Antrag vom 05.09.2023, OF 579/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 592/23 OBR 3; ST 1337/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 nicht angekauft wird. Wurde Kontakt zum jetzigen Eigentümer aufgenommen? Wie lautet seine Antwort? Bestehen Verkaufsabsichten? Was spricht aus Sicht der ABG gegen einen Ankauf?
Begründung:
In der ST 1337 antwortete der Magistrat lapidar mit einem Satz, dass die Liegenschaft nicht von der ABG aufgekauft wird. Wäre die Antwort begründet gewesen, hätte sich dieser erneute Antrag erübrigt. So müssen erst weitere Monate vergehen und die Mitarbeiter:innen des Magistrats erneut mit der Frage beschäftigt werden, bis wirkliche Klarheit herrscht. Dieses Antwortverhalten kann leider nur als Verzögerungstaktik von Seiten des Magistrats ausgelegt werden und wird vom Ortsbeirat bedauert.dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 762 2023 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)