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Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?

Vorlagentyp: OFCDU
124 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Neues zu Hermann-Waibel-Allee per E-Mail

Antrag

Bereits im Jahr 2015 hat der Ortsbeirat die Einrichtung einer Fußgängerampel in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee beschlossen. Mit seiner Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1059 bestätigte der Magistrat: "Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen".

Nun, über acht Jahre und diverse Nachfragen des Ortsbeirats (OM 2960 vom 10.04.2018, OM 1544 vom 08.02.2022) später, ist weder die Fußgängerampel eingerichtet noch zumindest ein Datum für die Umsetzung bekannt. Nachdem bei der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 ein "Termin für die Umsetzung derzeit nicht genannt werden" konnte, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 berichtet, dass "noch die dafür erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zu erstellen" seien.

Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen:

Der Magistrat wir gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Lichtsignalanlage zu rechnen?

Wurden die erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zwischenzeitlich erstellt?

Welche, offensichtlich in der Stadt Frankfurt höher priorisierten, Lichtsignalanlagen wurden in der Zwischenzeit realisiert?

Begründung

Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16; OM 2960/18 OBR 6; ST 1567/18; OM 1544/22 OBR 6; ST 1324/22 Bereits im Jahr 2015 hat der Ortsbeirat die Einrichtung einer Fußgängerampel in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee beschlossen. Mit seiner Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1059 bestätigte der Magistrat: "Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen". Nun, über acht Jahre und diverse Nachfragen des Ortsbeirats (OM 2960 vom 10.04.2018, OM 1544 vom 08.02.2022) später, ist weder die Fußgängerampel eingerichtet noch zumindest ein Datum für die Umsetzung bekannt. Nachdem bei der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 ein "Termin für die Umsetzung derzeit nicht genannt werden" konnte, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 berichtet, dass "noch die dafür erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zu erstellen" seien.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2022OFOF 327/6Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Februar 2022OMOM 1544Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?Direktanregung
  3. 3. Juni 2022STST 1324Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?Stellungnahme
  4. 23. Dezember 2023Sie sind hier
    OFOF 906/6Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 16. Januar 2024VV 824Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe HermannWaibelAllee) zu rechnen?Anfrage
  6. 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 1048Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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