wurde damit begonnen. Nach Auskunft des Magistrats im Juni 2016 wird die Baugenehmigung für den Neubau im Oktober 2016 erwartet. Um weitere, unnötige Verzögerungen des Abbruchs mit Auswirkungen auf den Neubau zu vermeiden, ist ein zwischen den beteiligten Ämtern abgestimmtes, verbindliches Konzept für Abbruch und Neubau vorzulegen. Die Auswirkungen der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs sind im Interesse des Schulunterrichts und der Anwohner so weit möglich zu begrenzen. Notwendig ist zudem die Bereitstellung von Ersatzparkplätzen für Schule und Anwohner. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 606 2016 Die Vorlage OF 170/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 40/4 Betreff: Mini-Baustelle vor der Berger Straße 206 Der Ortsvorsteher wird gebeten, beim Magistrat nachzufragen, wann mit dem Ende der Baumaßnahme vor der Hausnummer 206 in der Bergerstraße zu rechnen ist. Begründung: Seit drei Monaten ist dort ein Baumstandort als Baustelle eingezäunt, ohne dass Sinn und Zweck der Maßnahme erkennbar ist. Inzwischen dient der Ort als Müllplatz. Martin Ried Fraktionssprecher Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 30.08.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 40/4 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2016, OF 46/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Seit nunmehr über 3 Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Str, 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Antrag vom 24.06.2014 (OF 423/7) ist dieses Problem vom OBR 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2016 Die Vorlage OF 46/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 368 entstanden aus Vorlage: OF 54/9 vom 22.06.2016 Betreff: Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der für die die Dauer der Bauzeit eingerichtete kombinierten Rad- und Fußgängerweg so verbreitert wird, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg gleichzeitig und gefahrlos nutzen können; 2. dass für alle folgenden Bauphasen provisorische Wege, die sowohl von Fußgängern als auch Radfahrern genutzt werden sollen, in einer Breite versehen werden, die eine solche Nutzung auch erlauben. Begründung: Der für die Dauer des Umbaus der Straße Am Dornbusch auf einer Strecke von knapp 400 Metern eingerichtete Fußgängerweg zwischen der Fahrspur und der eigentlichen Baustelle ist auch für Radfahrer freigegeben, aufgrund der derzeitigen knappen Raumverhältnisse faktisch allerdings nicht gleichzeitig mit Fußgängern nutzbar. Eine Verbreiterung wäre möglich, indem beispielsweise a) die Füße der Absperrung zwischen der Fahrspur und dem Fußgängerweg parallel zur Fahrtrichtung gedreht werden; b) dem Bauunternehmen aufgegeben wird, die vorhandene Baustelleneinrichtungsfläche maximal zu nutzen, sodass die Absperrung zwischen Fußgängerweg und Baustelle in Richtung der Baustelle verschoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 405 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 54/9 Betreff: Umbau der Straße Am Dornbusch hier: Radfahrer-/Fußgängerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den für die Dauer der Bauzeit eingerichteten kombinierten Rad-/Fußgängerweg so zu verbreitern, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg gleichzeitig und gefahrlos nutzen können. 2. für alle folgenden Bauphasen provisorische Wege, die sowohl von Fußgängern als auch Radfahrern genutzt werden sollen, in einer Breite vorzusehen, die eine solche Nutzung auch erlauben. Begründung: Der für die Dauer des Umbaus der Straße Am Dornbusch auf einer Strecke von knapp 400 m eingerichtete Fußgängerweg zwischen der Fahrspur und der eigentlichen Baustelle ist auch für Radfahrer freigegeben, aufgrund der derzeitigen knappen Raumverhältnisse faktisch allerdings nicht gleichzeitig mit Fußgängern nutzbar. Eine Verbreiterung wäre möglich, indem z.B. a) die Füße der Absperrung zwischen der Fahrspur und dem Fußgängerweg parallel zur Fahrtrichtung gedreht werden, b) dem Bauunternehmen aufgegeben wird, die vorhandene Baustelleneinrichtungsfläche maximal zu nutzen, so dass die Absperrung zwischen Fußgängerweg und Baustelle in Richtung der Baustelle verschoben werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 368 2016 Die Vorlage OF 54/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2016, OF 28/3 Betreff: Neuanfang in Sachen Innovationsviertel Mit der Vorlage M 83 legte der Magistrat einen ersten Vorchlag für das geplante "Innovatiensquartier" vor. Dieses hatte der Ortsbeirat in mehreren Anträgen seit Monaten gefordert. Weder die BürgerInnen, Bürgerinitiativen noch der Ortsbeirat waren bei der Erstellung der Vorlage hinzugezogen worden.Auch aus diesem Grunde stößt die Planung auf erheblichen Widerstand. Dieses vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, dem Magistrat vorzuschlagen, die M 83 vorläufig zurückzuziehen, um eine unbelastete Beratung über die Zukunft des "Innovationsquartier" zu ermöglichen. Als Plattform für diese Diskussion soll eine Planungswerkstatt eingerichtet werden, an der QuartiersbewohnerInnen, der Abenteuerspielplatz, Bürgerinitiativen und Mitglieder der zuständigen Ortsbeiräte teilnehmen. Den TeilnehmerInnen werden die nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt, wie die bereits bestehenden Pläne, Stellungnahmen von Fachgremien, wie z. B. dem Städtebaubeirat, Umweltgrutachten von neutraler Seite. u.ä. Begründung: Mit der Einrichtung einer Planungswerkstatt für das "Innovationsquartier" würde der Magistrat deutlich machen, dass er seine im Koalitionsvertrag geäußerte Absicht: " Bei der Stadtentwicklung und Gestaltung unserer Stadt setzen wir auf eine ehrliche, frühzeitige und transparente Kommunikation und Diälog mit den Menschen. . .Deshalb werden die begonnenen Arbeiten an einem integrierten Stadtentwicklungskonzept im Dialog mit Frankfurter Institutionen und Bürgern weiter bearbeiten." ernst meint. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= nicht zurückstellen) 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 28/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.05.2016, OA 17 entstanden aus Vorlage: OF 21/2 vom 10.05.2016 Betreff: Einbeziehung des Straßenverkehrsamtes in den Baugenehmigungsprozess Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form das Straßenverkehrsamt in die verwaltungstechnischen Abläufe des Baugenehmigungsprozesses eingebunden werden kann, um die übermäßige Belastung einzelner Straßen durch gleichzeitige Baustellen und damit einhergehendem Baustellenverkehr und Absperrungen von Parkraum zu vermeiden. Begründung: Im Westend sind bestimmte Straßen beziehungsweise Quartiere durch mehrere parallele Bauvorhaben zum Teil sehr stark belastet. Eine Abstimmung der Bauvorhaben wäre gegebenenfalls sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1441 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.07.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 17 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 321, 2. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.07.2016 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 38/10 Betreff: Bürgeranhörung zum Konzept von Gartenstädten mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 veranstaltet unter Beteiligung des Stadtplanungsamts eine Bürgeranhörung mit den Anwohnern von Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames, um sie nach ihren Erfahrungen mit der Siedlungsstruktur in diesem Bereich zu befragen und daraus Erkenntnisse zum Konzept von Gartenstädten zu gewinnen, die als Anregungen für die Neuplanung von Baugebieten im Ortsbezirk 10 dienen könnten. Begründung: Die im Ortsbezirk 10 noch zur Planung anstehenden Baugebiete sind allesamt in naturnahen Gebieten mit engem Bezug zum Grüngürtel vorgesehen. Auf diese besonders wertvollen Lagen sollte die Stadtplanung möglichst weitgehend Rücksicht nehmen und einen engen Naturbezug wahren, der auch die ortsnahe Erzeugung von Lebensmitteln weiter zulässt, anstatt weitgehende Versiegelung und wenig nutzbringende Grünflächen vorzusehen. All dies waren auch Anliegen der Gartenstadtbewegung. Deren Ideen in aktualisierter Form sollten deshalb wichtige Anregungen für die Neuplanungen im Ortsbezirk 10 geben können. Da die Bebauung im Bereich Friedrichsdorfer, Seulberger und Gonzenheimer Straße in Bonames von diesem Gedankengut geprägt ist, bietet es sich an, mit den Bewohnern dieses Gebietes einen Austausch anzustreben, um besonders erfolgreiche konzeptionelle Ideen herauszuarbeiten, die in die Neuplanungen übernommen werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 38/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 19/1 Betreff: Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gutleutviertel westlich der Camberger Brücke, zwischen Gutleutstraße und Main, einen Bebauungsplan aufzustellen, welcher 1. in dem Bereich zwischen Wurzelsiedlung und Main nicht nur hochpreisige Stadtvillen vorsieht, sondern mindestens zu 40 % geförderten Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, 2. im westlichsten Teil dieser Fläche eine Kindertagesstätte ausweist, wie dies im Bebauungsvorschlag des Stadtplanungsamtes für "Neue Wohnquartiere am Sommerhoffpark" vorgesehen ist, 3. das Grundstück Gutleutstraße 317 als Grundschulgelände ausweist und 4. für die steigende Zahl der Bewohner des westlichen Gutleutviertels die erforderliche sonstige Infrastruktur darstellt. Begründung: Zu 1) Seit 2012 ist der Fehlbestand an Wohnungen bezogen auf die Haushaltszahl jährlich um 5.000 Wohnungen gestiegen und betrug nach Angaben des Statistischen Amtes der Stadt im Jahr 2014 knapp 30.000 Wohnungen. Besonders schwerwiegend ist der Mangel an sog. Bezahlbaren Wohnungen, d.h. an gefördertem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte. Zu 2) Sowohl für die Kinder aus der Wurzelsiedlung wie für die Kinder aus den geplanten Wohnquartieren am Sommerhoffpark wie an den geplanten Wohnungen zwischen Wurzelsiedlung und Main bedarf es einer entsprechend großen Kita, wie diese ja bereits vom Stadtplanungsamt ins Auge gefasst wurde. Zu 4) Bereits jetzt ist das gesamte Gutleutviertel nur unzureichend mit Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen und sozialen Einrichtungen versorgt. Daher sollten diese Defizite durch den Bebauungsplan beseitigt werden, wie dies ja bereits in dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes vorgesehen ist. Anlage 1 (ca. 138 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.06.2016, OF 42/1 Antrag vom 10.08.2016, OF 72/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 07.06.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 19/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 6 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen OF 19/1 und OF 42/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 19/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. 1 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 SPD und fraktionslos (= Ablehnung) 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 480 2016 1. Die Vorlage OF 19/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 42/1 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 72/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. SPD, CDU, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2016, OF 21/2 Betreff: Einbeziehung des Straßenverkehrsamtes in den Baugenehmigungsprozess Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welcher Form das Straßenverkehrsamt in die verwaltungstechnischen Abläufe des Baugenehmigungsprozesses eingebunden werden kann, um die übermäßige Belastung einzelner Straßen durch gleichzeitige Baustellen und damit einhergehenden Baustellenverkehr und Absperrungen von Parkraum zu vermeiden. Begründung: Im Westend sind bestimmte Straßen bzw. Quartiere durch mehrere parallele Bauvorhaben zum Teil sehr stark belastet. Eine Abstimmung der Bauvorhaben wäre ggf. sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 17 2016 Die Vorlage OF 21/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2016, OF 2/2 Betreff: Baulärm auf städtischer Kita-Baustelle, am Sonntag 06.03.2016 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und zu Berichten, warum es auf der KITA - Baustelle, Am Dammgraben, am Sonntag den 06.03.2016 zu Baulärm durch Arbeiten mit dem Presslufthammer, auf Beton, gekommen ist? Warum werden auf Baustellen der Stadt, Gesetze und Verordnungen missachtet? Was will der Magistrat unternehmen, das sowas in Zukunft nicht mehr passiert? Begründung: Die angrenzenden Bewohner in der Kuhwaldsiedlung, wurden am Sonntag den 06.03.2016 um 7 Uhr durch Arbeiten mit dem Presslufthammer aus den Bett geworfen. Eine Nachfrage auf dem 13. Polizei Revier brachte zu Tage, dass es keine Ausnahmegenehmigung geben würde. Es waren den ganzen Tag Bauaktivitäten auf der Baustelle zu beobachten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 6 2016 Die Vorlage OF 2/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z.B mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76 - 78 folgende Maßnahmen konsequent verfolgt und umgesetzt werden: · Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung · Das beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die den neusten Stand der Technik befinden. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden. · Dass die Bauaufsicht auch bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt zwischen den Jahren für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden. · Das bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, ein Anlieferungskonzept der Bauträger vorgelegt wird, das die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen entzerrt wird. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürger und Bäume in den Straßen Rücksicht genommen werden. · Das eine Ämterübergreifende Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden erreichbar sein und Ausreichende Befugnisse besitzen hier tätig zu werden. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt zu prüfen und zu berichten: · welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; · ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt gewesen ist; · wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; · wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche Angabe gemäß lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, bei dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung der Bürger in der Ortsbeiratssittzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015, erscheint es dringend Notwendig, das hier endlich Taten folgen und die Bürgerinnen und Bürgern durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 828/2 Betreff: Nach dem Projekt Friedrichstraße 39 - Bauprojekte besser kontrollieren, Bürger vor dauerndem Lärm und Schmutzbelastung schützen sowie bei mehreren Baustellen im Umkreis ein Baustellenzufahrtsmanagement schaffen, um Bürger vor Gefahr durch Baustellenfahrzeuge zu schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Nach dem Vorliegen von mehreren Beschwerden durch Anwohner wird die Bauaufsicht beauftragt, Baustellen schärfer auf unzulässige Lärmbelastung zu kontrollieren, eventuell auch durch automatische Dauermessung. 2. Die Bauaufsicht soll darauf hinwirken, dass bei Abbruch und Baumaßnahmen immer die Baumaschinen eingesetzt werden, die sich auf dem derzeitig modernsten Stand der Technik befinden, um die Anwohner vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen. 3. Wenn es in der Umgebung mehr als eine Baustelle gleichzeitig gibt, werden Bauaufsicht und Straßenverkehrsamt beauftragt, ein Zufahrtsmanagement zu erstellen, um zu vermeiden, dass mehrere Baufahrzeuge gleichzeitig in die engen Straßen fahren oder die Anlieferung von Baufahrzeugen und Baumaterialien nachts erfolgt und Anwohner unnötig gefährdet oder belästigt werden. Begründung: Nach der Darstellung der Belästigungen im OBR 2 am 30.11.2015 durch Anwohner scheint es dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen um die Anwohner vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. So scheint es angebracht, darauf hinzuwirken, dass die Bauaufsicht die Baustellen öfter kontrolliert und die auf dem neusten Stand der Technik befindlichen Baumaschinen eingesetzt werden. Weiterhin soll ein Zufahrtsmanagement erstellt werden, um dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner, sowie Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg, durch das andauerde zuparken mit Baufahrzeugen gefährdet werden. Es ist nicht Aufgabe der Anwohner, bei Lärmbelästigungen mit eigenen Messungen dem Bauherrn Verstöße nachzuweisen, sondern Aufgabe der Bauaufsicht, die Anwohner vor Gefährdungen zu schützen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2016, OF 847/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4875 2016 1. Die Vorlage OF 828/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 847/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 847/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 527/4 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. Welche konkreten Planungen man für das Gebäude hat? 2. ob sich die Inobhutnahmen von minderjährigen Mädchen seit dem Bau des Kinder und Jugendhauses signifikant erhöht haben mit der Bitte um Nennung von genauen Zahlen? 3. ob die Kündigung der Räumlichkeiten vom Hort Kikids und den Falken aufrechterhalten wird? 4. ob die Planungen von Frau Birkenfeld (PM vom 14.Oktober 2015), dass einzelne Stockwerke bereits jetzt bei laufendem Hort- und Falken-Jugendgruppenbetrieb umgebaut werden, immer noch aktuell sind? 4.1. wenn ja: Wie sollen die baustellenbedingten Behinderungen (Lärm, Staub und Bauschmutz) minimiert werden, damit der Betrieb von Hort- und Jugendgruppenarbeit (Gruppensitzungen, Hausaufgaben und Spielaktivitäten im Garten) nicht gestört wird? 5. ob es bereits alternative Räumlichkeiten für den Hort und die Falken gäbe bzw. wer sucht die Räumlichkeiten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4688 2015 Die Vorlage OF 527/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche konkreten Planungen man für das Gebäude hat; 2. ob sich die Inobhutnahmen von minderjährigen Mädchen seit dem Bau des Kinder- und Jugendhauses signifikant erhöht haben - mit der Bitte um Nennung von genauen Zahlen; 3. ob die Kündigung der Räumlichkeiten des Horts Kikids und der Falken aufrechterhalten wird; 4. ob die Planungen von Frau Birkenfeld (Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015), dass einzelne Stockwerke bereits jetzt bei laufendem Hort- und Falken-Jugendgruppenbetrieb umgebaut werden, immer noch aktuell sind; 4.1. falls 4. zutreffend, wie die baustellenbedingten Behinderungen (Lärm, Staub und Bauschmutz) minimiert werden sollen, damit der Betrieb von Hort- und Jugendgruppenarbeit (Gruppensitzungen, Hausaufgaben und Spielaktivitäten im Garten) nicht gestört wird; 5. ob es bereits alternative Räumlichkeiten für den Hort und die Falken gibt beziehungsweise wer die Räumlichkeiten sucht. