Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
Details im PARLIS OM_5351_2019Stellungnahme des Magistrats
Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
Details im PARLIS ST_278_2020Antrag Ortsbeirat
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Details im PARLIS OF_1379-1_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Details im PARLIS OM_6341_2020Anregung Ortsbeirat
Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
Details im PARLIS OM_5351_2019Stellungnahme des Magistrats
Wendeverbot Europa-Allee/Lissabonner Straße: „Verkehrswende“ ermöglichen
Details im PARLIS ST_278_2020Antrag Ortsbeirat
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Details im PARLIS OF_1379-1_2020Anregung Ortsbeirat
Überprüfung des Logistikkonzepts der UBahnBaustelle auf der EuropaAllee
Details im PARLIS OM_6341_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Überprüfung des Logistikkonzepts der U-Bahn-Baustelle auf der Europa-Allee Vorgang: OM 5351/19 OBR 1; ST 278/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Derzeit besteht auf der Europa-Allee aufgrund der Tunnelbaustelle für die U-Bahn Linie U5 ein intensiver LKW-Verkehr. Die LKW pendeln im 30-Minutentakt (oder häufiger) mit Erdaushub zwischen Europa-Allee und Osthafen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das Logistikkonzept der U-Bahn-Baustelle in der Europa-Allee abändern zu lassen, um eine für Anwohnende und Gastronomen sinnvollere Verkehrsführung zu ermöglichen. 1. Dazu soll geprüft werden, ob die Zufahrt und Ausfahrt der pendelnden Baulaster bereits im Osten möglich ist, damit die LKW nicht über den gesamten Abschnitt der östlichen Europa-Allee und die Kreuzung Europa-Allee/Lissaboner Straße fahren müssen. Diese Kreuzung wird von den LKW immer wieder für einen 180°-Turn genutzt, obwohl dieser dort (bisher) nicht erlaubt ist. 2. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Zufahrt und Ausfahrt von Westen erfolgen kann, sei es a) über die Autobahn, indem die LKW nicht mehr quer durch die Innenstadt fahren, sondern außen herum über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die Autobahnen BAB 648, BAB 5, BAB 3 und BAB 661 b) oder über die Emser Brücke (Fahrtrichtung Norden) und die B44 in Richtung Hauptbahnhof.