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Fahrradbügel vor der Musterschule errichten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
51 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel vor der Musterschule zu installieren, um den großen Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten zu decken. Dies ist besonders wichtig, da die Musterschule den Schulradel-Wettbewerb 2024 gewonnen hat.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel im Bereich Oberweg gegenüber der Musterschule (vor ehemaligem Café) im Anschluss an die bereits bestehenden Fahrradständer zu installieren.

Begründung

In der Anregung des Ortsbeirates war der Platz mittels eines Fotos dargestellt. Die Antwort des Magistrates bezog sich jedoch auf eine andere Stelle. Deshalb nochmals die Anregung für diese Stelle. Der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Musterschule ist nach wie vor sehr groß. Nicht umsonst war die Musterschule Gewinnerin des diesjährigen Schulradel-Wettbewerbs 2024.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2024STST 698Vier Fahrradbügel vor der Musterschule errichtenStellungnahme
  2. 23. Januar 2025Sie sind hier
    OMOM 6390Fahrradbügel vor der Musterschule errichten
    Direktanregung
  3. 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 524Fahrradbügel vor der Musterschule errichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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