Antrag vom 22.08.2021, OF 149/1 Betreff: Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II Vorgang: OM 49/21; ST 1319/21 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92-94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen
Begründung:
Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit dem Beschluss OM 49 vom 4. Mai 2021 angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme ST 1319 vom 9. Juli 2021 ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, so dass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagsvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc,. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein "Schmorgericht für die Kollegen" zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 49 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 697 2021 Die Vorlage OF 149/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme