Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Umbenennung der Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert, um die Schulform als Integrierte Gesamtschule deutlicher hervorzuheben. Dies geschieht auf Wunsch der Schulkonferenz.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen.
Begründung
Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit dem vorliegenden Antrag dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Dezember 2024Sie sind hierOFOF 676/11Namensänderung der Friedrich-Ebert-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
- 13. Januar 2025OIOI 86Namensänderung der Friedrich-Ebert-SchuleInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme