Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erhaltung des Kunstwerks 'Zeppelin' in der Nibelungenallee mit einem Budget von 5.000 €. Dies geschieht, da das Kunstwerk aufgrund von Rostschäden gefährdet ist und der Magistrat seiner Verkehrssicherheitspflicht nachkommen muss. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat eventuelle Mehrkosten übernimmt.
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Nibelungenallee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Einrichtung einer Hundefreilauffläche in der Rothschildallee07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhalten07.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Nibelungenallee per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat unterstützt die Erhaltung des Kunstwerks ‚Zeppelin' mit 5.000 €.
Begründung
Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass das Kunstwerk Zeppelin in der Nibelungenallee nunmehr mit einem Bauzaun umgeben ist, da dessen Füße offensichtlich angerostet sind und der Magistrat seiner ‚Verkehrssicherheitsplicht' nachkommen muss. Gleichzeitig scheint keinerlei Interesse zu bestehen, das Kunstwerk überhaupt zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat 5.000 € zur Verfügung, um den Erhalt des Kunstwerks zu ermöglichen. Der Ortsbeirat hat die Erwartung, dass der Magistrat eventuelle Mehrkosten übernimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. März 2025Sie sind hierOFOF 845/3Kunstwerk „Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Juni 2025OIBOIB 417Kunstwerk „Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhaltenBudget-Initiative
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 649Kunstwerk “Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung)