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Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

Details im PARLIS OF_1099-2_2025
24.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

Details im PARLIS OA_543_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung vom 24.03.2025, OA 543 entstanden aus Vorlage: OF 1099/2 vom 03.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.

Begründung:

Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Bockenheim, aber auch in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,50 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,20 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/b vg25-006.html). Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen. Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2025

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Beratung); Linke (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 543 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)