Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten
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Bisheriger Verlauf
21.01.2025
21.01.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten
Details im PARLIS OM_6341_2025Antrag Ortsbeirat
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten
Details im PARLIS OF_1512-1_202521.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten
Details im PARLIS OM_6341_202521.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten
Details im PARLIS OF_1512-1_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025
Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten
Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung:
Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme