Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Wände im Tunnel am Friedhof Eschersheim für legale Graffitis freizugeben, um Vandalismus zu verhindern und legale Kunst zu fördern. Dies soll die Attraktivität des Bereichs erhöhen und die Kreativität der Künstler unterstützen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Tunnel in der Nähe des Eschersheimer Friedhofs ist fertig renoviert und hat kahle, freie Betonmauern. Diese animieren manche zu "wildem" Verunstalten oder Vandalismus. Auf der anderen Seite mangelt es im Ortsbezirk an Wänden für legale Grafittikunst.
Der Ortsbeirat möge daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Mauern im Tunnel sowie die Betonmauer(Stützmauer des Bahnwalls) am Zaunweg für Graffitisprayen offiziell freizugeben.
Begründung
Der Tunnel in der Nähe des Eschersheimer Friedhofs ist fertig renoviert und hat kahle, freie Betonmauern. Diese animieren manche zu "wildem" Verunstalten oder Vandalismus. Auf der anderen Seite mangelt es im Ortsbezirk an Wänden für legale Grafittikunst. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Mauern im Tunnel sowie die Betonmauer(Stützmauer des Bahnwalls) am Zaunweg für Graffitisprayen offiziell freizugeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025Sie sind hierOFOF 936/9Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OMOM 6568Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimDirektanregung
- 12. Mai 2025STST 768Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
- 31. Oktober 2025STST 1799Graffitis im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 1061Graffiti im Tunnel am Friedhof EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF