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Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße zu beseitigen, da diese durch das Wurzelwachstum von Bäumen entstanden sind. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße entlang des Sportparks zu beseitigen.

Begründung

Der östliche Fußweg der Goldpeppingstraße wird zur Straße hin von Beeten gesäumt, in die jeweils ein Baum gesetzt wurde. Alles wächst wunderbar. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre aufgrund des Wurzelwachstums starke Wölbungen im Fußweg gebildet und sich zu gefährlichen Stolperfallen entwickelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2024OFOF 959/10Stolperfallen auf dem Fußgängerweg GoldpeppingstraßeOrtsbeiratsantrag
  2. 14. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6315Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße
    Direktanregung
  3. 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 919Stolperfallen auf dem Fußgängerweg GoldpeppingstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 39 · 20.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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