Skip to main content

Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittle

Lesezeit: 14 Minuten

Bisheriger Verlauf

12.12.2014

Vortrag des Magistrats

Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen - ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern

Details im PARLIS M_217_2014
28.05.2015

Antrag Ortsbeirat

Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittle

Details im PARLIS OF_816-3_2015
28.05.2015

Anregung Ortsbeirat

Überprüfung der bestehenden Milieuschutzsatzungen

Details im PARLIS OA_634_2015
28.05.2015

Anregung Ortsbeirat

Verhinderung von Luxussanierungen

Details im PARLIS OM_4206_2015
01.07.2015

Antrag Ortsbeirat

Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die m

Details im PARLIS OF_837-3_2015
08.10.2015

Anregung Ortsbeirat

Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen

Details im PARLIS OA_677_2015
08.10.2015

Anregung Ortsbeirat

Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen! Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und die m

Details im PARLIS OA_678_2015
Partei(en): ÖkoLinX-ARL

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3

Betreff: Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittle
re Mittelschicht Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. den Grundstücksverkauf in Frankfurt zu stoppen und im ersten Schritt nur noch Erbbaurechte zu vergeben. 2. sich beim deutschen Städtetag, der hessischen Landesregierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung für die Wiedereinführung des gesetzlichen Bodenpreisstopps, der im Oktober 1960 aufgehoben wurde, einzusetzen. 3. durch eine Umschichtung im Haushalt die bisher vorgesehenen 17 Millionen Euro auf einen dreistelligen Millionenbetrag zu erhöhen und für eine effektive und schnelle Anwendung des Vorkaufsrecht für Grundstücke auszugeben. 4. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung zu fordern. 5. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu fordern. 6. gegen die Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Großwohnung konsequent vorzugehen. 7. die Innenstadtumlage schnellstmöglich beim Mietspiegel abzuschaffen. 8. für die Stadtviertel mit einer Innenstadtzulage im Mietspiegel Städtebauförderungsgebiete einzuführen und die energetische Sanierung dort zu bezuschussen. 9. bei der AGB Frankfurt Holding durchzusetzen, dass in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten drei Jahren pro Wohnung symbolisch nur um einen Euro erhöht werden. 10. bei der ABG Frankfurt Holding und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen durchzusetzen, dass die aus der Sozialbindung fallenden, dann ehemaligen Sozialwohnungen nur bei einem Mieterwechsel modernisiert werden und die Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten der Modernisierung auf den Mieter abzuwälzen nicht wahrgenommen wird. 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihrem Gründungsauftrag zu verpflichten vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten. 12. in der M 217 alle Bestandteile zu streichen, die sie auf eine reine Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht zu beschränken, bzw. innerhalb dieser, d.h.: - Punkt 2 der Magistratsvorlage wegen Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu streichen, - Punkt 4 zu streichen, weil die Stadtentwicklung weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen gesehen wird und eine soziale Entwicklung nachrangig ist, - und in der Begründung alle Teile/Leitlinien zu streichen, die einer sozialen Stadtentwicklung entgegenstehen, die orientiert ist an den Armen und nicht wohlhabenden Teilen der Bevölkerung, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung, - insbesondere den unzulänglichen Kriterienkatalog zu überarbeiten, der die besondere Belastung der Unterschicht sowie der unteren und mittleren Mittelschicht fortschreibt. 13. die M 224 dahingehend zu ändern, dass das gesamte Nordend, der Ortsbezirk 3, in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen durch flächendeckende Bebauungspläne abzusichern. 15. für eine schnelle Bearbeitung das nötige Personal in den Ämtern zur Verfügung zu stellen. 16. Einwohner*innen, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen.

