Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, unbebaute Flächen im Ortsbezirk 15 für seniorengerechtes Wohnen zu prüfen. Dies ist notwendig, da es bisher nicht gelungen ist, geeignete Flächen zu finden und die Senioren im Stadtteil bleiben möchten. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten.
Begründung
Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans Nr. 516 ist nicht zielführend, da dieser in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten, im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. November 2022 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 255/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 30. August 2023. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.01.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau für erledigt erklärt. Der Magistrat antwortete am 12. Juni 2023 mit der Stellungnahme ST 1295. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 28 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 255/15 — Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 1359 — Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach · Stellungnahme
- BFolgeB 345 — Wohnraum für Senioren im geplanten Neubaugebiet (Bebauungsplan Nr. 516 „Am Eschbachtal-Harheimer Weg“) vorsehen · Magistratsbericht
- STFolgeST 1132 — Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben · Stellungnahme
- STFolgeST 1776 — Seniorenheim in Nieder-Eschbach · Stellungnahme
- STFolgeST 404 — Seniorenwohnheim in Nieder-Eschbach · Stellungnahme
- STFolgeST 1062 — Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen · Stellungnahme
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)