Einsatz von Laubbläsern im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Einsatz von Laubbläsern im Nordend auf schallgedämpfte Geräte zu beschränken und diese nur auf asphaltierten oder gepflasterten Flächen zu verwenden. Dies soll die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohnenden reduzieren und die Lärmbelästigung verringern.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden als auch für die Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zusätzlich entstehen dadurch Schäden für Mikroorganismen, Flora und Fauna.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sicherzustellen, dass künftig nur noch schallgedämpfte Laubbläser im Nordend auch nur noch auf asphaltierten oder gepflasterten Flächen und Wegen eingesetzt werden.
Dadurch würde auch die Lärmbelästigung der Anwohnenden reduziert werden.
Begründung
Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden als auch für die Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zusätzlich entstehen dadurch Schäden für Mikroorganismen, Flora und Fauna.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2024OFOF 790/3Einsatz von Laubbläsern im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ARL
- 23. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6379Einsatz von Laubbläsern im NordendDirektanregung
- 5. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 725Einsatz von Laubbläsern im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats