Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9, um das Mikroklima zu verbessern und die Lernbedingungen für Schüler zu optimieren. Dies soll durch die Prüfung von Fördermöglichkeiten und die Berücksichtigung bei Umbauten, wie an der Diesterweg-Schule, geschehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten,
dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegensprechen.
Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterweg-Schule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden.
Weiterhin möge der Magistrat prüfen, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 KfW-Fördermittel aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können.
Begründung
Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halben Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z.B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den Baukulturellen Leitlinien des Bundes verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2025Sie sind hierOFOF 1002/9Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · Linke
- 24. April 2025OMOM 6853Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme