Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit sicherzustellen, um den Anspruch der Eltern auf Kinderbetreuung zu wahren. Dies ist notwendig, da viele Familien auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind, insbesondere während der Sommerferien.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII)

Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und

Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben.

Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an.

Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich.

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9?
  2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder?

Begründung

Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9?
  2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. April 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.04.2025 im OBR 9 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 38 · 24.04.2025
TO I, TOP 8
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDULinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen