Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
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Bisheriger Verlauf
11.04.2024
26.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Details im PARLIS OF_1117-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Details im PARLIS OM_5478_202411.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Details im PARLIS OF_1117-5_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Details im PARLIS OM_5478_2024 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.04.2024, OF 1117/5
Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen einstark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung:
Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen. Sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5478 2024 Die Vorlage OF 1117/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme