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Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der EngelbertHumperdinckSchule

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6369 entstanden aus Vorlage: OF 1055/2 vom 04.01.2025 Betreff: Unverzügliche Reparatur der Heizung der Sporthalle an der Engelbert-Humperdinck-Schule Der Magistrat wird gebeten, umgehend die seit Monaten defekte Heizung der Turnhalle der Engelbert-Humperdinck-Schule nachhaltig zu reparieren oder zu ersetzen und sich so nicht einer Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten zum Gesundheitsschutz von Schülern und Eltern schuldig zu machen.

Begründung:

Im Jahr 2022 hat sich eine Initiative von Elternbeiräten und Eltern der Engelbert-Humperdinck-Schule unter der Bezeichnung Gesundes und sicheres Schulgebäude (GUSS) gegründet, um die Schulleitung bei der Beseitigung von diversen Mängeln auf dem Schulgelände zu unterstützen. Die Initiative hat nunmehr zur Kenntnis genommen, dass seit November bei jetzt winterlichen Temperaturen die Turnhalle nicht mehr ordnungsgemäß beheizt werden kann. Der Heizungsausfall wurde mehrfach von der Schule an das Amt für Bau und Immobilien gemeldet - bisher ist aber keine nachhaltige Mängelbeseitigung erfolgt. Die temporäre Maßnahme von zwei bis drei Heizgebläsen wird begrüßt, reicht aber nicht aus und erhöht zugleich die Unfallgefahr in der Halle. Ebenso hat die GUSS zur Kenntnis erhalten, dass Kinder und Lehrkörper in den Sportstunden frieren und erste Erkrankungen die Folge sind. Vor zwei Jahren hatte das Amt für Bau und Immobilien der GUSS gegenüber eine umfängliche Sanierung und Reparatur der Heizung vorgestellt. Der umfassende und dauernde Ausfall passt nicht zur damaligen Darstellung der nachhaltigen Maßnahme. Daher ist nach Auffassung des Ortsbeirats hinsichtlich dieses Mangels festzustellen, dass das Amt für Bau und Immobilien durch seine Untätigkeit hinsichtlich der Reparatur der Heizung seine Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die Gesundheit der Kinder und des Lehrkörpers grob fahrlässig vernachlässigt bzw. verletzt. Der Mangel sollte unverzüglich beseitigt werden, damit schnellstmöglich wieder ein ordnungsgemäßer Unterricht in der Sporthalle stattfinden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2