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Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz

Details im PARLIS OM_4725_2023
02.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage am Affentorplatz

Details im PARLIS ST_610_2024
13.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen

Details im PARLIS OF_1170-5_2024
05.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen

Details im PARLIS OM_5775_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5775 entstanden aus Vorlage: OF 1170/5 vom 13.06.2024

Betreff: Mobile Komposttoilette auf dem Affentorplatz aufstellen
Vorgang: OM 4725/23 OBR 5; ST 610/24 Der Magistrat wird gebeten, am Affentorplatz eine mobile Komposttoilette mit Handwaschbecken aufzustellen.

Begründung:

Am Affentorplatz befindet sich das Kinderhaus Sachsenhausen. In der angrenzenden Parkanlage halten sich vornehmlich männliche Personen auf, die regelmäßig Alkohol konsumieren. Leider urinieren diese häufig in die Parkanlage und auch an das Kinderhaus. Der Ortsbeirat 5 hat daher zur Verbesserung der Situation mit seiner
Anregung vom 24.11.2023, OM 4725
, die Errichtung einer Toilettenanlage gefordert. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 02.04.2024, ST 610, dies mit Verweis auf die Toilettenanlagen am Lokalbahnhof und der Brückenstraße abgelehnt. Da die genannte Stellungnahme des Magistrats keine Abhilfe für die bestehende Situation vorsieht, bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, zumindest eine mobile Komposttoilette aufzustellen. Komposttoiletten sind nachhaltig und sauber. Sie können genauso inklusive Wartung angemietet wie erworben werden. Es wird auf die Anbieter, z. B. auf die Firma Nowato (www.nowato.com), verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4725
Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 610
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme