Antrag vom 02.02.2025, OF 1519/1 Betreff: Bodenmarkierungen Schulhof Hellerhofschule instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bodenmarkierungen auf dem Schulhof der Hellerhofschule, welche der Verkehrserziehung dienen, instand setzen zu lassen, damit diese wieder gut sichtbar sind.
Begründung:
Auf dem Schulhof der Hellerhofschule gibt es einen Bereich, welcher zur Verkehrserziehung genutzt wird. Hierfür wurden entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht. Diese dienen der 4. Klasse im Rahmen des Fahrradführerscheins. Damit die Bodenmarkierungen wieder gut sichtbar sind, sollten diese instand gesetzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 1