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Dauer von Baustelleneirichtungen beschränken

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.01.2021, OF 811/11 Betreff: Dauer von Baustelleneirichtungen beschränken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen von Genehmigungen zu Baustelleneinrichtungen und Baustellenausführungen die zeitnahe Erledigung und den Abbau von entsprechenden Absperrungen anzuordnen und zu überwachen.

Begründung:

Häufig verbleiben nach dem Abschluß von Baumaßnahmen Parkverbotsschilder und Warnbaken an Ort und Stelle und werden erst mit einer Verzögerung von bis zu 3 Wochen abgebaut. Dies blockiert wertvollen Parkraum, der im Ortsbezirk 11 absoluter Mangel ist. Der Magistrat soll, bei Erteilung von Baustellengenehmigungen, den zeitnahen Abbau und die Freigabe der Parkflächen anordnen und überwachen. Dauerhaft blockierte Parkflächen durch nicht benötigte Absperrungen sind nicht akzeptabel.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7198 2021 Die Vorlage OF 811/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme