Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens an der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da die Sicht für einfahrende Verkehrsteilnehmer eingeschränkt ist. Ziel ist es, die Situation für Autofahrer und Radfahrer zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird.
Begründung
In der Einmündung in der Seebachstraße zur Liederbacher Straße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (s. Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso, wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein PKW steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken verhindern -z.B. Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2021Sie sind hierOFOF 231/6Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021OMOM 1087Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 620Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme