Skip to main content

Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.01.2025, OF 825/3 Betreff: Café im Holzhausenpark: Keine Versetzung des Gebäudes - Baum ist nicht gefährdet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Abstand nehmen von einer angedachten Versetzung des Café-Pavillons im Holzhausenpark und die Wiedereröffnung des Cafés in diesem Frühjahr ermöglichen.

Begründung:

Das Café im Holzhausenpark ist seit über einem Jahr geschlossen. Bei einer Ortsbegehung am 16.1.25 wurde Folgendes festgestellt: Neben dem Cafégebäude steht ein schief gewachsener Laubbaum, der an das Dach des Cafés bis auf 30 cm heranreicht. Der anwesende Kranführer schätzt den finanziellen Aufwand zur Versetzung des Cafés auf ca. EUR 20.000,00. Nach Rücksprache mit dem Architekten ist das auf einer Betonplatte stehende Gebäude auf 10 Stehlen (drei Stehlen an jeder Seite, 1 Stehle in der Mitte der Betonplatte) fest im Boden verankert. Für eine Versetzung müssten an zwei Seiten der Betonplatte Stahlträger eingezogen werden. Bei Anhebung der Stahlträger unter der Betonplatte könnte die Betonplatte reißen, da sie auch in der Mitte mit einer Stehle fest eingelassen ist. Dies führt zu Spannungen. Bei Anhebung der Betonplatte könnte der Baum zudem durch den Kranausleger beschädigt werden. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von Baum und Café kaum zu vermeiden. Zur weiteren Erhaltung des Baums ist aus Sicht des Architekten eine Versetzung des Café-Gebäudes nicht notwendig. Die dem Baum zugewandte Seite des Cafés muss zum Betrieb nicht geöffnet und weder Seitenwand noch Dach des Gebäudes verschoben werden. Dadurch wird der Baum auch zu keinem Zeitpunkt durch das Gebäude berührt. Eine Versetzung des Gebäudes ist zur Erhaltung des Baums weder notwendig noch unter finanziellen Gesichtspunkten sinnvoll. Vielmehr bestehen Bedenken, ob der Ausleger des Krans bei Anhebung der Betonplatte den Baum nicht nachhaltig beschädigt. Der Café-Betreiber würde die Patenschaft für den Baum übernehmen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6391 2025 Die Vorlage OF 825/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme