Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße ausreichend Radbügel sowie E-Scooter- und Lieferzonen einzurichten, um dem steigenden Verkehrsbedarf gerecht zu werden. Dies ist notwendig, um die Nutzung von Fahrrad und Logistik in der Umgebung zu fördern und das Parken auf Gehwegen zu vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Wiederherstellung der Allerheiligenstraße und der Gehwegbereiche entlang der Neubauten durch den Investor des "Main Yard" eine ausreichende Anzahl von Radbügeln aufstellen sowie eine E-Scooter- und eine Lade- und Lieferzone an Stelle ehemaliger Parkplätze einrichten zu lassen, um den künftigen Bedarf für Kundschaft und Logistik zu decken und behinderndes Parken auch auf Gehwegen wirksam zu verhindern.
Begründung
Nach Fertigstellung der Neubauten und Nutzungsbeginn der Geschäfte und Gastronomie entlang der Allerheiligenstraße und Am Städelshof ist mit deutlich mehr Lieferverkehr zu rechnen. Zugleich werden zahlreiche Kundinnen und Kunden aus dem nahen Umfeld mit dem Fahrrad Geschäfte und Gastronomie aufsuchen. Der Magistrat soll die Gelegenheit nutzen, im Zuge der Wiederherstellung der Flächen durch den Bauherrn Lade- und Lieferzonen sowie einen E-Scooter-Parkplatz einzurichten und Radbügel aufstellen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 1487/1Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2025OMOM 6350Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 780Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die AllerheiligenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme