Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen.

Begründung:

Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme