Schulturnhallennutzung durch Vereine im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung von Schulturnhallen durch Vereine im Nordend zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten und Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen zu klären.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- wie viele Schulturnhallen im Nordend außerhalb der Schulzeiten von Vereinen genutzt werden, Auflistung nach Nutzern und Zeiten;
- ob es darüber hinaus weitere Anfragen von Vereinen nach Nutzungsmöglichkeiten von Schulturnhallen gibt;
- welche Schulen und städtischen Kindereinrichtungen im Nordend Vereinshallen oder Vereinsgelände für ihr Sport- und Bewegungsangebot nutzen;
- welche Kooperationen im Nordend zwischen Schulen und Vereinen bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2022OFOF 214/3Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1761Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendDirektanregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1386Schulturnhallennutzung durch Vereine im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats