Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit sicherzustellen, um den Anspruch der Eltern auf Kinderbetreuung zu wahren. Dies ist notwendig, da viele Familien auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind, insbesondere während der Sommerferien.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII)
Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und
Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben.
Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an.
Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich.
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9?
- Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder?
Begründung
Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9?
- Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.04.2025 im OBR 9 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)