Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umbenennungen der Veranstaltungsräume im Frankfurter Westen zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese einen Bezug zu den jeweiligen Stadtteilen haben. Dies soll in Abstimmung mit den ortsansässigen Vereinen und Institutionen geschehen, um Irritationen zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH (ABG Frankfurt Holding) die vorgenommenen Umbenennungen der Veranstaltungsräume der Bürgerhäuser auf ihren Bezug zu den jeweiligen Stadtteilen hin zu überprüfen und dabei folgende Fragen zu beantworten:
- Was sind die Hintergründe für die Umbenennung der Veranstaltungsräume?
- Wie bzw. nach welchen Kriterien wurden die neuen Namen festgelegt?
- Inwieweit wurde bei der Namensfindung darauf geachtet, dass ein sinnvoller Bezug zu den jeweiligen Stadtteilen vorhanden ist?
- Wer war an der Namensfindung beteiligt bzw. wurden Menschen aus den Stadtteilen bei der Namensfindung involviert?
- Wie kam es bspw. zu der Benennung des "Chimborazo-Saals" und "August Euler-Raums" im Saalbau Griesheim, des "Ludwig Hofmann-Raums" im Saalbau Volkshaus Sossenheim und des "Raum Lindenbergs" in der Saalbau Stadthalle Zeilsheim?
Der Magistrat wird zudem gebeten, auf die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH dahin gehend einzuwirken, dass Benennungen, die offensichtlich keinerlei Bezug zu dem jeweiligen Stadtteil haben, in Abstimmung mit ortsansässigen Vereinen und Institutionen und dem Ortsbeirat neu vorgenommen werden.
Begründung
Die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH ist derzeit dabei, die Veranstaltungsräume der Saalbau umzubenennen. Eine Abstimmung mit dem Ortsbeirat ist dabei ebenso wenig erfolgt, wie eine Abstimmung mit (ehrenamtlich engagierten) Menschen in den jeweiligen Stadtteilen. Dies sorgte, insbesondere bei den Vereinen als regelmäßige Nutzer, für große Irritationen. Die neuen Namen - teils nach Menschen, teils nach Orten oder Landschaften - sind teilweise nicht nachvollziehbar und lassen viele Fragezeichen offen. So wurde bspw. in der Saalbau Volkshaus Sossenheim der "Ludwig Hofmann-Raum" nach einem Kirchenarchitekten benannt, der mit dem Stadtteil sonst keinerlei Berührungen hat, und bei der Benennung der Veranstaltungsräume in Griesheim stellte sich heraus, dass wohl das falsche Griesheim ausgewählt wurde, nämlich Griesheim bei Darmstadt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2021OFOF 213/6Griesheim: Benennung der Clubräume im Bürgerhaus GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Dezember 2021OFOF 268/6Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2022OMOM 1309Griesheim: Benennung der Clubräume im Bürgerhaus GriesheimDirektanregung
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1310Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfenDirektanregung
- 16. Mai 2022STST 1194a) Griesheim: Benennung der Clubräume im Bürgerhaus Griesheim b) Saalbauten im Frankfurter Westen: Neue Namen für die Veranstaltungsräume prüfenStellungnahme
- 18. Mai 2022OFOF 491/6Raumbenennungen in den Bürgerhäusern des WestensOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022OMOM 2184Raumbenennungen in den Bürgerhäusern des WestensDirektanregung
- 17. August 2022OFOF 529/6Griesheim: Benennung der Clubräume und des Saales im Bürgerhaus GriesheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2022STST 2585Raumbenennungen in den Bürgerhäusern des WestensStellungnahme
- 15. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1052a) Raumbenennungen in den Bürgerhäusern des Westens b) Griesheim: Benennung der Clubräume und des Saales im Bürgerhaus GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats