Antrag vom 12.08.2016, OF 46/7 Betreff: Baustelle Assenheimer Straße 19 Seit nunmehr über 3 Jahren ist der Bürgersteig vor der Liegenschaft Assenheimer Str, 19 nicht benutzbar und Teil der Baugrube. Eine Bautätigkeit ist nicht zu erkennen. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl- und Rollatorfahrer , Schüler der Michael-Ende-Schule etc. müssen auf die Straße ausweichen. Bereits im Antrag vom 24.06.2014 (OF 423/7) ist dieses Problem vom OBR 7 thematisiert worden. Wegen des unhaltbaren Zustands bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut um Auskunft über diese Baustelle. Wann und wie kann der Bürgersteig wieder geschlossen und begehbar gemacht werden? Hat der Bauherr eine Sondernutzungsgenehmigung für den Gehweg? Werden Benutzungsgebühren seitens des Straßenbauamtes erhoben und vom Bauherren bezahlt? Wenn eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt: Kann diese wegen unzumutbarer Störung der öffentlichen Straßennutzung zeitlich begrenzt und ggfs. entzogen werden?Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2016 Die Vorlage OF 46/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme