Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am Untermainkai aufzustellen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern und ausreichend Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Dies soll die Sicherheit und Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere für Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende, verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Untermainkai 34 zwischen Gehweg und Fahrbahn Radbügel aufstellen zu lassen, um das illegale Gehwegparken wirksam zu verhindern und ausreichend Fahrradabstellplätze zu schaffen. Falls die Mindestgehwegbreite so nicht sichergestellt werden kann, sollen ersatzweise Poller aufgestellt werden.
Begründung
Regelmäßig wird der Gehweg entlang der Häuserzeile durch illegal abgestellte Pkw derart eingeschränkt, dass zu Fuß Gehende, Eltern mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende nicht mehr passieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 900/1Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei haltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4194Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei haltenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2271Untermainkai - Fahrradbügel schaffen und Gehweg für zu Fuß Gehende frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats