Beleuchtung an der Frauenhofschule überprüfen und verbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an der Frauenhofschule zu überprüfen und zu verbessern, da die aktuelle Beleuchtung nicht den Sicherheitsstandards entspricht. Dies ist besonders in der dunklen Jahreszeit wichtig, um einen sicheren Schulweg zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Frauenhofschule (Niederräder Landstraße 60 bis 62, 60528 Frankfurt am Main) durch Installation weiterer Straßenlaternen und Überprüfung der bisherigen für ausreichende Beleuchtung an der Grundschule zu sorgen.
Begründung
Bei einem Ortstermin am 11. März 2022 mit Mitgliedern des Ortsbeirates, Elternvertreterinnen und Elternvertretern, Schulleitung und Vertreterinnen und Vertretern aus der Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass die Beleuchtung an der Frauenhofschule nicht dem heutigen Standard einer Beleuchtung an einer Schule entspricht. Besonders in der dunklen Jahreszeit ist die Beleuchtung unzureichend und gewährt keinen sicheren Schulweg an der stark frequentierten Straße Schleusenweg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2022OFOF 420/5Beleuchtung an der Frauenhofschule überprüfen und verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 25. März 2022Sie sind hierOMOM 1941Beleuchtung an der Frauenhofschule überprüfen und verbessernDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1693Beleuchtung an der Frauenhofschule überprüfen und verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats