Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, einen Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-Straße aufzustellen, um die Sauberkeit im Wohngebiet zu verbessern. Die Anregung stammt von einer Anwohnerin, die bereit ist, die Patenschaft für den Spender zu übernehmen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Wiesenabschnitt zwischen dem Markus Krankenhaus (Wilhelm-Epstein-Straße 4) und dem Pflegerinnen- und Pflegerwohnheim (Wilhelm-Epstein-Straße 6) einen Hundekotbeutelspender aufstellen zu lassen.
Begründung
Dies ist eine Anregung einer Anwohnerin und Hundehalterin, die auch die Patenschaft für den Hundekotbeutelspender übernehmen würde. Kontaktdaten sind über den Ortsbeirat erhältlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Juni 2022OFOF 418/2Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022Sie sind hierOMOM 2735Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2700Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats