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Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, die defekte Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule zeitnah zu entfernen. Dies ist notwendig, da die Anlage seit langer Zeit defekt ist und eine zeitnahe Beseitigung erwartet wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird.

Begründung

X

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2023OFOF 235/15Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Juni 2023Sie sind hier
    OMOM 4123Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
    Direktanregung
  3. 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2228Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 15
Sitzung 24 · 20.10.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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