Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die defekte Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule zeitnah zu entfernen. Dies ist notwendig, da die Anlage seit langer Zeit defekt ist und eine zeitnahe Beseitigung erwartet wird.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird.
Begründung
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Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2023OFOF 235/15Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4123Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchuleDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2228Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0