Antrag vom 05.04.2022, OF 418/1 Betreff: Fahrradstraße Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse asphaltieren mit entsprechenden Markierungen versehen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße - Liebfrauenberg - Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und ausreichend breite Markierungen für den Radverkehr anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) angebracht werden.
Begründung:
Regelmäßig kommt es in diesem Abschnitt, der als Zeilumfahrung gedacht ist, zu gefährlichen Begegnungen zwischen Rad- und Autoverkehr. Dies auch deshalb, weil die Straße für den Autoverkehr kaum als Fahrradstraße erkennbar ist. Auf dem Kopfsteinpflaster können Markierungen nicht dauerhaft angebracht werden und es stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Die derzeit auf dem Kopfsteinpflaster eingebrachte Markierung ist das Überbleibsel einer Signalanlage, die im letzten Jahrhundert für wenige Jahre errichtet und dann wieder abgebaut wurde.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2016 2022 Die Vorlage OF 418/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, in der "Fahrradstraße" Bleidenstraße/Liebfrauenberg/Töngesgasse den mit Kopfsteinpflaster versehenen Fahrbahnbelag im Bereich des Liebfrauenbergs asphaltieren zu lassen und für den Radverkehr Piktogramme anbringen zu lassen. Außerdem sollte auf der asphaltierten Fläche eine für den Fußverkehr ausreichend breite Querungshilfe (Zebrastreifen) in beide Richtungen angebracht werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)