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Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen.

Begründung:

Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023