Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
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Bisheriger Verlauf
31.05.2023
16.06.2023
30.10.2023
Antrag Ortsbeirat
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS OF_235-15_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS OM_4123_2023Stellungnahme des Magistrats
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS ST_2228_202331.05.2023
Antrag Ortsbeirat
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS OF_235-15_202316.06.2023
Anregung Ortsbeirat
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS OM_4123_202330.10.2023
Stellungnahme des Magistrats
Entfernung der defekten Telefonanlage vor der OttoHahnSchule
Details im PARLIS ST_2228_2023 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4123 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 31.05.2023
Betreff: Entfernung der defekten Telefonanlage vor der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die vor der Otto-Hahn-Schule befindliche, seit langer Zeit defekte Telefonanlage zeitnah entfernt wird.
Begründung:
X Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2228
Beratung im Ortsbeirat: 15
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0