Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Dies ist notwendig, um erhebliche Störungen im Unterricht während der Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen?
Begründung
Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2025Sie sind hierOFOF 1059/2Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, FDP
- 20. Januar 2025OMOM 6371Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule möglich?Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme