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Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
2 Stationen im Verfahren9 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert eine Änderung der Parkregelungen auf der unteren Berger Straße, um die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende zu verbessern. Die Umstellung von Schrägparken auf Parallelparken soll kurzfristig umgesetzt werden, während auf eine umfassende Gesamtplanung gewartet wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Höhenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern.

Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen.

Begründung

Die Sicherheitslage auf der unteren Berger Straße ist für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen) aufgrund der durch die Schrägparkplätze verursachten Enge und Unübersichtlichkeit als sehr prekär einzuschätzen. Eine ganze Serie von Anträgen des Ortsbeirats 3 mit Vorschlägen zur Verbesserung der Lage wurden vom Magistrat immer wieder abgelehnt mit der Begründung, dass es aus Sicht des Magistrats einer umfassenden Gesamtplanung bedarf, die im Hinblick auf die vorhandenen Kapazitäten erst einmal nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Ortsbeirat hat Verständnis für die Kapazitätsengpässe des Magistrats. Doch die hier vorgeschlagene Veränderung ist mit wenigen Ressourcen zu bewältigen und wäre eine sehr notwendige Zwischenlösung bis zu einer vermutlich auf Jahre nicht zu erwartenden Gesamtplanung. Diese Lösung fordern nicht nur fast alle Parteien des Ortsbeirates ein, sondern auch eine Mehrheit der Gewerbetreibenden. Die Situation in der unteren Berger Straße ist aus Sicht des Ortsbeirats so nicht länger haltbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2024OFOF 791/3Verbesserte Sicherheit untere Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL
  2. 23. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6380Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 3
Sitzung 39 · 22.05.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 40 · 26.06.2025
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 04.12.2025
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 26.02.2026
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 2 · 18.06.2026
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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