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Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, einen Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 zu setzen, um das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere von Kindern, erhöhen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern.

Begründung

Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2024OFOF 677/11Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6290Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen
    Direktanregung
  3. 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 968Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 39 · 19.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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