Begründung:

Nach der Aufhebung des gesetzlichen Bodenpreisstopps im Oktober 1960 explodierten die Bodenpreise. Im Verdichtungsraum Rhein-Main stiegen 1962 bis 1972 die Bodenkosten im Sozialen Wohnungsbau um 158 %. Gleichzeitig stiegen die Bodenpreise um mehr als 300 %. In der Grundsatzentscheidung vom 12.1.1967 des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes, gegen die Spekulation mit Grund und Boden, heißt es: "Die Tatsache, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern." Auf der Grundlage dieser Ausführungen wollte die Bodenreformkommission der SPD 1972 das Bodeneigentum in dem Sinne neu definieren, dass "nicht mehr ein theoretisch unbeschränktes Eigentum einzelnen Bindungen und Pflichten unterworfen wird, sondern dass es schon von der Konzeption her nur die Rechte und Befugnisse umfasst, die nicht im Widerspruch zur Sozialpflichtigkeit stehen." Dieser Kompromiss in der SPD sollte endlich die Forderung nach Kommunalisierung, Sozialisierung bzw. Vergesellschaftung des Bodens mit allen Gebäuden und Nutzungsrechten aushebeln. Auch der DGB setzte sich auf seinem 9. ordentlichen Bundeskongress vom 25.6. -1.7.1972 in Berlin für eine "Kommunalisierung von Grund und Boden - insbesondere in Ballungsgebieten" ein. Friedrich Engels sagte "zur Wohnungsfrage" schon 1872: "Das Resultat ist, dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass Arbeiter- und überhaupt Wohnungen selten und teuer werden und oft gar nicht zu haben sind." Die hegemoniale gesellschaftliche Debatte, ebenso wie die der SPD oder des DGB, ist heute weit rechts davon angesiedelt.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Nebenvorlage: Antrag vom 01.07.2015, OF 837/3
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt. Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015 Anregung an den Magistrat OM 4206 2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Der Antragsteller ändert die Vorlage OF 816/3 vor der Abstimmung dahin gehend ab, dass der Betreff "Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik - die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen" lautet und die Ziffern 1., 2., 4., 7. sowie 10. bis 16. folgende Fassung erhalten: "1. städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 4. sich weiterhin beim Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 7. die undifferenzierte Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 10. auf die ABG Frankfurt Holding und die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit, elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihres Gründungsauftrags zu verpflichten, vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten, und die ABG Frankfurt Holding in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überführen; 12. die Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung so zu ändern, dass die Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht bzw. innerhalb dieser beendet wird, das heißt: - die Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu beenden, also ständige, sofortige Überprüfung der Wirksamkeit der Milieuschutzsatzung (nicht erst alle 5 Jahre, siehe Punkt 2. der Vorlage M 217); - die Stadtentwicklung nicht weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen zu gestalten, sondern stattdessen eine soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und alle Teile sowie die Leitlinien der Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung, die dem entgegenstehen, so zu ändern, dass sie die Interessen der Armen und der nicht wohlhabenden Teile der Bevölkerung fördern, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung; - auch die offen angestrebte Aufwertung der Stadtteile, wie unter Punkt 4. der verabschiedeten Vorlage M 217 beschlossen, außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen zu beenden; 13. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern, dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch Bebauungspläne abzusichern; 15. für eine zügige Bearbeitung das erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 16. Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen." Es besteht Einvernehmen, dass die Vorlagen OF 816/3 und OF 837/3 ziffernweise abgestimmt werden. Über die Begründung der Vorlage OF 816/3 wird ebenfalls gesondert abgestimmt. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte. Beschluss: Anregung OA 677 2015 Anregung OA 678 2015 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Den Ziffern 1., 2., 4., 7., 10. sowie 13. bis 16. der Vorlage OF 816/3 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 816/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. d) Die Ziffern 5., 6., 8., 9., 11. und 12. sowie die Begründung der Vorlage OF 816/3 werden abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 837/3 wird zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 837/3 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme) zu b) Ziffer 1.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffern 4., 7., 10. sowie 13. bis 16.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu c) 1 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung) und 2 GRÜNE Nichtteilnahme an der Abstimmung d) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 6. und 12. sowie Begründung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 8.: 6 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung) zu 2. zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 4.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)