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Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Betreff: Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen Vorgang: M 182/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Überprüfung der in der Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2015 vorgestellten Ergebnisse sind nicht allgemein relevant, da die Voraussetzungen für eine objektive Beurteilung nicht gegeben waren. (Verkehrsarmezeit durch Ferien und Feiertage/ Baustellen) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf eine erneute Erhebung durchzuführen.

Begründung:

In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde von Herrn Stadtrat Majer dargelegt, dass die Verkehrsströme auf der Eschersheimer Landstraße durch die Neuregelung in keinster Weise beeinträchtigt würden. Jedoch waren die die entsprechenden Grundvoraussetzungen nicht gegeben, da sich im besagten Zeitraum der Testphase (April-August 2015) im Bereich des Stadtteils Heddernheim (auf der Dillenburger Straße/Abzweig Zeilweg sowie Hessestraße) eine Großbaustelle befand, welche auf den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße Auswirkung gezeigt hat. Die sonst üblichen Verkehrsströme wurden durch die Baustelle schon dort stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund sind die im Erfassungszeitraum gesammelten Daten irrelevant; sie bilden nicht die Tatsachen ab, welche ohne besagte Baustelle vorliegen. Dass diesem Wissen im Verkehrsdezernat zum Trotz diese Zahlen nun vorgestellt wurden, ist schlicht und ergreifend eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Fakten und Zahlen sind andere. Künftige Baugebiete und Nachverdichtungen, welche ebenfalls eine reibungslose Ver- und Entsorgung benötigen, sind hier noch nicht berücksichtigt worden. Spätestens nach deren Bau wird es zu einem Verkehrskollaps kommen. Die Erhebung erfolgte von April bis August, also einer Jahreszeit, in welches es warm und in diesem Jahr auch trocken war und viele Verkehrsteilnehmer, welche von Eschersheim und Umgebung täglich aus beruflichen Gründen stadteinwärts, bzw. stadtauswärts unterwegs waren, das Auto stehen ließen und auf das Fahrrad umgestiegen sind. In der kalten Herbst- und Winterzeit wird sich hier mit Sicherheit ein anderes Bild zeigen. Wenn eine Verlagerung des Autoverkehrs nicht festgestellt werden konnte und der Verkehr ruhiger floss, dann bleibt doch die Frage offen, wohin denn die Autos alle verschwunden sind, welche dort vorher unterwegs waren und die man auch heute wieder dort sieht. Die Testphase wurde doch offensichtlich bewusst so terminiert, dass die dabei erwarteten Ergebnisse den Umbau rechtfertigen würden. Natürlich sollte dem Bürgerwunsch vor Ort wenn möglich entsprochen werden, wenn es darum geht, verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen. Inwiefern dies auf Hauptverkehrsstraßen jedoch sinnvoll ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Zu welchen unerwünschten "Nebenwirkungen" eine einspurige Verkehrsführung auf einer Haupt-Ein- und Ausfallstraße führen kann, darf seit zwanzig Jahren auf der Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Eschersheimer Landstraße beobachtet werden. Dort stauen sich die Autos morgens und abends zum Teil hinauf bis zur Paquetstraße im Süden oder bis zur Chamissostraße, was immerhin jeweils einer Staulänge von rund 700 Metern entspricht. Erst wenn eine Alternative für den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße gefunden wurde, kann man dort die geplante Maßnahme durchführen. Jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in die Hand zu nehmen und eine Maßnahme durchzuführen, die evtl. verfehlt wäre und am Ende auch noch einen ebenso kostenintensiven Rückbau nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, alle Vorlagen des Tagesordnungspunktes 7. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 980/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2.: 2 CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen CDU