Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
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- Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?16.01.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Hermann-Waibel-Allee per E-MailBegründung
Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der
- Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren.
Inhalt
Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6
Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können.
Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der
- Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren.Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 1505/6Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2015OMOM 4648Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 5. Februar 2016STST 268Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 22. August 2016STST 1059Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 21. März 2018OFOF 654/6Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2960Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1567Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme