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Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte

Vorlagentyp: OFBFF
1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt eine Regelung des Baustellenverkehrs im Neubaugebiet Leuchte, um die Zufahrt für LKW über die Barbarossastraße und Triebstraße zu verhindern. Dies soll die Belastung der Anwohner verringern und eine klare Verkehrsführung schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Röhrborngasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind:

  1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann.

(siehe Planskizze).

  1. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen.

Begründung

Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. März 2022 brachte BFF im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.03.2022 im OBR 16 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
WBE4 CDUGrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
WBE4 CDU1 GrüneSPDLinke
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
1 CDU2 GrüneFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP

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