Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.11.2023, OF 604/3 Betreff: Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: - Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; - Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, u.a. vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44;

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948 argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine Reihe von Missständen kurzfristig behoben werden können und kleinere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden". Der Ortsbeirat bittet daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege. Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr vorgehalten werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 604/3 wird auf Wunsch von CDU und SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5037 2024 Die Vorlage OF 604/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Ablehnung)