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Betreff: Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen Vorgang: M 182/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Überprüfung der in der Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2015 vorgestellten Ergebnisse sind nicht allgemein relevant, da die Voraussetzungen für eine objektive Beurteilung nicht gegeben waren. (Verkehrsarmezeit durch Ferien und Feiertage/ Baustellen) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf eine erneute Erhebung durchzuführen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde von Herrn Stadtrat Majer dargelegt, dass die Verkehrsströme auf der Eschersheimer Landstraße durch die Neuregelung in keinster Weise beeinträchtigt würden. Jedoch waren die die entsprechenden Grundvoraussetzungen nicht gegeben, da sich im besagten Zeitraum der Testphase (April-August 2015) im Bereich des Stadtteils Heddernheim (auf der Dillenburger Straße/Abzweig Zeilweg sowie Hessestraße) eine Großbaustelle befand, welche auf den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße Auswirkung gezeigt hat. Die sonst üblichen Verkehrsströme wurden durch die Baustelle schon dort stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund sind die im Erfassungszeitraum gesammelten Daten irrelevant; sie bilden nicht die Tatsachen ab, welche ohne besagte Baustelle vorliegen. Dass diesem Wissen im Verkehrsdezernat zum Trotz diese Zahlen nun vorgestellt wurden, ist schlicht und ergreifend eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Fakten und Zahlen sind andere. Künftige Baugebiete und Nachverdichtungen, welche ebenfalls eine reibungslose Ver- und Entsorgung benötigen, sind hier noch nicht berücksichtigt worden. Spätestens nach deren Bau wird es zu einem Verkehrskollaps kommen. Die Erhebung erfolgte von April bis August, also einer Jahreszeit, in welches es warm und in diesem Jahr auch trocken war und viele Verkehrsteilnehmer, welche von Eschersheim und Umgebung täglich aus beruflichen Gründen stadteinwärts, bzw. stadtauswärts unterwegs waren, das Auto stehen ließen und auf das Fahrrad umgestiegen sind. In der kalten Herbst- und Winterzeit wird sich hier mit Sicherheit ein anderes Bild zeigen. Wenn eine Verlagerung des Autoverkehrs nicht festgestellt werden konnte und der Verkehr ruhiger floss, dann bleibt doch die Frage offen, wohin denn die Autos alle verschwunden sind, welche dort vorher unterwegs waren und die man auch heute wieder dort sieht. Die Testphase wurde doch offensichtlich bewusst so terminiert, dass die dabei erwarteten Ergebnisse den Umbau rechtfertigen würden. Natürlich sollte dem Bürgerwunsch vor Ort wenn möglich entsprochen werden, wenn es darum geht, verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen. Inwiefern dies auf Hauptverkehrsstraßen jedoch sinnvoll ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Zu welchen unerwünschten "Nebenwirkungen" eine einspurige Verkehrsführung auf einer Haupt-Ein- und Ausfallstraße führen kann, darf seit zwanzig Jahren auf der Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Eschersheimer Landstraße beobachtet werden. Dort stauen sich die Autos morgens und abends zum Teil hinauf bis zur Paquetstraße im Süden oder bis zur Chamissostraße, was immerhin jeweils einer Staulänge von rund 700 Metern entspricht. Erst wenn eine Alternative für den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße gefunden wurde, kann man dort die geplante Maßnahme durchführen. Jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in die Hand zu nehmen und eine Maßnahme durchzuführen, die evtl. verfehlt wäre und am Ende auch noch einen ebenso kostenintensiven Rückbau nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, alle Vorlagen des Tagesordnungspunktes 7. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 980/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2.: 2 CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4340 entstanden aus Vorlage: OF 634/1 vom 14.06.2015 Betreff: Unnötiges Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden Zuletzt am 13. Juni entstand durch eine baustellenbedingte Sperrung des Mainkais (westlich der Straße Zum Pfarrturm) ein erhebliches Verkehrschaos in der Altstadt, einhergehend mit unerträglichen Belästigungen durch Abgase und Lärm in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse. Diese Situation tritt aus einer Vielzahl von Gründen mehrmals im Jahr ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert sicherzustellen, dass Sperrungen des Mainkais in ost-westlicher Richtung künftig bereits im Bereich der Alten Brücke erfolgen und dort durch einen vom Sperrungsverursacher (Baustellenbetreiber, Veranstalter) gestellten Posten (analog Flohmarkt) abgesichert werden. Begründung: Dem in Richtung Westen stockenden Verkehr bleibt keine andere Wahl, als über das dicht bebaute Wohngebiet rund um den Dom abzufließen. Eine etwas weiter nach Osten verlagerte Sperrung des Mainkais und ein Posten, der die Einfahrt für Anlieger regelt, kann dem Missstand abhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1369 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2015, OF 634/1 Betreff: Unnötiges Verkehrschaos in der Altstadt vermeiden Zuletzt am 13. Juni entstand durch eine baustellenbedingte Sperrung des Mainkais (westlich der Straße Zum Pfarrturm) ein erhebliches Verkehrschaos in der Altstadt. Dies einhergehend mit unerträglichen Belästigungen durch Abgase und Lärm in den Straßen Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse. Diese Situation tritt aus einer Vielzahl von Gründen mehrmals im Jahr ein. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, sicher zu stellen, dass Sperrungen des Mainkais in ost-westlicher Richtung künftig bereits im Bereich der Alten Brücke erfolgen und dort durch einen vom Sperrungsverursacher (Baustellenbetreiber, Veranstalter) gestellten Posten (analog Flohmarkt) abgesichert werden. Begründung: Dem in Richtung Westen stockende Verkehr bleibt keine andere Wahl, als über das dicht bebaute Wohngebiet rund um den Dom ab zufließen. Eine etwas weiter nach Osten verlagerte Sperrung des Mainkai und ein Posten, der die Einfahrt für Anlieger regelt, kann dem Missstand abhelfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 30.06.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4340 2015 Die Vorlage OF 634/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 693/2 Betreff: Die Sanierungsmaßnahmen an den Unterführungen am Miquelknoten in der Vorlage M 61/2015 solange zurückstellen bis folgende Fragen geklärt wurden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zur Prüfung und Berichterstattung über folgende Punkte, die Maßnahmen 085/03, 085/04, 085/05 ( Miquel-Knoten) der M 61/2015 zurückzustellen: Wie hoch waren die in der M 46 vom 19.03.2010 vorgesehenen gesamten Sanierungskosten für die Rosa-Luxemburg-Straße und den Miquel-Knoten von der U Bahn Station Ginnheim bis zur Kreuzung Miquel-Allee / Hansa-Allee? ( Variante 1) Wie hoch sind die vorgesehenen Baukosten und der Trassenverlauf der Stadtbahn Verbindung von Ginnheim nach Bockenheim über die sogenannte Ginnheimer Kurve ( Variante 1 )? Wie hoch sind die Bau und Planungskosten für die Trassenführung der Stadtbahnverbindung von Ginnheim nach Bockenheim auf der " Neuen Rosa Luxemburg Straße" und die Abriss und Neubau Kosten der ebenerdigen Rosa-Luxemburg-Straße auf der derzeitigen Trasse inklusive Stadtbahnverbindung Ginnheim nach Bockenheim, nach dem Stadtteilentwicklungsinitiative des Stadtplanungsamts vom Mai 2011? Die Planungen der "neuen Rosa-Luxemburg-Straße" nach dem Stadteilentwicklungsinitiative von Mai 2011 auf der derzeitigen Trasse, sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Laut Presseberichten, welche nach dem Beschluß zur Einstellung des ÖPP Programms zur Sanierung der 170 Brücken ( M 46 / 2010 ) erschienen, ist das ÖPP Programm auch deshalb gescheitert, da die Sanierungskosten der Rosa-Luxemburg-Straße von der U Bahn Station Ginnheim bis zum Miquel-Knoten rund die Hälfte der Kosten der Maßnahmen der M 46 / 2010 ausgemacht hätten. Da die Kosten für Abriss, und ebenerdiger Führung der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen der U Bahn Station Ginnheim und dem Miquel-Knoten, inklusive Umbau des Miquel-Knotens zu einem Miquel-Kreisel, mit Weiterführung der Stadtbahn Verbindung Ginnheim Bockenheim auf dieser Trasse wahrscheinlich genauso teuer kommen, wie die Sanierungskosten der aufgeständerten Rosa Luxemburg Straße ist es sinnvoll, diese Variante endlich weiter zu verfolgen, und die Planungen dem Ortsbeirat vor zu stellen. Dies insbesondere, da die immensen Sanierungskosten für eine Brückenkonstruktion aus Stahlbetonn circa alle 40 Jahre anfallen. Ausserdem zeichnet sich die Linienführung der Stadtbahnverbindung Ginnheim nach Bockenheim dadurch aus, das auf einen Tunnel unter dem Grüneburg-Park verzichtet werden kann, und der benötigte Tunnel Abschnitt bis zur Bockenheimer Warte kürzer ausfällt. Weiterhin könnte durch einen Rückbau des Miquel-Knotens zum Miquel-Kreisel Grün und Freiflächen zurück gewonnen werden. Dazu heisst es im Stadtteilentwicklungskonzept vom Mai 2011: "Umbau Rosa-Luxemburg-Straße / Miquelknoten | Nr.1 Anlass der Planung Die aufgeständerte und teils mit niveaufreien Knoten ausgebildete Rosa-Luxemburg-Straße zerschneidet den Stadtteil Ginnheim. Umfangreiche und aufwändige Rampenbauwerke nehmen große Flächen in Anspruch und haben einen hohen Sanierungsbedarf. Unter der Straße entstehen schlecht nutzbare, dunkle Räume. Mit Umbau und Verlagerung der Straße in die "Nullebene" wird diese in den Stadtkörper integriert. Flächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und Grün werden geschaffen. Einhergehend damit ist der Lückenschluss der Stadtbahntrasse Ginnheim / Bockenheim geplant. " Anlage: Stadtteilentwicklungsinitiative Projekt : Umbau Rosa-Luxemburg-Straße / Miquelknoten | Nr.1 Stadtentwicklungsinitiative 2030 | Stadtplanungsamt Frankfurt am Main | Stand: Mai 2011 1 Beschreibung Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 640 2015 1. Der Vorlage M 61 wird unter Hinweis auf OA 640 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 687/2 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Tenors folgender Satz angehängt wird: "Der Magistrat wird um Vorstellung der abgestimmten Planung im Ortsbeirat 2 gebeten." 3. Die Vorlage OF 693/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE.(= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3 Betreff: Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittlere Mittelschicht Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. den Grundstücksverkauf in Frankfurt zu stoppen und im ersten Schritt nur noch Erbbaurechte zu vergeben. 2. sich beim deutschen Städtetag, der hessischen Landesregierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung für die Wiedereinführung des gesetzlichen Bodenpreisstopps, der im Oktober 1960 aufgehoben wurde, einzusetzen. 3. durch eine Umschichtung im Haushalt die bisher vorgesehenen 17 Millionen Euro auf einen dreistelligen Millionenbetrag zu erhöhen und für eine effektive und schnelle Anwendung des Vorkaufsrecht für Grundstücke auszugeben. 4. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung zu fordern. 5. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu fordern. 6. gegen die Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Großwohnung konsequent vorzugehen. 7. die Innenstadtumlage schnellstmöglich beim Mietspiegel abzuschaffen. 8. für die Stadtviertel mit einer Innenstadtzulage im Mietspiegel Städtebauförderungsgebiete einzuführen und die energetische Sanierung dort zu bezuschussen. 9. bei der AGB Frankfurt Holding durchzusetzen, dass in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten drei Jahren pro Wohnung symbolisch nur um einen Euro erhöht werden. 10. bei der ABG Frankfurt Holding und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen durchzusetzen, dass die aus der Sozialbindung fallenden, dann ehemaligen Sozialwohnungen nur bei einem Mieterwechsel modernisiert werden und die Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten der Modernisierung auf den Mieter abzuwälzen nicht wahrgenommen wird. 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihrem Gründungsauftrag zu verpflichten vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten. 12. in der M 217 alle Bestandteile zu streichen, die sie auf eine reine Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht zu beschränken, bzw. innerhalb dieser, d.h.: - Punkt 2 der Magistratsvorlage wegen Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu streichen, - Punkt 4 zu streichen, weil die Stadtentwicklung weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen gesehen wird und eine soziale Entwicklung nachrangig ist, - und in der Begründung alle Teile/Leitlinien zu streichen, die einer sozialen Stadtentwicklung entgegenstehen, die orientiert ist an den Armen und nicht wohlhabenden Teilen der Bevölkerung, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung, - insbesondere den unzulänglichen Kriterienkatalog zu überarbeiten, der die besondere Belastung der Unterschicht sowie der unteren und mittleren Mittelschicht fortschreibt. 13. die M 224 dahingehend zu ändern, dass das gesamte Nordend, der Ortsbezirk 3, in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen durch flächendeckende Bebauungspläne abzusichern. 15. für eine schnelle Bearbeitung das nötige Personal in den Ämtern zur Verfügung zu stellen. 16. Einwohner*innen, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen. Begründung: Nach der Aufhebung des gesetzlichen Bodenpreisstopps im Oktober 1960 explodierten die Bodenpreise. Im Verdichtungsraum Rhein-Main stiegen 1962 bis 1972 die Bodenkosten im Sozialen Wohnungsbau um 158 %. Gleichzeitig stiegen die Bodenpreise um mehr als 300 %. In der Grundsatzentscheidung vom 12.1.1967 des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes, gegen die Spekulation mit Grund und Boden, heißt es: "Die Tatsache, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern." Auf der Grundlage dieser Ausführungen wollte die Bodenreformkommission der SPD 1972 das Bodeneigentum in dem Sinne neu definieren, dass "nicht mehr ein theoretisch unbeschränktes Eigentum einzelnen Bindungen und Pflichten unterworfen wird, sondern dass es schon von der Konzeption her nur die Rechte und Befugnisse umfasst, die nicht im Widerspruch zur Sozialpflichtigkeit stehen." Dieser Kompromiss in der SPD sollte endlich die Forderung nach Kommunalisierung, Sozialisierung bzw. Vergesellschaftung des Bodens mit allen Gebäuden und Nutzungsrechten aushebeln. Auch der DGB setzte sich auf seinem 9. ordentlichen Bundeskongress vom 25.6. -1.7.1972 in Berlin für eine "Kommunalisierung von Grund und Boden - insbesondere in Ballungsgebieten" ein. Friedrich Engels sagte "zur Wohnungsfrage" schon 1872: "Das Resultat ist, dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass Arbeiter- und überhaupt Wohnungen selten und teuer werden und oft gar nicht zu haben sind." Die hegemoniale gesellschaftliche Debatte, ebenso wie die der SPD oder des DGB, ist heute weit rechts davon angesiedelt. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Nebenvorlage: Antrag vom 01.07.2015, OF 837/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt. Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015 Anregung an den Magistrat OM 4206 2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Der Antragsteller ändert die Vorlage OF 816/3 vor der Abstimmung dahin gehend ab, dass der Betreff "Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen" lautet und die Ziffern 1., 2., 4., 7. sowie 10. bis 16. folgende Fassung erhalten: "1. städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 4. sich weiterhin beim Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 7. die undifferenzierte Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 10. auf die ABG Frankfurt Holding und die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit, elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihres Gründungsauftrags zu verpflichten, vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten, und die ABG Frankfurt Holding in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überführen; 12. die Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung so zu ändern, dass die Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht bzw. innerhalb dieser beendet wird, das heißt: - die Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu beenden, also ständige, sofortige Überprüfung der Wirksamkeit der Milieuschutzsatzung (nicht erst alle 5 Jahre, siehe Punkt 2. der Vorlage M 217); - die Stadtentwicklung nicht weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen zu gestalten, sondern stattdessen eine soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und alle Teile sowie die Leitlinien der Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung, die dem entgegenstehen, so zu ändern, dass sie die Interessen der Armen und der nicht wohlhabenden Teile der Bevölkerung fördern, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung; - auch die offen angestrebte Aufwertung der Stadtteile, wie unter Punkt 4. der verabschiedeten Vorlage M 217 beschlossen, außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen zu beenden; 13. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern, dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch Bebauungspläne abzusichern; 15. für eine zügige Bearbeitung das erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 16. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen." Es besteht Einvernehmen, dass die Vorlagen OF 816/3 und OF 837/3 ziffernweise abgestimmt werden. Über die Begründung der Vorlage OF 816/3 wird ebenfalls gesondert abgestimmt. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Beschluss: Anregung OA 677 2015 Anregung OA 678 2015 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Den Ziffern 1., 2., 4., 7., 10. sowie 13. bis 16. der Vorlage OF 816/3 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 816/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. d) Die Ziffern 5., 6., 8., 9., 11. und 12. sowie die Begründung der Vorlage OF 816/3 werden abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 837/3 wird zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 837/3 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme) zu b) Ziffer 1.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffern 4., 7., 10. sowie 13. bis 16.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu c) 1 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung) und 2 GRÜNE Nichtteilnahme an der Abstimmung d) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 6. und 12. sowie Begründung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 8.: 6 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung) zu 2. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 4.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4087 entstanden aus Vorlage: OF 1076/5 vom 08.04.2015 Betreff: Fußgängerführung bei Baustellen Der Magistrat wird gebeten, bei Baustellen auf eine sichere und leicht passierbare Fußgängerführung zu achten. Es sollte von Fußgängern nicht verlangt werden, drei Ampeln zu queren, um ihren Weg nach der Baustelle geradeaus fortzusetzen. Absperrungen sollten auf das erforderliche Maß begrenzt und so rasch wie möglich wieder entfernt werden. Es sollten auf der Fußgängerführung keine Sandhaufen, steile Schwellen oder ähnliche Hindernisse vorhanden sein. Wenn die Baustelle vorübergehend nicht weitergeführt wird, sollen die Absperrungen beseitigt oder verkleinert werden. Begründung: In den letzten Monaten gab es mehrere begründete Beschwerden von Bürgern wegen Baustellen im Ortsbezirk: - Baustelle an der Alten Brücke: Fußgängerführung an einem ganzen Wochenende über Sandhaufen und nicht fertig verlegtes Pflaster am Mainufer vor dem Ikonenmuseum; - Baustelle für den Aufzug am Schweizer Platz: Seit Juli 2014 über Monate kein Baufortschritt zu verzeichnen; trotzdem die ganze Zeit eine umfangreiche Absperrung an der Ecke zur Oppenheimer Landstraße, die Fußgänger zu aufwendigen Umwegen zwingt; - Baustelle (neues Wohnhaus, inzwischen fertiggestellt) an der Mörfelder Landstraße/Ecke Schweizer Straße: Die Fußgängerführung sah vor, dass Fußgänger von der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße auf die nördliche wechseln, dann die Ampel am Mittleren Hasenpfad queren, dann nochmals mit Ampel die Mörfelder Landstraße - zurück von Nord nach Süd - queren, um ihren Weg geradeaus auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1080 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2015, OF 782/3 Betreff: Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger Tor Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, ob er die Meinung teilt, dass die Grünanlage entlang der Eschenheimer Anlage zum Friedberger Tor (parallel zum Tunnelmund Ein-/Ausfahrt U5) nach der Nutzung als Baustellenzufahrt nur notdürftig und lieblos wieder hergestellt worden ist. Ist der Magistrat gegebenenfalls bereit hier noch nachzubessern, bzw. die Arbeiten so nicht von den beteiligten Firmen abzunehmen? Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass solche Sondernutzungen von Grünflächen (hier die Genehmigung als Baustellenzufahrt) möglichst nicht erteilt werden sollen und dass insbesondere keine wichtigen Fuß- und Radwegbeziehungen ersatzlos abgesperrt werden, wie es hier am Anfang geschehen war. Begründung: Der genannte Beriech wurde über längere Zeit als Baustellenzufahrt genutzt und ist nun wieder hergestellt worden. Der neu angelegte Abschnitt des Weges ist bereits jetzt holprig. Es scheinen nur die nötigsten Rückbauten erfolgt zu sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1451 2015 Die Vorlage OF 782/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung nicht teil, der Vertreter der FDP ist nicht anwesend. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die CDU-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil, weil das Gebiet des Antrages nicht im Ortsbezirk 3 liegt."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 1076/5 Betreff: Fußgängerführung bei Baustellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei Baustellen auf eine sichere und leicht passierbare Fussgängerführung zu achten. Es sollte von Fussgängern nicht verlangt werden, drei Ampeln zu queren, um ihren Weg nach der Baustelle gerade aus fortzusetzen. Absperrungen sollten auf das erforderliche Maß begrenzt werden und so rasch wie möglich wieder entfernt werden. Es sollten auf der Fußgängerführung keine Sandhaufen, steile Schwellen oder ähnliche Hindernisse vorhanden sein. Wenn die Baustelle vorübergehend nicht weitergeführt wird, sollen die Absperrungen beseitigt oder verkleinert werden. Begründung: In den letzten Monaten gab es mehrere begründete Beschwerden von Bürgern wegen Baustellen im Ortsbezirk: - Baustelle an der Alten Brücke: Fußgängerführung an einem ganzen Wochenende über Sandhaufen und nicht fertig verlegtes Pflaster, am Mainufer vor dem Ikonenmuseum - Baustelle für den Aufzug am Schweizer Platz: seit Juli 2014, über Monate kein Baufortschritt zu verzeichnen. Trotzdem die ganze Zeit eine umfangreiche Absperrung in an der Ecke zur Oppenheimer Landstraße, die Fußgänger zu aufwendigen Umwegen zwingt. - Baustelle (neues Wohnhaus, inzwischen fertiggestellt) an der Mörfelder Landstraße Ecke Schweizer Straße: Die Fußgängerführung sah vor, dass Fußgänger von der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße auf die nördliche Wechseln, dann die Ampel am Mittleren Hasenpfad queren, dann nochmals mit Ampel die Mörfelder - zurück von Nord nach Süd - queren, um ihren Weg geradeaus auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße fortzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4087 2015 Die Vorlage OF 1076/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2015, OF 1061/5 Betreff: Baustellensituation Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mitzuteilen, wann die Baustellentätigkeiten am Frankensteiner Platz/Frankensteiner Straße zum Abschluss kommen werden. Begründung: Die obige Baustelle besteht seit Ende 2014 und stellt sich für die Anwohner in der Seehofstraße zunehmend als Zumutung heraus. Die Baustelle ist oftmals tagelang verwaist. Ein Fortschritt ist nicht sichtbar. Die aufgestellten Behelfsampeln weisen nur eine sehr kurze Grünphase auf und werden aufgrund der Stausituation von Autofahrern oftmals missachtet, was zu entsprechenden Gefährdungssituationen führt. Zudem sind viele Parkplätze weggefallen. Der Magistrat mag bitte Auskunft geben, ob und in welcher Weise mit einem Fortschreiten der Tätigkeiten zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 24.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2015 Die Vorlage OF 1061/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2015, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 596/1 vom 01.03.2015 Betreff: "Macht euren Dreck selbst weg!" Im gesamten Bereich der Europa-Allee, vom Güterplatz bis zur Straße Am Römerhof, ziehen sich diverse Baustellen. Anlieferungsverkehr zu den Baustellen, Baustellenverkehr, der die Europaallee und die Pariser Straße immer wieder kreuzt, hinterlassen entsprechende Spuren auf den Straßen im Europaviertel: Dreck, Steine, Erde, Lehm; bei Regen nass, bei schönem Wetter schmutziger Staub. Insbesondere in Bereichen, in denen aufgrund der Baustellen die Wegeführungen nur provisorisch angelegt oder grundsätzlich Wege und Straßen nicht sehr breit sind, ist die Situation zeitweise unzumutbar. Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Menschen mit Kinderwagen werden in vielen Bereichen nicht nur Schmutz ausgesetzt, Steine und Bauschutt führen auch immer wieder zu Schäden an Reifen oder beim "Hochspritzen" zu Schäden an den Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen. Die Bevölkerung im Neubaugebiet erträgt den Baulärm und Schmutz und wird noch über Jahre hin mit ihm leben müssen. Die Stadt muss daher dafür Sorge tragen, dass die Belastungen so weit wie möglich gemindert, reduziert werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Firmen, die als Generalunternehmer die Bauten im Europaviertel hochziehen, dazu zu verpflichten, die Straßen sauber zu halten. Die Kosten für die Straßenreinigung dürfen nicht auf die Bevölkerung umgelegt werden. Da der Nachweis, welches Unternehmen bzw. welcher Subunternehmer konkret in welchem Umfang an der Verschmutzung beteiligt ist, bei der Vielzahl der Beteiligten kaum zu führen ist, wird die Stadt aufgefordert, mit den Bauträgern in ihrer Gesamtheit eine Lösung zu finden, bei der auch die FES mit einbezogen ist. Vordringlich ist hier eine auch kurzfristig umzusetzende Lösung für den Bereich Pariser Straße/Europa-Allee/Römischer Ring/Maastricher Ring anzustreben. Hier herrscht rege Bautätigkeit, während gleichzeitig große Liegenschaften bereits bezogen sind. Weiterhin befinden sich hier das kleine Ladenzentrum sowie Übergänge ins Gallus/Kuhwald/Rebstockgelände und zu den Park- und Spielanlagen. Begründung: Den jetzigen Bewohnerinnen und Bewohnern des sogenannten Europaviertels ist bewusst, dass sie quasi für einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle leben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alles hinzunehmen ist. Insbesondere kann die Verschmutzung der Straßen und Gehwege in den Baustellenbereichen durch häufigere Reinigung durch die Bauträger reduziert werden. Diese Mehrkosten sind den Bauträgern zuzumuten. Von Bauträgern wurde in der Vergangenheit häufiger vorgetragen, dass die Verschmutzungen durch einzelne am Bau beteiligte Unternehmen verursacht werden, und dass diese von der Stadt dafür zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Verantwortlich für eine Baumaßnahme ist der Bauträger als Generalunternehmer, der für Auswirkungen auf die Nachbarschaft damit auch haftbar zu machen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 883 Aktenzeichen: 63 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3957 entstanden aus Vorlage: OF 460/4 vom 23.02.2015 Betreff: Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Intensivierung der Wohnnutzung, die in dem genannten Gebiet mithilfe von Bebauungsplanverfahren angestrebt wird, auch Konzepte zur Beordnung des ruhenden Verkehrs entwickelt werden. Kann da und dort sogar Anwohnerparken vorgesehen werden? Begründung: Das Gebiet unterliegt einem Wandel. Das Parkplatzthema wurde vor Kurzem schon in Zusammenhang mit einer Großbaustelle an der Hagen- und Weisbachstraße aufgeworfen (Wegfall von Parkplätzen im Zuge von Baustelleneinrichtung, neue Nutzungen in der Nachbarschaft verbunden mit Handwerkerverkehren). Nun wurden in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats auch Stimmen aus der Launhardtstraße laut. Spätestens, wenn einige größere Objekte entwickelt sind, kann das Thema noch interessanter werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 734 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 596/1 Betreff: "Macht euren Dreck selbst weg!" Im gesamten Bereich der Europaallee, vom Güterplatz bis zur Straße "Am Römerhof" ziehen sich die diversen Baustellen. Anlieferungsverkehr zu den Baustellen, Baustellenverkehr, der Europaallee und Pariser Straße immer wieder kreuzt, hinterlässt entsprechende Spuren auf den Straßen im Europaviertel: Dreck, Steine, Erde, Lehm; bei Regen nass, bei schönem Wetter schmutziger Staub. Insbesondere in Bereichen, in denen aufgrund der Baustellen die Wegeführungen nur provisorisch angelegt oder grundsätzlich Wege und Straßen nicht sehr breit sind ist die Situation zeitweise unzumutbar. Radfahrer_innen, Fußgänger_innen, Autofahrer_innen, Menschen mit Kinderwagen werden in vielen Bereichen nicht nur Schmutz ausgesetzt; Steine und Bauschutt führen auch immer wieder zu Schäden an Reifen oder beim "Hochspritzen" zu Schäden an der Windschutzscheibe von Kraftfahrzeugen. Die Bevölkerung im Neubaugebiet erträgt und wird noch über Jahre hin mit Baulärm und Schmutz leben müssen. Die Stadt muss daher dafür Sorge tragen, dass die Belastungen so weit wie möglich gemindert, reduziert werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Firmen, die als Generalunternehmer die Bauten im Europaviertel hoch -ziehen dazu zu verpflichten, die Straßen sauber zu halten. Die Kosten für die Straßenreinigung dürfen nicht auf die Bevölkerung umgelegt werden. Da der Nachweis, welches Unternehmen bzw. welcher Subunternehmer konkret in welchem Umfang an der Verschmutzung beteiligt ist bei der Vielzahl der Beteiligten kaum zu führen ist, wird die Stadt aufgefordert, mit den Bauträgern in ihrer Gesamtheit eine Lösung zu finden, bei der auch die FES mit einbezogen ist. Vordringlich ist hier eine auch kurzfristig umzusetzende Lösung für den Bereich Pariser Straße / Europaallee / Römischer Ring / Maastricher Ring anzustreben. Hier herrscht rege Bautätigkeit, während gleichzeitig große Liegenschaften bereits bezogen sind. Weiterhin befinden sich hier das kleine Ladenzentrum sowie Übergänge ins Gallus / Kuhwald / Rebstockgelände und zu den Park- und Spielanlagen. Begründung: Den jetzigen Bewohner_innen des sog. Europaviertel ist bewusst, dass sie quasi für einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle leben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alles hinzunehmen ist. Insbesondere kann die Verschmutzung der Straßen (und Gehwege) in den Baustellenbereichen durch häufigere Reinigung durch die Bauträger reduziert werden. Diese Mehrkosten sind den Bauträgern zuzumuten. Von Bauträgern wurde in der Vergangenheit häufiger vorgetragen, dass die Verschmutzungen durch einzelne am Bau beteiligte Unternehmen verursacht werden und dass diese von der Stadt dafür zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Verantwortlich für eine Baumaßnahme ist der Bauträger als Generalunternehmer, der für Auswirkungen auf die Nachbarschaft damit auch haftbar zu machen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3998 2015 Die Vorlage OF 596/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2015, OF 460/4 Betreff: Wohnen südöstlich des Ostbahnhofs - Parkplatzkonkurrenz? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Intensivierung der Wohnnutzung, die in dem genannten Gebiet mithilfe von Bebauungsplanverfahren angestrebt wird, auch Konzepte zur Beordnung des ruhenden Verkehrs entwickelt werden? Kann da und dort sogar Anwohnerparken vorgesehen werden? Begründung: Das Gebiet unterliegt einem Wandel. Das Parkplatzthema wurde vor kurzem schon im Zusammenhang mit einer Großbaustelle an Hagen- und Weisbachstraße aufgeworfen (Wegfall von Parkplätzen im Zuge von Baustelleneinrichtung, neue Nutzungen in der Nachbarschaft verbunden mit Handwerkerverkehren). Nun wurden in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats auch Stimmen aus der Launhardtstraße laut. Spätestens, wenn einige größere Objekte entwickelt sind, kann das Thema noch interessanter werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3957 2015 Die Vorlage OF 460/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2015, OF 1029/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße (Hausnummer 378) nach Westen zu versetzen (auf die Höhe der Liegenschaft 381) und ggf. ein Verkehrsschild anzubringen, das die nach links abbiegenden Autofahrer auf diese Ampel hinweist. Diese Umsetzung der Ampel müsste noch vor dem Beginn der Bauarbeiten an der Liegenschaft Offenbacher Landstraße / Ecke Nonnenpfad geschehen. Die Kosten sollten dem Bauherren der neuen Baustelle auferlegt werden. Begründung: An der Ecke Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße wird zurzeit das Eckhaus abgerissen und es entsteht ein Neubau mit der entsprechenden Absperrung für den Baustellenverkehr. Die Ampel, die sich jetzt auf der Höhe der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 381 (Kindertagesstätte Tausendfüssler) befindet und der Sicherheit der Kinder dient und auch zum sicheren Schulweg gehört, ist dann wegen der Baustelle auf der anderen Seite nicht mehr sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2015, OF 1005/5 Betreff: Stillstand der Bauarbeiten am Schweizer Platz? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, warum die Bauarbeiten für den Schrägaufzug am Schweizer Platz anscheinend stocken bzw. warum hier eine Dauerbaustelle entstanden ist. Begründung: Die Baustelle am Schweizer Platz wurde mehrfach verlängert und hat sich zur Dauerbaustelle ausgeweitet. Dass die Baumaßnahmen, wie von der VGF im Sep 2014 angegeben, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden sollen, bleibt anzuzweifeln. Selbst wenn der aktuelle Terminplan eingehalten wird, bleibt ein halbes Jahr weiterer, erheblicher Verkehrsbehinderungen vor allem für Fußgänger am Schweizer Platz. Die Bauzäune und Absperrungen sind sehr weiträumig und machen umfangreiche Umwege für Fußgänger notwendig. Faktisch werden diese Umwege von den Bürgern aber nicht akzeptiert, stattdessen laufen sehr viele auf der Straße um die Bauzäune herum. Hier kommt es permanent zu gefährlichen Situationen. Kinder werden durch Nachahmung gefährdet. Besonders für Gehbehinderte, ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen ist die seit Monaten anhaltende Situation eine Zumutung. Der OBR5 fordert den Magistrat auf, zu überprüfen, ob die Bauabsperrungen nicht reduziert bzw. fußgängerfreundlicher gestaltet werden können. Am Wichtigsten wäre hierbei, den Durchgang zur Schweizer Straße Richtung Main wieder zu öffnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3692 entstanden aus Vorlage: OF 1208/6 vom 26.11.2014 Betreff: Ludwig-Weber-Schule: Jetzt endlich handeln - Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belasten Vorgang: OM 3090/14 OBR 6; ST 1097/14 Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend mit der Internationalen Schule in Sindlingen in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden, wie der Baustellenverkehr anstelle der Zufahrt über die Edenkobener Straße und den Paul-Kirchhoff-Platz über die Straße zur Internationalen Schule zur Ludwig-Weber-Schule gelangen kann (vgl. OM 3090). Außerdem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Informationsveranstaltung, um die alle Parteien im Ortsbeirat in der Sache gebeten hatten (Brief des Ortsvorstehers an Stadträtin Sorge vom 15.09.2014), nicht zustande kam und bis heute nicht einmal eine Antwort erfolgt ist. Ebenso wird um Auskunft gebeten, warum in der auf die o. g. Anregung ergangenen Vorlage ST 1097 eine Begründung genannt wurde, die offensichtlich nicht den T atsachen entspricht. Begründung: Schon vor Beginn der Arbeiten an der Ludwig-Weber-Schule hatte der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3090 beantragt, den Baustellenverkehr möglichst über die Straße zur Internationalen Schule zu leiten und nicht durch die engen Straßen des Wohngebiets Sindlingen-Nord. Dadurch sollte den dortigen Anwohnern diese Belastung erspart werden. Daraufhin kam als Antwort (ST 1097), dass das fragliche Grundstück im Erbbaurecht vergeben sei, die Internationale Schule auf ihrem Gelände ebenfalls umfangreiche Baumaßnahmen durchführe und deshalb eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Schulträger nicht möglich sei. Alle Fraktionen im Ortsbeirat waren nicht zufrieden mit dieser Antwort. In der Sitzung des Ortsbeirats im September hatten Anwohner außerdem auf die Probleme mit dem Baustellenverkehr aufmerksam gemacht und eine Unterschriftenliste überreicht. Daraufhin hat der Ortsvorsteher am 15.09.2014 einen Brief an Bildungsdezernentin Sorge geschrieben mit der Bitte, die Sache mit dem Ortsbeirat, den Anwohnern sowie Vertretern der Internationalen Schule und der Ludwig-Weber-Schule im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu erörtern und möglichst nach einer Lösung zu suchen. Dieser Brief wurde bis heute nicht beantwortet. In einem Gespräch mit Vertretern des Ortsbeirates hat das Management der Internationalen Schule kürzlich mitgeteilt, dass vonseiten des Bildungsdezernats oder des Stadtschulamts bisher niemand an die Schule herangetreten sei. Es fänden auch keine Bauarbeiten auf dem Schulgelände statt. Außerdem sei die Internationale Schule in der Sache selbst durchaus kooperativ und zu Gesprächen bereit, um an einer Lösung im Sinne der Anwohner mitzuarbeiten. Der Ortsbeirat ist über diese Bereitschaft der Internationalen Schule sehr froh und erwartet, dass die Bildungsdezernentin jetzt umgehend handelt, damit es gelingt, die Lkws aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Hätten sich die zuständigen Mitarbeiter im Bildungsdezernat gleich im Mai/Juni der Sache richtig angenommen und mit der Internationalen Schule gesprochen, so wie vom Ortsbeirat angeregt, wäre das schon seit dem Beginn der Arbeiten im Sommer möglich gewesen. Dass die Dezernentin einen Brief des Ortsvorstehers, der sich eines dringlichen und berechtigten Anliegens der Bürgerinnen und Bürger annimmt, ignoriert und einfach nicht beantwortet, ist völlig unverständlich und inakzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3090 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1097 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 437
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2014, OF 1208/6 Betreff: Ludwig-Weber-Schule: Jetzt endlich handeln - Anwohner nicht durch Baustellenverkehr belasten Vorgang: OM 3090/14 OBR 6; ST 1097/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, sich umgehend mit der Internationalen Schule Sindlingen in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden, wie der Baustellenverkehr zur Ludwig-Weber-Schule statt über die Edenkobener Straße und den Paul-Kirchhoff-Platz über die Straße zur Internationalen Schule zur Ludwig-Weber-Schule gelangen kann (wie schon in der OM 3090 v. 6.5.2014 angeregt). Außerdem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Informationsveranstaltung, um die alle Parteien im Ortsbeirat in der Sache gebeten hatten (Brief des Ortsvorstehers vom September diesen Jahres), nicht zustande kam und bis heute nicht einmal eine Antwort erfolgt ist. Ebenso wird um Auskunft gebeten, warum in der ST 1097 v. 25.8.14 auf den o.g. Antrag des Ortsbeirats eine Begründung genannt wurde, die offensichtlich nicht den Tatsachen entspricht. Begründung: Schon vor Beginn der Arbeiten an der Ludwig-Weber-Schule hatte der Ortsbeirat mit der o.g. OM beantragt, den Baustellenverkehr möglichst über die Straße an der Internationalen Schule zu leiten und nicht durch die engen Straßen des Wohngebiets Sindlingen-Nord, um den Anwohnern dort diese Belastung zu ersparen. Daraufhin kam die Antwort, (o.g. ST 1097) dass das fragliche Grundstück in Erbbaurecht vergeben sei und die Internationale Schule auf ihrem Gelände ebenfalls umfangreiche Baumaßnahmen durchführt und deshalb eine privatrechtliche Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Schulträger nicht möglich sei. Alle Fraktionen im Ortsbeirat waren nicht zufrieden mit dieser Antwort und außerdem hatten in der Sitzung des Ortsbeirats im September Anwohner auf die Probleme mit dem Baustellenverkehr aufmerksam gemacht und eine Unterschriftenliste überreicht. Daraufhin hat der Ortsvorsteher am 15.9. einen Brief an die Bildungsdezernentin, Frau Sorge, geschrieben mit der Bitte, die Sache mit dem Ortsbeirat, den Anwohnern sowie Vertretern der Internationalen Schule und der Ludwig-Weber-Schule auf einer Informationsveranstaltung zu erörtern und möglichst nach einer Lösung zu suchen. Dieser Brief wurde bis heute nicht beantwortet. In einem Gespräch mit dem Antragsteller, hat das Management der Internationalen Schule kürzlich nun mitgeteilt, dass an die Schule von Seiten des Bildungsdezernats oder des Schulamts bisher niemand herangetreten sei und es fänden auch keine Bauarbeiten auf dem Schulgelände statt. Außerdem sei die Internationale Schule in der Sache selbst durchaus kooperativ und zu Gesprächen bereit, um an einer Lösung im Sinne der Anwohner mitzuarbeiten. Der Ortsbeirat ist sehr froh über diese Bereitschaft der Internationalen Schule und erwartet, dass jetzt umgehend die Bildungsdezernentin handelt, damit es gelingt, die LKWs aus dem Wohngebiet herauszuhalten. Hätten sich die zuständigen Mitarbeiter in ihrem Dezernat gleich im Mai/Juni richtig der Sache angenommen und mit der Internationalen Schule gesprochen, so wie vom Ortsbeirat angeregt, wäre das schon seit dem Beginn der Arbeiten im Sommer möglich gewesen. Und dass die Dezernentin einen Brief eines Ortsvorstehers, der sich eines dringlichen und berechtigten Anliegens der Bürgerinnen und Bürger annimmt, ignoriert und einfach nicht beantwortet, ist völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3090 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1097 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3692 2014 Die Vorlage OF 1208/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 702/10 Betreff: Stadtentwicklungspolitik - Flächenkonversion Nachverdichtung - Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zur Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel M 146 im Zusammenhang mit dem Anhang auf Seite 4 zur Aussage: "Insofern wird zukünftig im Mittelpunkt der Stadtentwicklungspolitik die Frage stehen, wo die im Bestand vorhandenen Potentiale (Flächenkonversion, Nachverdichtung) ausreichen oder die Siedlungsfläche zu Lasten der Grün- und Freiräume zusätzlich ausgeweitet werden müsste, vorausgesetzt dass dies auch stadtklimatisch realisiert werden kann." folgende Frage zu beantworten: Wird bei den Neubaugebieten im Frankfurter Norden die gesamte Fläche in die städteklimatischen Planungen einberechnet, nur einzelne Neubaugebiete und/ oder auch die City/ der Westen /der Osten einbezogen? Begründung: Es wird angestrebt, Versiegelungen aus städteklimatischen Gründen, akribisch zu prüfen, um -im Hinblick auf die Bauplanungen - auch im Ortsbezirk 10 - möglichst wenig Eingriffe in Natur und Grünfläche zu vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2014 Auskunftsersuchen V 1194 2014 Auskunftsersuchen V 1195 2014 Auskunftsersuchen V 1196 2014 Auskunftsersuchen V 1197 2014 Auskunftsersuchen V 1198 2014 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 702/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 703/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 704/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 705/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 706/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 707/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU zu 5. Annahme bei Enthaltung CDU zu 6. Annahme bei Enthaltung CDU zu 7. Annahme bei Enthaltung CDU
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2014, OF 1171/6 Betreff: Eichenstraße 57 bis 59 - Vertane Chance zur Stadtteilentwicklung in Griesheim Mitte Seit mehr als zwei Jahren wird im Stadtteil öffentlich über die notwendigen Veränderungen in Griesheim Mitte diskutiert. Das Stadtplanungsamt stellte vor mehr als einem Jahr seine Vorstellungen von der künftigen Entwicklung in Griesheim Mitte vor. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde die Konversions- und Entwicklungs GmbH (KEG) beauftragt, das Konzept umzusetzen. Die Vertragsunterzeichnung mit der KEG zog sich über mehr als 6 Monate hin. Wesentliches Element hierbei war das Versprechen des Planungsamtes und der KEG, dass die Bürger in die Arbeit eingebunden würden. Ein offener Punkt aus der Vordiskussion war das sog. "Sperzelgelände", das nach der Insolvenz der Fa. Sperzel auch seit etwa zwei Jahren leer stand. Das Stadtplanungsamt führte mehrere Gründe an, warum dieses Gelände nicht für den Wohnungsbau genutzt werden könne. Hier bestand das große Bedürfnis, diese Gründe ernsthaft zu prüfen und transparent darzustellen - so z.B. die Frage des Lärms, der Anwendung der Seveso II-Richtlinie und der Klärung, ob dort andere Wohnformen wie studentisches Wohnen möglich seien. Dies alles ist bisher nicht geschehen. Wie jetzt zu erfahren war, wurde mittlerweile das Gelände Eichenstraße 57-59 von dem Eigentümer, der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG, an einen privaten Käufer verkauft. Mit diesem Verkauf wurde ein Gelände von über 8.000 qm ohne Not und vor einer endgültigen Abstimmung über die weiteren Möglichkeiten der An- bzw. Umsiedlung in diesem Bereich dem Einflussbereich der Stadt entzogen. Es besteht nun die Gefahr, dass das ganze Konzept, in das man in Griesheim hohe Erwartungen gesetzt hat, zum Scheitern verurteilt ist, bevor es überhaupt richtig begonnen hat. Eine zweite Situation, wie sie am Bahnhof Griesheim bereits entstanden ist, ist zu befürchten. Die Bürgerinnen und Bürger Griesheims haben zufällig davon erfahren. Eine befriedigende Stellungnahme zu diesem Verkauf seitens der Stadt oder der KEG erfolgte bis heute nicht. Dies vorausgestellt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. Was wurde mit aurelis über die Situation im Stadtteil und in diesem Zusammenhang über die Zukunft dieses Geländes wann und von bzw. mit wem besprochen? Haben das Stadtplanungsamt bzw. die KEG der Fa. aurelis das ernsthafte Interesse der Stadt an diesem Grundstück klar gemacht? 2. Dem Vernehmen nach soll die Fa. aurelis eine Frist von 2 Monaten für einen Verkauf gesetzt haben. Wer wusste bei der Stadt bzw. der KEG ggf. ab wann darüber Bescheid? 3. Hat die Fa. aurelis die Stadt bzw. die KEG von dem anstehenden Verkauf informiert? 4. Unter Bezugnahme auf die zur Zeit stattfindende Entwicklung des Viertels: Warum wurde kein Vorkaufsrecht geltend gemacht? 5. Welche Möglichkeiten hat die Stadt jetzt noch, die künftige Nutzung des Grundstücks so zu steuern, damit eine zweite Situation wie am Bahnhof Griesheim verhindert wird? 6. Wie beurteilt der Magistrat nach diesem Verkauf die Möglichkeiten, das Gewerbe in der Eichenstraße neu zu beordnen? 7. Warum mussten die Bürgerinnen und Bürger, die ja informiert und eingebunden werden sollten, den ganzen Vorgang erst nachträglich und eher zufällig erfahren? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1171/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2014, OF 573/2 Betreff: Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung: In Presseberichten im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX wurde immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn aber die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 42 2014 Die Vorlage OF 573/2 wird in folgender Fassung beschlossen: "In dem Doppelhaushalt 2015/16 werden die erforderlichen Mittel für die Durchführung von Lärmmessungen an Baustellen bereitgestellt, um die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte durch Mitarbeiter der Bauaufsicht oder externe dritte Dienstleister sicherstellen zu können. Begründung: Die Bauaufsicht verfügt nicht über die technische Ausrüstung (Lärmmessgeräte), um solche Kontrollen vornehmen zu können. Der Ortsbeirat 2 möchte den Magistrat aber ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, dass die entsprechenden Kontrollmessungen auch durch externe dritte Dienstleister durchgeführt werden können und nicht zwangsläufig nur durch städtische Mitarbeiter. Daher sollen die Mittel nicht zwangsläufig für die Anschaffung von technischem Gerät durch die Bauaufsicht verwendet werden, sondern gegebenenfalls auch für entsprechende Messaufträge an Dritte." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Planung und Entwicklung eines Vereins- und Bürgerhauses im Ortskern von Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung eines Vereins- und Bürgerzentrums in Fechenheim werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Durch den geplanten Abriss und der Kündigung der Verträge der Vereinsheime im Ortskern von Fechenheim haben die Vereine ihren Vereinssitz verloren. Alternativen für die Vereine gibt es keine in Fechenheim. Die Vereine sind sehr große Stützen und nicht hinwegzudenkender Faktor für Integration, Jugendarbeit, Sicherheit und dem sozialen Frieden im Stadtteil. Eine Förderung der Vereine ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Frankfurt. Dem Stadtteil fehlen ebenfalls Räumlichkeiten die von Bürgern für private Feiern im familiären Rahmen ( z.B. Hochzeiten etc. ) genutzt werden können, von Vereinen, für Ausstellungen, Veranstaltungen und Präsentationen. Eine Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Vereinsheime in der Straße "Am Mainbörnchen" unter Einbeziehung der ehemaligen Freiligrathschule in der Straße "Am Mainbörnchen" würde für ein solches Projekt dem Ziel des Förderprogramms "Aktive Kernbereiche" des Landes Hessen entsprechen und auch dem Ziel der Belebung des Ortskerns Fechenheims dienen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 9 2014 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2014, OM 3486 entstanden aus Vorlage: OF 555/2 vom 09.09.2014 Betreff: Verkehrsführung Ecke Melli-Beese-Straße/Wilhelmine-Reichhard-Weg/Am Römerhof Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ecke Melli-Beese-Straße/Wilhelmine-Reichhard-Weg/Am Römerhof wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Dazu sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Rückbau der Baustellenampel an der Ecke Wilhelmine-Reichhard-Weg/Am Römerhof; 2. Wiedereinführung der Einbahnstraße von dem Wilhelmine-Reichhard-Weg in die Melli-Beese-Straße; 3. Prüfung, ob die Melli-Beese-Straße bis zur Montgolfier-Allee als Einbahnstraße möglich ist und dies gegebenenfalls durchzuführen; 4. Entfernung des überflüssig gewordenen Wechselzeichens an der Ecke Am Römerhof/Montgolfier-Allee inklusive Verkehrszeichenmasts. Begründung: Bei den Bauarbeiten auf dem Grundstück zwischen der Melli-Beese-Straße und Am Römerhof wurde an der Ecke Am Römerhof/Wilhelmine-Reichhard-Weg eine Baustellenampel eingerichtet. Die Baustelle ist nun seit einem Jahr verschwunden, jedoch wurde die alte Verkehrsführung nicht wiederhergestellt. An der Einfahrt in die Melli-Beese-Straße von der Montgolfier-Allee kommend befindet sich ein Schild "Sackgasse mit Durchgang für Fußgänger und Fahrradfahrer". In der Höhe der Melli-Beese-Straße 2 befindet sich ein fast zugewachsenes Rechtsabbiegerschild in Richtung Rebstockpark. Vor der vorhandenen Ampel befindet sich ein Schild "Durchfahrt verboten". Daher könnte man die Melli-Beese-Straße vom Wilhelmine-Reichhard-Weg in Richtung Montgolfier-Allee zur Einbahnstraße erklären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1608 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2014, OF 947/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufnahme des "Paul-Gerhardt-Platzes" in das Programm "Schöneres Frankfurt" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Platz vor der Paul-Gerhardt-Gemeinde wird mit einem Etat von mind. 1 Mio. EUR in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Begründung: In den vergangenen Jahren wurde von der evangelischen Kirche mit hohem finanziellen Aufwand das Gemeindezentrum der Paul-Gerhardt-Gemeinde und die daneben liegende Kindertagesstätte renoviert und neu gestaltet. Einzig der Platz davor, der sich im Besitz der Stadt Frankfurt und der Gemeinde befindet, ist nach wie vor in einem beklagenswerten Zustand. Es ist Seitens der Gemeinde gewünscht, auch Sitzgelegenheiten für alle Altersgruppen anzubieten, eine künstlerische Gestaltung des Raumes ist wünschenswert. In Niederrad sind derzeit keine öffentlichen Plätze vorhanden, auf denen Veranstaltungen für die Bürger durchgeführt werden können. Es mangelt einerseits an der Gestaltung, andererseits an der notwendigen Pflege und Infrastruktur. Selbst der Wochenmarkt vor der katholischen Kirche ist bis heute ein Provisorium geblieben. Die Gestaltung des Platzes vor der Paul-Gerhardt-Gemeinde würde eine Aufwertung für das südliche Niederrad bedeuten und ein beliebter Treffpunkt für die Besucher des Gemeindezentrums werden. Durch die verfügbare, ebenerdig zugängliche Infrastruktur im Gemeindezentrum der Paul-Gerhardt-Gemeinde bestünde die Möglichkeit kleinere Veranstaltungen an dieser Stelle durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 29 2014 Die Vorlage OF 947/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FAG gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2014, OF 555/2 Betreff: Verkehrsführung Ecke Melli-Beese-Straße/Wilhelmine-Reichhard-Weg/Am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Ecke Melli-Beese-Straße / Wilhelmine-Reichhard-Weg / Am Römerhof, die Verkehrsführung wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Dazu sollten folgender Maßnahmen umgesetzt werden: - Rückbau der Baustellen Ampel an der Ecke Wilhelmine-Reichhard-Weg / Am Römerhof - Wiedereinführung der Einbahnstraße im Wilhelmine-Reichhard-Weg in die Melli-Beese-Straße - Prüfung ob die Melli-Beese-Straße bis zur Montgolfier Allee als Einbahnstraße möglich ist, und dieses ggf. umzusetzen. Begründung: Bei den Bauarbeiten auf dem Grundstück zwischen der Melli-Beese-Straße und am Römerhof wurde an der Ecke Am Römerhof / Wilhelmine-Reichhard-Weg eine Baustellenampel eingerichtet. Die Baustelle ist nun ein Jahr vorüber, jedoch wurde die alte Verkehrsführung nicht wieder hergestellt. An der Einfahrt in die Melli-Beese-Straße von der Montgolfier Allee befindet sich ein Schild Sackgasse mit Durchgang für Fußgänger und Fahrradfahrer. In der Höhe der Melli-Beese-Straße 2 befindet sich ein fast zugewachsenes Rechtsabbiegerschild in den Rebstockpark. Vor der vorhandenen Ampel befindet sich ein Durchfahrt Verboten Schild. Daher könnte man auch die Melli-Beese-Straße vom Wilhelmine-Reichhard-Weg in Richtung Montgolfier Allee zur Einbahnstraße erklären. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 555/2 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3486 2014 Die Vorlage OF 555/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass hinter dem letzten Spiegelstrich im Antragstenor ein weiterer Spiegelstrich mit nachfolgendem Wortlaut hinzugefügt wird: "Entfernung des überflüssig gewordenen Wechselzeichens an der Ecke Am Römerhof/Montgolfier-Allee inklusive Verkerhszeichenmasts" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 01.08.2014 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob aufgrund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2014, ST 1393 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.09.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ELF Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 126 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 995 und OA 541 = Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und NPD (M 126 = Ablehnung, NR 995 und OA 541 = Annahme) REP (NR 995 und OA 541 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 126 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 995 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 541 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und ELF Piraten gegen LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5086, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 437/7 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacher Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot im Bereich der Taxi-Halteplätze Westerbachstraße/ Ecke Breitlacher Straße aufzuheben. Außerdem sind entsprechend des Hinweisschildes "drei Taxi- Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Z.Zt. wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacher Straße und Lohoffstr. als öffentlicher Parkraum unnötiger Weise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi- Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortseirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3483 2014 Die Vorlage OF 437/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2014, OF 502/1 Betreff: Mehrkosten der Umgestaltung der Bockenheimer Anlage zwischen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße und Reuterweg Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 126 vom 28. Juli 2014 zurückzustellen. Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat bei der Ausschreibung offenbar keine Kenntnis davon hatte, dass der Plattenbelag im Baufeld 3 in gebundener Bauweise verlegt worden war? 2. Wie ist es zu erklären, dass der Magistrat offenbar die Behinderungen durch die Grundwasserversorgungsleitung auf Stützen für eine andere Baustelle nicht vorhersehen konnte? Um welche Baustelle handelte es sich? 3. Welcher Natur waren die Konflikte zwischen der örtlichen Bauleitung und der Baufirma? 4. Hat der Magistrat geprüft, ob auf Grund dieser Konflikte hinsichtlich der gestiegenen Baunebenkosten Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche seitens der Stadt bestehen? Mit welchem Ergebnis? Begründung: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt sehr unbefriedigend, wenn für die Durchführung einer Maßnahme, die ohnehin nicht als vordringlich angesehen werden kann, signifikante Mehrkosten entstehen. Dies gilt umso mehr, als diese Mehrkosten offenbar bei besseren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und besserer Koordinierung zu vermeiden gewesen wären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 541 2014 1. a) Die Vorlage M 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erst Satz des Tenors wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 28.07.2014, M 126, wird bis zur Beantwortung der folgenden Fragen durch den Magistrat zurückgestellt:". Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: FDP