Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, die Gebührenordnung für Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu ändern, um eine einheitliche Regelung für Außengastronomie und Warenauslagen zu schaffen. Dies soll eine gerechte Behandlung der Nutzung des öffentlichen Raums fördern und lebendige Stadtteilstraßen unterstützen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorlage M 23 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Gebührenordnung der vorgelegten Änderungssatzung wie folgt geändert wird:
a) Ziffer 4. (Sitzgelegenheit vor Gewerbe-/Dienstleistungsbetrieben) wird auf jährlich 30 Euro analog zu Ziffer 3. (Außengastronomie) festgelegt;
b) Ziffer 5. (Warenauslagen vor den Geschäften) wird auf dieselben Sätze wie in Ziffer 3. geändert;
c) bereits nach der geänderten bisherigen Gebührenordnung erlassene Gebührenbescheide werden entsprechend der neuen Gebühren berichtigt.
Begründung
Die Ungleichbehandlung von Außengastronomieflächen und Warenauslagen ist nicht nachvollziehbar. Wir wollen in den Quartieren lebendige Stadtteilstraßen, und dazu gehören Einzelhandel, Gewerbe und Gastronomie. Deshalb sollten die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes auch einheitlich erhoben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2025MM 23Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren vom 21.03.2024Magistratsvortrag
- 20. Februar 2025Sie sind hierOAOA 536Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vortrag des Magistrats vom 07.02.2025, M 23Anregung
- 12. Mai 2025STST 745Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen RaumStellungnahme
- 31. Oktober 2025STST 1791Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen RaumStellungnahme
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 867Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 23 und OA 536 = Ablehnung) Gartenpartei (M 23 = Ablehnung, OA 536 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 536); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)